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PM500X

BA Guru
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So Mädels, und jetzt entspannen wir uns wieder, hören auf so pampig zu sein und stellen fest, dass man nun mal bei manchen Themen unterschiedliche Meinungen hat, die man nicht auf einen gemeinsamen Nenner bringt. Jetzt die ganze Zeit aufeinander rum zu hacken, bringt niemandem was.
 

Dennis Knoll

Bigfish-Magnet
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Quatsch mit Soße. Wenn die deutsche Rechtslage nicht so wäre, wie sie ist, hätte es die Anzeige gar nicht gegeben. Und wenn der Typ seinen idiotischen Beitrag nicht ins Netz gestellt hätte, ebenfalls nicht.
Die Aussage ist so dämlich, als würde man jemand den Vorwurf machen ins Auto gestiegen zu sein, weil ihm jemand die Vorfahrt genommen hat. Ich weiß nicht, wieso du es nicht begreifen willst: Er hat gegen kein(!) Gesetz verstoßen und musste es dennoch über sich ergehen lassen.
Was anderes wäre es gewesen, wenn er in Deutschland einen Fisch vor laufender Kamera released hätte. Denn dann hätte er sich gegen das Gesetz gestellt, auch wenn man das Gesetz nicht gutheißen muss.
 

Heiner

BA Guru
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@Wurmbademeister: Das kann sein, dass es auch darüber hinaus Anzeigen gibt, denn die Rechtslage gibt das offenbar her. PETA kann Anzeigen machen, ob es uns nun passt oder nicht.

Aber das dann auch noch mit dusseligen Veröffentlichungen im Netz herauszufordern, ist von einer geradezu sagenhaften Dummheit. Denn unsere Lage ist prekär und wird es bleiben auf absehbare Zeit.
 

Heiner

BA Guru
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Die Aussage ist so dämlich, als würde man jemand den Vorwurf machen ins Auto gestiegen zu sein, weil ihm jemand die Vorfahrt genommen hat. Ich weiß nicht, wieso du es nicht begreifen willst: Er hat gegen kein(!) Gesetz verstoßen und musste es dennoch über sich ergehen lassen.
Was anderes wäre es gewesen, wenn er in Deutschland einen Fisch vor laufender Kamera released hätte. Denn dann hätte er sich gegen das Gesetz gestellt, auch wenn man das Gesetz nicht gutheißen muss.

PETA hat auch gegen kein Gesetz verstoßen mit der Anzeige. Du glaubst in holder Unschuld, das Problem wäre vom Tisch, wenn nur PETA weg wäre. Aber erstens wird PETA so schnell nicht verschwinden, und zweitens und hauptsächlich ist das dahinter liegende Problem eine Rechtslage, die mit der Rechtswirklichkeit (Angeln als Freizeitspaß) in einem offensichtlichen Widerspruch steht, der sich nicht einfach auflösen lässt, schon gar nicht mit prolligem Gemotze in beleidigter Kleinkindmanier.

Wenn du ein bisserl von deinem allzu edlen Selbstbild zurücktreten würdest, könntest du es vielleicht sogar sehen. Denn tatsächlich geht es hier überhaupt nicht darum, was du oder sonst ein Sportsfreund einleuchtend findet, sondern darum, den Rest der nicht angelnden Mehrheit nicht gegen uns aufzubringen. Mit zuckerigen Kitschgeschichtchen samt gemütlichen Beisammensein aus den 50er Jahren (das schon damals gar nicht so gemütlich war hinter der Fassade) kann man denen allerdings nicht mehr kommen, diese Zeiten sind vorbei. Und ich muss sagen: Ich trauere ihnen auch nicht nach.
 
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RonTom

Master-Caster
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@Wurmbademeister: Das kann sein, dass es auch darüber hinaus Anzeigen gibt, denn die Rechtslage gibt das offenbar her. PETA kann Anzeigen machen, ob es uns nun passt oder nicht.

Aber das dann auch noch mit dusseligen Veröffentlichungen im Netz herauszufordern, ist von einer geradezu sagenhaften Dummheit. Denn unsere Lage ist prekär und wird es bleiben auf absehbare Zeit.

Jo das macht die P€ta definitiv. Ich erinnere nur mal an die Sache mit @JH FISHING als die deutsche P€ta ihn angezeigt hat, weil er angeblich mit einem lebenden Köderfisch geangelt hat. Zur Erinnerung JH Fishing ist Österreicher und in Österreich fällt Fischerei und Jagd nicht unter das Tierschutzgesetz (§3 Absatz 4 Ö TSchG))... Also völlig bekloppt diese Anzeige. In mehrerer Hinsicht. Die machen diese Anzeigen nicht um Erfolg zu haben, sondern um im Gespräch zu bleiben. Die nutzen das als PR.

