WICHTIG!!! Kontrollwahnsinn in Potsdam

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janfischt

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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das ist kein angelspezifisches problem.

es ist immer gut, seine rechte zu kennen und ok sich dafür einzusetzen.

bin z zt in potsdam, um zu arbeiten und finde die überwachung meines arbeitsumfeldes auch lästig. ne menge wachschutz und ordnungsamt. und dabei lauter typen, die ihre aufgabe ernst nehmen. vllt. ham die in potsdam ne offensive an der arbeitsplatzbeschaffunfsfront gestartet?
kann ja gut sein, daß es sinnvoll ist, recht und gesetz durchzusetzen usw., aber ich mag das gefühl ständiger überwachung und kontrolle nicht. irgendwie hab ich das gefühl, daß das damit zu tun hat, daß potsdam so en bonzenstädtchen wird, bzw. ist. (will jetzt niemanden beleidigem^^)
 

rednec

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Kontrollen sind richtig und die sollte es auch auf einem vernünftigen und sachlichen Niveau geben.
Es gibt immer solche Querschläger die penetrant und verbittert ihre Linie auf Kosten anderer durchziehen wollen...
Du mußt doch wissen wer dich da kontrolliert hat? Hat er sich ausgewiesen und war er überhaupt befugt dich oder die anderen zu kontrollieren?
Aufgrund welcher Gesetzestexte ( § usw...) der Fischereiverordnung , die er euch bei Fehlverhalten benennen muss, beruft er sich denn???

also:

Kann er nicht da es ja nunmal im brandenburgischen ,wie schon oben erwähnt, nicht genau gegliedert ist.
An so einer Kontrolle wie du sie beschrieben hast würde ich im nachhinein keinen müden Gedanken mehr verschwenden.
Da kommt auch nix und derjenige wird sich auch hüten was in die Wege zu leiten, da ansonsten der Schuss nach hinten los geht...
 

waldgeist

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@FishinTom
Vielen Dank, dass Du dich für mich schlau machst und einsetzt!
Mal schauen, ob demnächst was im Briefkasten liegt... :?:

Hey hey, soll ich denn mal erwähnen, was im Gespräch gesagt wurde?

Nachden er meinen Fischereischein entgegennahm, hat er mich sogleich auf meine RESERVERUTE angelabert, "iss verboten!".
Ich versichterte ihm, das mir diese Regel nicht geläufig sei (ich weis, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!), daraufhin er gleich: "Das ändert nichts am Tatbestand!" - Oh ha!
Dann wollte er sofort meinen Perso haben, um die Personalien zu überprüfen...

Jetzt kommt das Allerschärfste :!: :
Er hat mir angedroht, mein Tackle einzuziehen! (Hard Bait + Core, Light Rig + Exceller!!!)
Mein Freund hat, wie ich auch, eine Reserverute zu liegen gehabt, wird dieser aber nicht (NICHT) bezichtigt! (das will ich auch nicht(!!!), aber soviel zum Thema Gerechtigkeit!)
Er Typ hat meinem Kumpel nicht seine Kontrollpapiere vorgelegt und mir nur die Ausweisvorderseite!
Er hat mir irgendetwas von 70 000 € erzählt!!!!!!!!!
Er hat seinen Hund nicht angeleint! ("Kampfchiuaua")
Sein ganzes Auftreten war überaus unfreundlich...

Beim nächsten mal habe ich eine unbeköderte Reserverute dabei, wenn der mich dann nochmal anmacht, dann huste ich diesem SCH**ß Vogel aber etwas!!!!!

Ich habe schon wieder einen solchen Hals! Ich könnte wetten, dass meine Birne vor Wut glüht! Ich schau mal in den Spiegel ... stimmt!!! :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

Was mich besonders aufregt: Ich zahle im Jahr über 100 Tacken für den Sch**ß, dass ich angeln gehen darf. Und nun werde ich einer Reserverute bezichtigt, die neben mir lag, die KEINE Fische fangen kann, die keinen behindert, die.....-ach, was soll's!

Ich bin einfach nur fassungslos, dass es Leute gibt, die uns Vollzahler dermaßen schikanieren... :(
 

waldgeist

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Sollte wirklich noch Post kommen, werde ich das hier erwähnen. Der wird sich freuen, wenn er schon nach so kurzer Zeit Feinde hat! Der Idiot muss nur mal an den Richtigen/Falschen geraten...
Aber stimmt ja: Unsere lieben Osteuropäer treten in Horden auf, da müsste man ja sowas wie eine Razzia durchführen!
 

Angelteam

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Kontrollen sind gut und wichtig.
Das Problem ist nur immer wieder, dass die berechtigten Personen meist nicht wirklich geschult sind.
Warum gebt Ihr irgend einem Spinner der mal irgend ein Ausweis vorzeigt eure persönlichen Daten ?
Ich würde nie meinen Personalausweis vorzeigen, denn ich muss mich nicht vor einem Ordnungsamt-Angestellten ausweisen.
Wenn mir ein Vorwurf gemacht wird, dann muß dieser vor Ort bereits Begründet werden. Ich würde hier auch darauf bestehen, das mir die Begründung schriftlich und sofort ausgehändigt wird. Wird dem nicht nachgekommen, sollte die Polizei gerufen werden.

