WICHTIG!!! Kontrollwahnsinn in Potsdam

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FishinTom

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Also ich will ja nicht den Oberschlauen miemen, aber die Personalienaufnahme dürfte definitiv zulässig sein.

Als sog. allgemeineres Gesetz gilt das OWiG vor den Fischereigesetzen, da die zur Ident.-Feststellung nichts sagen:

§ 46 OWiG regelt:
§ 46 Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.
(2) Die Verfolgungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.

§ 163b StPO regelt die Befugnis zur Perso-Feststellung:

§ 163b StPO
Identitätsfeststellung
(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf fest gehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

(2) Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist; § 69 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Art dürfen nicht getroffen werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis stehen; Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Art dürfen nicht gegen den Willen der betroffenen Person getroffen werden.

---
Das wäre ja auch abgefahren, wenn die Daten nicht erhoben werden dürften. Maßgebend ist aber, dass der Kontro Angehöriger (oder sog. Beliehener) der Ordnungsbehörde ist.
Andernfalls könnte man im Falle eines Aufgriffs ja einfach abhauen und keiner könnte was dagegen tun.

LG, Tommi
 

Angelteam

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Räucherofen schrieb:
Mit Polizei rufen ist immer so ne sache da sollte man sich ganz sicher sein
das man 100%ig im Recht ist sonst kanns Teuer werden

Nur noch mal zum Verständnis
Wenn jemand meine Personalien will der keine Person der öffentlich auszuübenden Gewalt ist, dann hole ich die Polizei. Die benötige ich zur festellung, ob die Person befugt ist meine Daten aufzunehmen, sowie als Zeugen des mir vorgeworfenen Vergehens/Strafsache - was weiss ich. Das ist nicht kostenpflichtig und sollte so auch Inhaltlich im Vorfeld der Polizei mit geteilt werden.

Ich musste bereits öffters den Weg über die Polizei gehen und kann es nur empfehlen. Es handelte sich zwar nicht um einen Kontrollwahnsinnigen, aber es gibt noch mehr Irre auf dieser Welt.
 

Angelteam

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FishinTom schrieb:
Das wäre ja auch abgefahren, wenn die Daten nicht erhoben werden dürften. Maßgebend ist aber, dass der Kontro Angehöriger (oder sog. Beliehener) der Ordnungsbehörde ist.Andernfalls könnte man im Falle eines Aufgriffs ja einfach abhauen und keiner könnte was dagegen tun.
LG, Tommi

Und wenn man da bedenken hat, dann siehe meinen Vorletzten Beitrag


@FishinTom
Wo du das immer alles findest ?? Ist aber völlig i.O.
 

effzett

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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@fishintom
Aber eben nicht, wenn er nur "amtlich bestellter Fischereiaufseher" ist!So!
Und, weissu, hab isch Papiere, weissu, bin isch nich Schawarzaangler!mach ich nisch Schtaraftahat!
effssette
 

Angelteam

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@effzett
wenn ich dich nicht kennen würde, dann könnte ich das was du schreibst nicht mal lesen.

Ihr seit ne Tuppe !!!!!!!!!!!
 

waldgeist

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Ich glaube, er meint, dass eine fangfertige Rute zu viel nicht einer Straftat (z.B. Schwarzangeln) gleicht...

Ich habe mich im Freundeskreis (normale Fischereiaufseher) umgehorcht: Da waren Ansitzangler mit 3 Ruten aktiv zu Gange (2 erlaubt), das waren dann 35€urosetten Ordnungsgeld oder wie das heißt. UND: Es gab auch keinen Eintrag in irgendwelche Akten, Geld zahlen, Quittieren lassen, fertig :lol: !

Oh mann,
haben wir eigentlich schonmal aufgeführt, wie sinnlos das mit den 2 Spinnruten ist... :roll:
 

effzett

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Das ist komplett sinnlos uns die zweite Rute zu verbieten.Wird eben alles mal wieder gleichgemacht.Oder die sind so schlau und wissen, dass die "Vertkalen" gelegentlich mit der sogenannten "toten Rute" angeln...
@Angelteam
Wenn du in gewissen Regionen Berlins wohnst, ist das sone Art zweite Umgangssprache...!
Petri
effzett
 

Blackmax

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Der richtige Gedanke ist folgender:

Die staatlich legitimierten Arschlöcher sind unter uns. Es gibt zahlreiche Zeitgenossen, die nur dann eine pervertierte Freude empfinden, wenn sie anderen das Leben schwer machen können.

