Klausi
Barsch Vader
@ Tommi: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Also ich habe die Karte als DAV-Mitglied -
Und auf meiner Angelkarte steht wörtlich: Der Inhaber......(icke)... ist berechtigt, vom Ufer oder vom verankerten Wasserfahrzeug aus mit höchstens zwei Handangeln gleichzeitig zu fischen. Bei der Ausübung des Fischfangs unter Verwendung von Spinn- und Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen....
Für die Ausübung des Angelns gelten die gesetzlichen Bestimmungen und im übrigen die Bestimmungen der Gewässerordnung des LAVB.
Und damit kann ich nach meiner Meinung auch ...zig fangfertige Reserveangeln mit dem Handwagen hinter mir her ziehen...
Etwas anderes wäre allerdings die vom Boot aus zB. in Holland gerne verwendete "Tote Rute", was ja tatsächlich einer fertig montierten zweiten Spinnrute in Action entspricht.
Allerdings dürfte es selbst dem dümmsten Kontrolleur klar sein, daß man nicht gleichzeitig mit zwei Spinnen oder Flitschen aktiv angeln kann. Insofern wird er entweder Probleme mit seinem Ego haben (schlimme Kindheit oder so...) - oder doch die vielbestrittene Provision von den eingenommenen Strafgeldern kassieren.
Schließlich sagt ja das Ordnungsamt auch: Wenn sich jeder daran hält, können wir nicht kassieren, die Stadt rechnet in ihrem Haushalt dennoch mit zig Millionen Einnahmen aus Bußgeldern...
Das beste ist es also, dem Idioten - anders kann man einen solchen Ignoranten einfach nicht bezeichnen - keine Handhabe mehr zu geben. Und gut is!
Man kann ihn dann aber bei der nächsten Kontrolle mal fragen, ob er denn selbst auch Angler sei... vielleicht kann er einen solchen möglichen Verstoß doch mal in praxi vorführen.
Danke jedenfalls, Tommi, für die Warnung, ich wäre garantiert wieder mit zwei fangfertigen Spinnruten an der Alten Fahrt aufmarschiert...
Also ich habe die Karte als DAV-Mitglied -
Und auf meiner Angelkarte steht wörtlich: Der Inhaber......(icke)... ist berechtigt, vom Ufer oder vom verankerten Wasserfahrzeug aus mit höchstens zwei Handangeln gleichzeitig zu fischen. Bei der Ausübung des Fischfangs unter Verwendung von Spinn- und Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen....
Für die Ausübung des Angelns gelten die gesetzlichen Bestimmungen und im übrigen die Bestimmungen der Gewässerordnung des LAVB.
Und damit kann ich nach meiner Meinung auch ...zig fangfertige Reserveangeln mit dem Handwagen hinter mir her ziehen...
Etwas anderes wäre allerdings die vom Boot aus zB. in Holland gerne verwendete "Tote Rute", was ja tatsächlich einer fertig montierten zweiten Spinnrute in Action entspricht.
Allerdings dürfte es selbst dem dümmsten Kontrolleur klar sein, daß man nicht gleichzeitig mit zwei Spinnen oder Flitschen aktiv angeln kann. Insofern wird er entweder Probleme mit seinem Ego haben (schlimme Kindheit oder so...) - oder doch die vielbestrittene Provision von den eingenommenen Strafgeldern kassieren.
Schließlich sagt ja das Ordnungsamt auch: Wenn sich jeder daran hält, können wir nicht kassieren, die Stadt rechnet in ihrem Haushalt dennoch mit zig Millionen Einnahmen aus Bußgeldern...
Das beste ist es also, dem Idioten - anders kann man einen solchen Ignoranten einfach nicht bezeichnen - keine Handhabe mehr zu geben. Und gut is!
Man kann ihn dann aber bei der nächsten Kontrolle mal fragen, ob er denn selbst auch Angler sei... vielleicht kann er einen solchen möglichen Verstoß doch mal in praxi vorführen.
Danke jedenfalls, Tommi, für die Warnung, ich wäre garantiert wieder mit zwei fangfertigen Spinnruten an der Alten Fahrt aufmarschiert...