WICHTIG!!! Kontrollwahnsinn in Potsdam

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b3rti

Echo-Orakel
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Wie unschön es ist, wenn man liest, was für komische I*****n sich profilieren müssen und unser schönes Hobby damit kaputt machen. Mein Beileid und gib nicht auf!

Gruss Robert
 

alexace

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:...:...:...:...:....:...:...:...:...:...:
waldgeist schrieb:
... Ich habe den Verstoß nun bedungungslos zugegeben, aber nochmal auf die Sinnlosigkeit dieses Paragraphen hingewiesen...

Die Sinnlosigkeit von Regelungen und Gesetzen spielt bei deren Ahndung von Verstössen keine Rolle, leider!
... Schriftlich? Schuldanerkenntnis?! Wenn ja, dann ungünstig und somit leitet sich daraus folgendes ab:

waldgeist schrieb:
So, Post habe ich jetzt auch wieder bekommen: Der Spaß kostet mich jetzt eben mal so 123,50 Ökken! -...

Sowie Du das bezahlst ist der Verwaltungsakt abgeschlossen! Denk dran!

Gieb so einen (vermeintlichen) Verstoß niemals zu! Die andere Seite muss belegen, dass Du einen begangen hast! Solange dies nicht geschieht, ist es lediglich ein Vorwurf. Denn es ist ja ein Unterschied, ob man sich sicher ist keinen Verstoß begangen zu haben, oder ob man recht hat. Und solange muss Du Dich im Recht fühlen und auch so handeln.

Wie ist der Wortlaut Deines Eingeständnisses?

Woraus setzt sich (ich nehme an der Bußgeldbescheid) im Einzelnen zusammen?

Grüße
Alex

PS: Ich bin kein Verwaltungsfutzi, auch nicht ehrenamtlich.
 

FishinTom

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Bernhardo schrieb:
Hi Waldgeist,

hast du eigentlich keinen Anwalt der sowas regelt ?
Freiwillig hätte ich das nicht bezahlt.
Erst wenn es ein Urteil von einem Gericht gibt, wird gezahlt. Und dann gibt es immer noch die möglichkeit in die nächste Instanz zu gehen.
Wenn die Rechtslage nicht zweifelsfrei klar ist, hätte ich die Sache vor Gericht gebracht.
Ich hätte nicht Kampflos aufgegeben !

Gruß Bernhardo

Er hat doch noch nicht geschrieben, dass er keinen Einspruch eingelegt hat.
Der Bußgeldbescheid wird erst nach Verstreichen der Einspruchsfrist rechtskräftig.

Vor Gericht kann es auch teurer werden, was hier aber - anständiges Benehmen und besonnene Argumentation vorausgesetzt - unwahrscheinlich ist.
Im Übirgen muß es im OWi-Verfahren nicht notwendig eine 2. Instanz geben.

Ich würde hier Einspruch einlegen (Achtung, dieser muß nachweisbar binnen der Frist, siehe Bescheid, bei der Behörde sein). Dann gäbe es einen Termin beim Amtsgericht. Dort wird über die Gesetzeswidrigkeit verhandelt und die Angemessenheit der Buße überprüft. Im günstigsten Fall wird das Verf. dann eingestellt, im ungünstigsten kann es auch teurer werden oder es wird einem die Rücknahme des Einspruchs nahegelegt (weil's sonst teurer wird). Hierfür kann auch der Sinn des Gesetzes eine Rolle spielen, der hier ersichtlich nicht verletzt worden ist. Jeder Richter mit Verstand dürfte hier wohl kapieren, dass 125,- € zuviel sind, sofern er den Fall kapiert (weiß ja nicht jeder, was ein Köder, Wobbler etc. ist und wie man damit angelt).

Ich drücke jedenfalls die Daumen und würde wohl Einspruch einlegen.

LG, Tommi
 

Bernhardo

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@FishinTom

ich hab einen guten Rechtsanwalt und eine Rechtschutzversicherung und damit ist man für Streitigkeiten schon gut gerüstet ! :D

@Waldgeist

sprech mal mit einem Anwalt darüber.
Der kann dir schon vorab sagen , ob es sinn macht vor Gericht zu gehen oder nicht.
Du solltest es auf jedenfall innerhalb der Einspruchsfrist tun!

Gruß Bernhardo
 

waldgeist

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Werde ich auch tun, habe ja 4 Wochen Zeit...

Also werde ich mich mal nächste Woche 'ran setzen, mal sehen.
 

waldgeist

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Um dieses nervtötende Thema endlich abzuschließen, habe ich nun das Geld bezahlt - hab' ja sonst nix besseres zu tun. Die Stadtverwaltung scheinbar auch nicht...
 

Klausi

Barsch Vader
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Das heißt jedoch nicht daß die Rechtslage für jeden eindeutig geklärt ist. Ich bin Jahrelang I M M E R mit zwei Ruten aufmarschiert: Erst wird der Grund mit´m DS-Geschleuder abgekloppt, und dann wird gewechselt und mit´m Minnow oder Crank geschaut, ob sie ´was höher stehen....
Da ich immer nur gerade das eine Teil mit zwei Händen bedienen kann, verstehe ich den Sinn dieser Bestimmung immer noch nicht. Zumal mich die Herren der Wasserschutzpolizei auch schon mit drei fertigen Geschleudern auf dem Boot beschaut haben, da hatte ich dann eben noch einen Jigkopf für den direkten Grundkontakt dabei....
...ICH KANN DOCH ABER TROTZDEM IMMER NUR EINE SPINNRUTE MIT ZWEI HÄNDEN BEDIENEN !!!!!! Was´n Schwachsinn !

