Da gibt es ehh nur noch untermaßige Zander.
Dass das Brandenburger Fischereirecht Nachangeln per se verbietet, wäre mir neu. So weit ich weiß, liegt es im Ermessen, ob der Fischereiberechtigte das Nachtangeln zulässt, ggf. gegen Gebühr.
An anderen Gewässern darf man jedenfalls nachts angeln.
Ich muss gestehen, Potsdam wird mir immer unsympatischer. Lauter Stasie im Landtag, der halbe Haushalt über Bußgelder finanziert und Kontrollen wo man geht, steht und fährt.
Schade, dass man im Web nicht angeln kann.
lg, Tommi