Wenn´s nach mir ginge, würde für diese Typen wieder der wilde Westen eingeführt. :evil:
 

waldgeist

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Um den Thread mal wieder aufzufrischen: Jetzt habe ich doch echt noch Post bezüglich dieser Sch.... bekommen!!! Der Penner hat das jetzt echt eingereicht!!!! Werde euch mal auf dem Laufenden halten, was dabei nun 'rauskommt...
 

Klausi

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...ist ja nun schon eine Weile her ! Nun laß mal hören, wie es ausgegangen ist.
 

waldgeist

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Ich sollte mich noch ein weiteres Mal erklären... Ich habe den Verstoß nun bedungungslos zugegeben, aber nochmal auf die Sinnlosigkeit dieses Paragraphen hingewiesen...

So und nun warte ich wieder auf Post... :?
 

BlackPerchOne

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Hi,

steht auf eurer Angelkarte drauf dass es verboten ist eine zweite montierte (Spinn)rute mitzunehmen? Wenn nicht, warum stresst der Kontorlleur dann so rum, was nicht drauf steht könnt ihr nicht wissen, und was ihr nicht wisst, gegen dass könnt ihr auch nicht verstoßen...

PS: Wenn er das nächste ma vorbeikommt, dann werft so aus, das ihr in seiner Nase hängebleibt oder irgendwo anders... oder lasst mal ne Schnappschildkröte auf ihn los, die macht dann hoffentlich kurzen Prozess!!

An dem gewässer gibts doch bestimmt en Verein, der wirkt ja mitbestimment, was auf den karten drauf steht, also kann man da ja mal iregndwas machen...
Gruß Jogi
 

Klausi

Barsch Vader
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Nicht ganz, Jogi, die Havel ist ein Produktionsgewässer, in dem außerdem noch verschiedene Fischer, deren Fischereirechte teilweise bis ins 16. Jahrhundert zurückreichen und sich auch noch überschneiden. Da kann halt jeder auch Angelkarten ausgeben, auf denen dann teilweise auch Unterschiedliches zu lesen war.
Seit der DAV sich da mit eingebracht hat, können die hier organisierten Angler im Rahmen ihres Beitrages dieses Gewässer mit benutzen. Daher überschneiden sich teilweise die Bestimmungen des Landes-Anglerverbandes mit denen der Landes-Fischereiordnung. So darf ich auf einem DAV-Gewässer vom treibenden Boot fischen, in der Havel muß es verankert sein usw. - Ist ja eigentlich auch logisch, wegen der Bundeswasserstraße - und dem Schiffsverkehr....
Es gibt hier keine Vereine, die ein Gewässer zerhacken und zu Eigentum erklären - dafür kann ich für 75 € Jahresbeitrag 30 000 ha Verbandsgewässer ohne Zusatzkosten frei beangeln.
 

Klausi

Barsch Vader
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Kommt darauf an, wie man es sieht, ob ich 50 km Wasserlauf incl. aller Seen für 75 Tacken einmalig oder auf 25 Vereine zu je 75 Tacken aufgeteilt was 1.875 Tacken entspricht... beangeln kann. Schließlich hat sich der DAV nicht umsonst so lange gegen die Vereinnahmung durch den VdSF gesträubt...
 

waldgeist

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So, Post habe ich jetzt auch wieder bekommen: Der Spaß kostet mich jetzt eben mal so 123,50 Ökken!

Mir platzt gleich die Birne!

:evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

Böse Flüche verpesten gerade alles und jeden, was/der sich in Hörweite befindet!
 

Bernhardo

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Hi Waldgeist,

hast du eigentlich keinen Anwalt der sowas regelt ?
Freiwillig hätte ich das nicht bezahlt.
Erst wenn es ein Urteil von einem Gericht gibt, wird gezahlt. Und dann gibt es immer noch die möglichkeit in die nächste Instanz zu gehen.
Wenn die Rechtslage nicht zweifelsfrei klar ist, hätte ich die Sache vor Gericht gebracht.
Ich hätte nicht Kampflos aufgegeben !

Gruß Bernhardo
 

Klausi

Barsch Vader
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Der Deutsch-bürokratische Schwachsinn hat also wieder einen neuen Höhepunkt erreicht!
Ich enthalte mich jetzt jedweder Meinungsäußerung , weil ich ansonsten ausfallend, unflätig, und anarchistisch werde. Mein Adrenalinspiegel hat Höchstwerte! Und so ein Arsch kriegt auch noch Recht!
Ich würde das ganze beim Landesverband des DAV in Potsdam vortragen. Die haben doch auch eine Rechtsabteilung und bei dem Setzkescher- Urteil haben sie auch geholfen.......nur: Das muß schon der Betroffene alleine tun - Sympathiesanten werden gewöhnlich abgewiesen...
Mach bloß Schluß, Klausi, sonst platzt Dir noch der Arsch.....
 

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