„Das jetzt veröffentlichte Schutzgebiet entspricht 1:1 in Lage und Größe dem Gebiet, das ich am 22. April bereits auf der Bühne bei der ‚Fishing Masters Show‘ in Burgstaaken als finalen Kompromiss des Umweltministeriums vorgestellt habe. Vergessen wir nicht, dass der erste Entwurf vom März 2016 eine 100-prozentige Schutzzone im Fehmarnbelt vorsah und Staatssekretär Jochen Flasbarth bereits auf meine Einladung am 10. Juni 2016 Heiligenhafen besuchte, um eine Verkleinerung der Angelverbotszone auf nur noch 30 Prozent anzukündigen“, hält SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn dagegen.
Verordnung kam kein weiteres Mal ins Kabinett
Seit eineinhalb Jahren gebe es diese verbindliche Vorgabe aus Brüssel jetzt, Barbara Hendricks habe mit dieser Verordnung – trotz deutlich und mehrfach verkleinerter Schutzzone im Fehmarnbelt im Kompromiss mit den Freizeitanglern – auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland reagiert.
Entgegen ihrer Ankündigung am 14. Juli in Heiligenhafen hatte Bundeskanzlerin Merkel die Verordnung im Kabinett nicht ein weiteres Mal zur Sprache gebracht. „Warum macht sie den Anglern denn dann noch Hoffnung?“, fragt Bettina Hagedorn am Mittwoch (27. September 2017) in einem Telefonat mit dem FT und fügt an: „Dass ab morgen im Fehmarnbelt nicht mehr geangelt werden darf, davon redet doch niemand.“ Von den zunächst geforderten 100 Prozent seien nun noch 24 Prozent Schutzzone übrig, zudem sei das Gebiet östlich verschoben worden.
„Ich stehe dazu: die Balance der Umwelt- und Wasserqualität der Ostsee ist gefährdet und wie durch regelmäßige wissenschaftliche Untersuchungen für die zuständige EU-Ebene in Brüssel im Frühsommer 2016 absolut unstrittig erwiesen wurde, ist nicht nur der Dorschbestand derartig massiv gefährdet, dass die Wissenschaftler eine um bis zu 88 Prozent reduzierte Dorschfangquote empfohlen haben“, so Bettina Hagedorn, die sicher ist, dass für die Fischerei- und Angelkutterbetriebe die berufliche Existenz vor allem dann auf dem Spiel stehe, wenn sich die Dorschbestände nicht nachhaltig erholen und die Ostseequalität kippt – und darum müssen die Bestände geschont und die Riffe als Kinderstube der Fische zumindest teilweise geschützt werden durch reduzierte Fänge beider Berufsgruppen. „Deshalb setze ich mich für politisch verantwortbare Lösungen und Kompromisse ein, die einerseits die heutigen Betrieben berücksichtigen, aber andererseits auch den Ostseeschutz und die Tatsache beachten, dass auch meine drei Enkelkinder noch angeln lernen und Ostseedorsch genießen wollen“, so Hagedorn abschließend.
Quelle: fehmarn24.de
Zusammenfassung: Wir reden hier über knapp 30% Verbotszone...von ursprünglich geplanten 100%.
Es handelt sich dabei um ein Territorium mit besonderer Ausstattung in Form von Riffen & Vegetation. Kann es denn nicht mal dieses verbliebene Stück sein, was frei von Frequentierung durch (JA) Angler bleibt? Wo liegt denn da das Problem? Wo genau?
Und da gerade Du Boris, ja ein Monitoring als reine Makulatur hältst, bedarf es doch lediglich der reinen Absicht des BfN, dort Angler aussen vor zu lassen. Du legst keinen Wert auf analytische Untersuchungen, also ist es jetzt so, wie es ist. Fertig!
Eventuell ließe sich das Gegenteil der Beeinträchtigung durch Angler belegen, aber um es in Deinen Worten zu sagen...
“Und wenn hier irgendetwas naiv oder unsinnig ist, dann sind es deine Rückschlüsse aus extrem begrenzt aussagekräftigen Monitorings.“
Verordnung kam kein weiteres Mal ins Kabinett
Seit eineinhalb Jahren gebe es diese verbindliche Vorgabe aus Brüssel jetzt, Barbara Hendricks habe mit dieser Verordnung – trotz deutlich und mehrfach verkleinerter Schutzzone im Fehmarnbelt im Kompromiss mit den Freizeitanglern – auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland reagiert.
Entgegen ihrer Ankündigung am 14. Juli in Heiligenhafen hatte Bundeskanzlerin Merkel die Verordnung im Kabinett nicht ein weiteres Mal zur Sprache gebracht. „Warum macht sie den Anglern denn dann noch Hoffnung?“, fragt Bettina Hagedorn am Mittwoch (27. September 2017) in einem Telefonat mit dem FT und fügt an: „Dass ab morgen im Fehmarnbelt nicht mehr geangelt werden darf, davon redet doch niemand.“ Von den zunächst geforderten 100 Prozent seien nun noch 24 Prozent Schutzzone übrig, zudem sei das Gebiet östlich verschoben worden.
„Ich stehe dazu: die Balance der Umwelt- und Wasserqualität der Ostsee ist gefährdet und wie durch regelmäßige wissenschaftliche Untersuchungen für die zuständige EU-Ebene in Brüssel im Frühsommer 2016 absolut unstrittig erwiesen wurde, ist nicht nur der Dorschbestand derartig massiv gefährdet, dass die Wissenschaftler eine um bis zu 88 Prozent reduzierte Dorschfangquote empfohlen haben“, so Bettina Hagedorn, die sicher ist, dass für die Fischerei- und Angelkutterbetriebe die berufliche Existenz vor allem dann auf dem Spiel stehe, wenn sich die Dorschbestände nicht nachhaltig erholen und die Ostseequalität kippt – und darum müssen die Bestände geschont und die Riffe als Kinderstube der Fische zumindest teilweise geschützt werden durch reduzierte Fänge beider Berufsgruppen. „Deshalb setze ich mich für politisch verantwortbare Lösungen und Kompromisse ein, die einerseits die heutigen Betrieben berücksichtigen, aber andererseits auch den Ostseeschutz und die Tatsache beachten, dass auch meine drei Enkelkinder noch angeln lernen und Ostseedorsch genießen wollen“, so Hagedorn abschließend.
Quelle: fehmarn24.de
Zusammenfassung: Wir reden hier über knapp 30% Verbotszone...von ursprünglich geplanten 100%.
Es handelt sich dabei um ein Territorium mit besonderer Ausstattung in Form von Riffen & Vegetation. Kann es denn nicht mal dieses verbliebene Stück sein, was frei von Frequentierung durch (JA) Angler bleibt? Wo liegt denn da das Problem? Wo genau?
Und da gerade Du Boris, ja ein Monitoring als reine Makulatur hältst, bedarf es doch lediglich der reinen Absicht des BfN, dort Angler aussen vor zu lassen. Du legst keinen Wert auf analytische Untersuchungen, also ist es jetzt so, wie es ist. Fertig!
Eventuell ließe sich das Gegenteil der Beeinträchtigung durch Angler belegen, aber um es in Deinen Worten zu sagen...
“Und wenn hier irgendetwas naiv oder unsinnig ist, dann sind es deine Rückschlüsse aus extrem begrenzt aussagekräftigen Monitorings.“