Wenn jemand einen Verkerhrsvergehen begangen hat und direkt erwischt wurde, dann bekommt er dieses vergehen schriftlich in die Hand.

Ich finde es auch sehr unangemessen, sich mit Geldstrafen bedrohen zulassen oder mit Drohungen des Einzugs meines Eigentums.

Paragraphen muss er benennen und entsprechend protokolieren. Sonst würde ich solche Person nicht für voll nehmen. Und ja, wenn sowas vorkommt und sich Personen in der Nähe befinden, dann holt Euch einen Zeugen und bittet diesen Zeugen um seine persönlichen Daten, falls da eine Anzeige oder was auch immer kommt enstprechend entgegen wirken zu können.

Jeder hat das Recht auf einen Zeugen, eine Person seines vertauens.

Es trifft anscheint wirklich immer die falschen Angler.
Und die, die es betrifft kann ich nur empfehlen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kontrolleur einzureichen.
Begründungen habt ihr doch einige.

Kopf hoch Leute !!
 

havel-walleye

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Na das ganze wirkt auf mich wie Amtsanmaßung. Habe gerade versucht diesbzgl. den LAV und die Untere Fischereibehörde zu erreichen. Leider erfolglos, wahrscheinlich kontrollieren die gerade in voller Mannschaftsstärke :evil:
 

effzett

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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@Angelteam.eu
Genau so gehts!Beileibe nicht jeder Hanswurst ist überhaupt berechtigt, Personalien festzustellen.In Berlin ist m.E. nur die Polizei hierzu ermächtigt.Und das Einziehen von Angelgeräten, also deren Beschlagnahmung ist ebenfalls an sehr konkrete Bedingungen geknüpft.Fischereiaufseher dürfen dies definitiv nicht!
Die Brandenburger Rechtslage kenne ich da nicht, wird aber wohl ähnlich sein.
@havelwalleye
Bleib dran, fishin tom recherchiert wohl auch schon.Ich wäre dann für eine massive Beschwerde an die zuständigen Behörden.

Kontrollen MÜSSEN sein, aber korrekt und rechtlich einwandfrei!
effzett
 

Drobschotter

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Ich bin letztes Jahr in Hennigsdorf kontrolliert worden und hatte ebenfalls 2 montierte Spinnruten dabei. Der Kontrolleur störte sich aber nicht daran und erklärte mir, daß ich, solang ich mit nur einer Rute angele, soviel Ruten mitschleppen kann wie ich will. Ist dort aber ein DAV-Gewässer.
 

havel-walleye

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effzett schrieb:
@havelwalleye
Bleib dran, fishin tom recherchiert wohl auch schon.Ich wäre dann für eine massive Beschwerde an die zuständigen Behörden.

klar ich bleib dran. Betrifft ja mein Hausgewässer :!: Und wieder zeigt sich warum Potsdam Sheriff-Town heißt. Ich überleg schon, ob ich ins Berliner Exil gehe.
 

Klausi

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Oh, oh, oh, da siehsté wohl was falsch. Da, wo sie wirklich gebbraucht werden, sind sie nämlich nie anzutreffen. -Also Sheriff-Town bestimmt nicht. - Aber "Brave-Bürger-Abzock-City" paßt da schon eher...
 

angelkrankpati

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@Havel Walleye in Berlin ist es nicht viel anderes. Im gegenteil da Angel auch die kontrolleure und geben sich als Kumpels aus und dann wird Kontrolliert. Könnte da Geschichten schreiben aber aufregen hat eh kein Sinn.

Gruß Pati
 

waldgeist

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Werde demnächst wieder mit 2 Spinnruten dort unterwegs sein! Allerdings wird nur eine beködert sein, die andere weist lediglich einen Karabiner am Ende der Schnur auf! Letztens wurde mein Kumpel angemacht, weil er 2 "Karabinerruten" mitgeschleppt hat... das gibt es nicht, oder???

Sollte der Typ mich wieder anquatschen, verlange ich auf der Stelle seinen Kontrolleursausweis, werde seinen Namen und seine "Registrierungsnummer" notieren und Beschwerde einreichen! Zeugen habe ich mittlerweile genug!!! Sollte er mich nach der standartmäßigen Kontrolle meiner Papiere nicht in Ruhe lassen, rufe ich die Polizei und werde ihn unter Umständen wegen Belästigung anzeigen! ("wie Du mir, so ich dir!") Normalerweise bin ich nicht besonders nachtragend, aber in diesem Fall... :evil:
 

Angelteam

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@waldgeist
so muss du das dann auch machen. Belästigung weiss ich nicht, aber Amtsanmaßung bzw. muss man feststellen was er überhaupt darf.
Polizei ist da immer von Vorteil.