Das, dass SEK jetzt die Bude stürmt ist natürlich total unverhältnismäßig, selbst wenn er in Deutschland geangelt hätte.
 

pechi24

Gummipapst
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Was mich wirklich interessieren würde:

Ist bei dem tatsächlich das SEK in die Bude rein?

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, das wurde vermutlich falsch wiedergegeben.

Bevor jetzt überall geschrieben wird: „SEK stürmte Wohnung eines Anglers wegen C&R“ sollte man sich mit derartigen Behauptungen schon sehr sicher sein.
 

Dennis Knoll

Bigfish-Magnet
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Ist bei dem tatsächlich das SEK in die Bude rein?
Am besten das Video von der Schilderung hören.
Es war die Polizei die zwei Hausdurchsuchungen gemacht haben. Eine bei ihm und eine bei seiner Freundin. Dabei wurden diverse Dinge, unter anderem auch Handys, beschlagnahmt.
 

pechi24

Gummipapst
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Das SEK ist aber schon eine sehr spezielle Einheit der Polizei und das glaube ich nach wie vor nicht.

Und 3 Polizisten sind nicht automatisch ein Einsatzkommando.

Wenn man sich also nicht auf das reißerische P...-Niveau begeben will, sollte die Anglerschaft auch bitte bei der Wahrheit bleiben.

Deswegen war die Aktion trotzdem nicht ok, aber man macht sich als angelnde Gemeinschaft selbst zum Löffel, wenn man Unsinn weiterträgt, der so ggfs. nicht stattgefunden hat.

Gruß
Stephan
 

captn-ahab

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Jungs, Contenance!!

Was mich wundert und auch ärgert ist, das Niemand gegenschiesst. Leider muss wohl mal einer voran gehen und ich verspreche bei einer Crowdfunding Aktion würde ich mich beteiligen.

Warum nicht die volle Härte in Gegenrichtung?
(Quelle Dejure)
https://dejure.org/gesetze/StPO/469.html

Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige

(1) 1Ist ein, wenn auch nur außergerichtliches Verfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlaßt worden, so hat das Gericht dem Anzeigenden, nachdem er gehört worden ist, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen. 424 Absatz 1, § 438 Absatz 1, §§ 439, 444 Abs. 1 Satz 1) erwachsenen notwendigen Auslagen kann das Gericht dem Anzeigenden auferlegen.
(2) War noch kein Gericht mit der Sache befaßt, so ergeht die Entscheidung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig gewesen wäre.

(3) Die Entscheidung nach den Absätzen 1 und 2 ist unanfechtbar.

https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
§ 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


P.s.
Ich habe mit 17 einmal eine Hausdurchsuchung mit 6 Beamten über mich ergehen lassen müssen, weil wir mit 4 Mann Sprühdosen gekafut haben um für eine höhere Stufe einen Hintergrund für eine Abifeier auf eine Leinwand zu sprühen.
Ich bereue bis heute damals nichts getan zu haben. Mein Dad hatte viel um die Ohren, aber man kann auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter einreichen, der so einen Beschluss unterschreibt. Nicht Alles was ein Staatsanwalt vorlegt sollte ungeprüft unterfackelt werden.
 

Lutscho

Gummipapst
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Uniformierte Beamte oder Zivile sind nicht das SEK.
Da gibt es schon Unterschiede, auch vom Auftreten der Kollegen.
 

Dennis Knoll

Bigfish-Magnet
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Ich habe mit 17 einmal eine Hausdurchsuchung mit 6 Beamten über mich ergehen lassen müssen, weil wir mit 4 Mann Sprühdosen gekafut haben um für eine höhere Stufe einen Hintergrund für eine Abifeier auf eine Leinwand zu sprühen.
Eine ähnliche Erfahrung habe ich damals auch gemacht. Die Polizei hat unser Haus durchsucht, meine Skateboards von der Wand genommen (weil die Farbe durch slides verschwommen war) und nach Spraydosen (ich hatte keine) gesucht. Damals wurde behauptet, ich hätte die Schule besprayt. Das ganze ist an dem Tag passiert, als mein Vater Geburtstag hatte und es über 30 Zeugen gab. Dennoch bin ich vor Gericht gewesen. Das waren ganze 5 Minuten, danach hat die Polizei richtigen Anschiss von der Richterin bekomme. Damals hätte ich da auch gegen angehen sollen. Aber mit 16 hat man andere Dinge im Kopf.
 

ranseier

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Er hat gegen kein(!) Gesetz verstoßen
PETA hat auch gegen kein Gesetz verstoßen mit der Anzeige

Genau so ist es. Weder den Angler noch PETA trifft hier ein Schuld.