Mein Gott, warum hat man mich denn noch nicht wegen Vergewaltigung festgesetzt... ich trage doch das Werkzeug dazu immer mit mir herum....
 

havel-walleye

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Bitte zur Kennntnis nehmen. Stand gestern (07.12.09) in der Märkischen Allgemeinen:

MAZ schrieb:
RECHT: Mehr Kontrollen gegen Nachtangler
Die Untere Fischereibehörde hat fünf weitere ehrenamtliche Aufseher engagiert
Die Untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt hat aufgestockt. Waren für sie bisher lediglich zwei ehrenamtliche Aufseher unterwegs, sind es nun sieben. Sie sollen durch ihre Kontrollen sicherstellen, dass in der Nacht nur angelt, wer die Erlaubnis dazu hat. Laut Fischereiordnung des Landes dürfen in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang nur Inhaber eines Fischereischeines A ihre Ruten auswerfen. Alles andere gilt als Fischwilderei. Die Aufseher, die im Auftrag der Stadt unterwegs sind, haben seit Ende Oktober jedoch 20 Verstöße gegen das Nacht-angelverbot festgestellt. „Wie es in diesem Fall weitergeht, entscheidet der Inhaber der Fischereirechte für das jeweilige Gewässer“, sagte eine Sprecherin der Stadt. „Selbst wenn er auf eine Strafanzeige verzichtet, ist das immer noch eine Ordnungswidrigkeit und wird geahndet.“ Die Sprecherin konnte allerdings nicht sagen, in wie vielen der ermittelten Fälle das der Fall gewesen ist. Die Kontrollen sollen von nun an „relativ häufig“ im ganzen Stadtgebiet durchgeführt werden. Selbst wenn bisher die meisten illegalen Nachtangler an den innerstädtischen Havelufern zu sitzen scheinen, sollen die ehrenamtlichen Aufseher auch in den neuen Ortsteilen aktiv werden, so die Sprecherin.

Fischer Mario Weber hat beobachtet, dass es immer mehr Petrijünger werden, die auch nachts ihre Angeln auswerfen. „Das hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen“, sagte Potsdams Binnenfischer, dessen Unternehmen in der Großen Fischerstraße angesiedelt ist. „Sie sind ja kaum zu übersehen, wie sie da am Ufer stehen. Viele fühlen sich so sicher, dass sie sogar Stirnlampen benutzen.“ Auf seine Fangergebnisse hätte die Nachtangelei keinen Einfluss, dennoch findet Weber, dass es „höchste Zeit“ gewesen sei, einzugreifen. „Jeder kann sich informieren, wann genau die Sonne auf- und untergeht, aber niemand kann kontrollieren, was die da nachts wegfangen“, sagte er. „Es ist nun mal per Gesetz verboten.“ Was ihn besonders ärgert, ist die Tatsache, dass die Nachtangler sich keiner Schuld bewusst seien: „Wenn ich mit ihnen rede, sagen sie, es sei ja nur für eine Stunde.“

Während in Brandenburg das Nachtangeln verboten ist, gilt das für andere Bundesländer nicht. (Von Sebastian Scholze)
 

havel-walleye

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Laut Fischereiordnung kann das Nachtangelverbot in Gewässern mit Koppelfischerei aufgehoben werden, wenn die Aufhebung keine Beinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts zur Folge hat.

Der Fischer gibt eigentlich selbst die Begründung zur Aufhebung des Nachtangelverbots: seine Fänge werden trotz der vielen Nachtangler nicht beeinträchtigt.

quod erat demonstrandum sag ich da nur.
 

NorbertF

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Darf ich fragen was ein "Fischereischein A" ist? Habe das noch nie gehört. Nur aus Interesse...bin ja nicht betroffen da in BaWü sowieso Nachtangelverbot gilt. Ausser auf Wels und Aal :)
 

havel-walleye

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alexace schrieb:
havel-walleye schrieb:
... kann das Nachtangelverbot in Gewässern mit Koppelfischerei aufgehoben werden, ...

War das schonmal irgendwo der Fall?

Grüße
Alex

Ich glaube nicht. Weil mich das Nachtangelverbot auch ziemlich wurmt, bin ich in der Angelegenheit beim LAV mal vorstellig geworden. Die sind aber mit dem erreichten status quo sprich mit der Havelkarte, die sie mit den Fischern ausgehandelt haben, erst mal zu frieden.

Derweil nimmt der Kontrollwahn in Pdm immer bizzarere Züge an: letztens soll sich der Kontro von Anglern bedrängt gefühlt haben, so dass er den BGS angefordert haben soll. Daraufhin rückten 10 Bundesgrenzschützer an. 8O
 

alexace

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:...:...:...:...:....:...:...:...:...:...:
Mmh?

"...von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang nur Inhaber eines Fischereischeines A ihre Ruten auswerfen."

Klingt nicht nach "unserem" Problem, stimmt.

Am Tegeler See/Oberhavel ist leider genau dieser Zeitraum für Inhaber des Fischereischeins A als "Nichtangelzeit" festgelegt.
 

Nico1

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Gibt es eigendlich Bundesländer in denen man Nachts Spinfischen darf?
BaWü gehört ja auf jeden fall nicht darunter....

Gruß Nico
 

havel-walleye

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Was der Zeitungsartikel falsch darstellt ist, dass für reine LAV-Gewässer in Brandenburg kein Nachtangelverbot gilt!
 

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