@alle
Ich konnt enichts finden in Bezug auf das mitfrühren von Angeln. Aber die Köder würde ich schon weglassen, sind schnell wieder angebracht.
 

havel-walleye

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@all: so bin nun zu Unteren Fischereibehörde telefonisch vorgedrungen und hatte mit der zuständigen Dame ein etwa 10 minütiges Gespräch. Rechtsgrundlage sei so Ihre Auskunft der § 7 Abs 2 der Brandenburgischen Fischereiordnung. Darin heiß es:

"Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. "

Wird eine weitere montierte Angel mitgeführt, gehe -so ihr Statement- der Kontro davon aus, dass diese auch gleichzeitig eingesetzt werden soll. Mein Einwand, dass das technisch nicht möglich ist, mit zwei Flug- oder Spinnangeln zu fischen, lässt sie nicht gelten!!! Die Ersatzangel sollte nicht zusammengesteckt mit geführt werden. Entsprechende Urteile liegen angeblich vor.
Des Weiteren werden die Kontros wohl anhand eines sog. "Handbuchs für Fischereiaufseher" geschult. Dieses Buch liege ihr aber nur in einem Exemplar vor und könne von mir nicht eingesehen werden, da es ohnehin gerade überarbeitet wird.
Meine Nachfrage bzgl. der ruppigen Art des Kontros ergab: sie findet sie o.k. nach dem Motto "lieber die Leute ruppig anfahren, damit sie´s kappieren, aber dafür den Verstoß nicht melden".
Sie fragte auch gleich nach, wann das ganze passiert sein sollte. Ich berichtete so, wie ich es von Tommi und Waldgeist hier bei BA erfahren hatte. Ihr Antwort: ein entsprechendes Protokoll vom WE wurde bei Ihr nicht eingereicht!!!


So Jungs mehr konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen. Vielleicht sollte man sich noch mal an den LAV wenden und dort die Sache nochmal vorbringen.

Gruß
HW
 

michaZ

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tja, die Frau von der UFB is ja mal wieder ganz schlau :roll: komisch nur, dass dann die Gewässerordnung des LAVB, welche ja auch für die Havelgewässer gilt, da was anderes sagt und somit gegen die VO verstoßen würde, aber sich gleichzeitig auf diesen Passus der VO bezieht:

3.1. Anzahl der Angelgeräte

Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen (§ 7 Abs. 2 BbgFischO). Unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden. Die Verwendung von Geräten, die den Anhieb selbsttätig setzen, ist verboten.

Sie sollte wohl auch mal ne Schulung machen :lol:

m.
 

havel-walleye

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Genau, den Passus: "Unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden." aus der LAV-Gewässerordnung findet man in der Fischereiordnung explizit eben nicht.

Die Urteile, auf die sie sich beruft, würde ich ja mal gerne lesen. Ob´s dazu wirklich ´ne Rechtssprechung gibt?
 

FishinTom

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Also, ich habe auch noch mal recherchiert. Leider habe ich keine Urteile finden könne, was wohl daran liegt, das solche Sachen nich bis zu den Obergerichten gelangen.

Ich kann hier also nur mein eigenes Rechtsverständnis (OHNE GEWÄHR) zum Besten geben, nachdem ich es für eine Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz halte (Art 103 Abs. 2 GG), zumindest das Mitführen der unbeköderten (ohne Anbissstelle) als Verstoß gegen den oben zur Recht aufgeführten § 7 mit Ordnungsgeldern belegen zu wollen.
Mit viel "Normenquetsche" könnte man die fangfertige zweite Rute evtl. noch als Verstoß bewerten, aber nur wenn man Sinn und Verstand bei Seite läßt.

Ich finde es übrigens bezeichnend, dass die UFB die Rechtslage selbst nicht durchsteigt. Das wundert mich bei dem grottenschlechten Brandenburger Fischereigesetz und der auch sonst in
Sheriff-Town herrschenden Praxis mit Verwaltungsakten und Allgemeinverfügungen (lustige Verkehrsregelungen zum Abblitzen) gar nicht wundert.

Falls jemand ein Aktenzeichen eines Urteils zu dieser Frage AUS BRANDENBURG zu Hand hat, hätte ich das gerne (per PN).

Ich habe mir übrigens die Kontrolleursnummer vom Golffahrer gemerkt. Er trägt sie voller Stolz am Rever. Ich bitte um Verständnis, wenn ich die hier aber nicht poste.

Und nur so als Tip:
Wenn ich mich das beim letzten Mal auf die weite Distanz richtig erkennen konnte, stand sein weißer Golf ausserhalb der markierten Parkflächen abgeparkt. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, die jeder Bürger bei der Polizei anzeigen darf. Es ist nicht verboten, so was zu fotografieren, so lange keine Person mit drauf ist.

LG, Tommi
 

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