Die Einzigen, die überreagiert haben ohne vorab korrekt zu prüfen und abzuwägen, waren die Strafverfolgungsbehörden in Freiburg.

ranseier
 

Heiner

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Aber ob sie überreagiert haben, was übrigens auch auf anderen Feldern hin und wieder geschieht, ohne dass immer gleich das Abendland untergeht, ist derzeit offen, weil es bloß die Darstellung besagten Sportsfreundes sowie seinen ziemlich dämlichen Clip im Net gibt.
 

Heiner

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Dann Angeln ohne Bild und Ton.Super

Mal abgesehen davon, dass man zum Angeln weder Bild noch Ton braucht: Es kommt immer darauf an, was man ins Net stellt. Clips wie der des hier in Frage stehenden Sportfreundes sind auf jeden Fall verzichtbar und leisten nur eines, nämlich dem nicht angelnden Rest der Veranstaltung, von dessen Duldung wir abhängen, zu demonstrieren, dass Angler Vollidioten sind.
 

Old-Tom

Barsch Vader
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Ich meinte die Medien allgemein.
Zeitschriften usw;sind das auch alles Vollidioten?
 

glanis

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wegen catch and release wird kein staatsanwalt einen durchsuchungsbeschluss unterschreiben. never ever. - da muß noch anderes im hintergrund mitspielen.

dieser gerati artikel ist die tinte zum ausdrucken nicht wert.
das ist nur eine hingekotzte meinung des verfassers.
journalismus ist das allemal nicht!

den unterschied zu bemerken ,schaffen anscheinend die wenigsten . tendenz fallend !!

es fand eine hausdurchsuchung statt, auch in einer anderen wohnung ! das wurde von seiten der polizei bestätigt. punkt . alles andere sind mutmaßungen.


staatsanwalt muß hier abwägen , ob bei zwei personen Artikel 13 GG angewendet und deren Verfassungsgemäßen Rechte zur Beweissicherung § 94 StPO eingeschränkt werden darf.

alle relevanten sachverhalte standen zu der zeit schon im netz. angelgerät deswegen gewaltsam einzuziehen macht überhaupt keinen sinn.zumal alles schön dem strunzdummen youtube narzismus zur genüge selbst dokumentiert wurde und man als angler zu hause kaum auf frischer tat etappt werden kann.!!! -
liegt eine Fischereierlaubnis vor , darf man das Gerät gar nicht einziehen. man darf auch nicht das Auto konfiszieren,wenn man dokumentiert hat, das man ! 10 X über Rot gefahren ist !
dann ist die Fleppe weg ,! Busgeld folgt evtl Idiotentest -ENDE !

die strafrelevanz ist nicht soo hoch, das eine einfache vernehmung nicht hinreichen zur klärung ausgereicht hätte.
ERGO die haben bei der ermittlung festgestellt , das der gute noch mehr auf dem kerbholz hat, als eine schlichte ordnungswiedrigkeit.

weil nicht sein kann, was nicht sein darf und die opferrolle darunter leidet , macht man dann ein faß auf ! und das halbe forum steigt ein .- internet macht dumm ! (wenn man nicht weiß , wie man das gesammelte verfügbare wissen der menschheit nutzen muß !!)


@ cäptn- ahab : es reicht nicht etwas mit copy and paste irgendwo reinzusetzen . man muß auch den tatsächlichen rechtsrelevanten bezug und den kausalen zusammenhang herstellen.

unwahre Anzeige : der Beweis fehlt
falsche Verdächtigung : wieder besseren Wissens : Beweis fehlt
üble Nachrede : voll ins WC gegriffen.

führt im tatsächlichen Nachweis des Tun`s mit Wissen und Wollen ,also Vorsatz ,zum persönlichen PETA Amageddon .
ich empfehle nach TATSÄCHLICHER Feststellung der Straftatsbestände seitens PETA eine Zivilklage und Forderung von Schmerzensgeld.
Gerichts und Anwaltskosten folgen auf dem Fuß ;)
das ganze gibt man dann als gesicherten Fakt mit Abtretung der Urheberrechte gegen Salär an entsprechende freundliche Mainstream Medien ab !

das Verbreitungsgebiet mittelsMedien ist groß!
wie groß der seelische Schaden ist $$$$ muß man dann selber sehen.

PETA Gegner werden sich sicherlich drauf stürzen und den bestmöglichen Rechtsanwalt zitieren.

aber Opferrolle am monitor ist auch schön.








 
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