wegen catch and release wird kein staatsanwalt einen durchsuchungsbeschluss unterschreiben. never ever. - da muß noch anderes im hintergrund mitspielen.
dieser gerati artikel ist die tinte zum ausdrucken nicht wert.
das ist nur eine hingekotzte meinung des verfassers.
journalismus ist das allemal nicht!
den unterschied zu bemerken ,schaffen anscheinend die wenigsten . tendenz fallend !!
es fand eine hausdurchsuchung statt, auch in einer anderen wohnung ! das wurde von seiten der polizei bestätigt. punkt . alles andere sind mutmaßungen.
staatsanwalt muß hier abwägen , ob bei zwei personen Artikel 13 GG angewendet und deren Verfassungsgemäßen Rechte zur Beweissicherung § 94 StPO eingeschränkt werden darf.
alle relevanten sachverhalte standen zu der zeit schon im netz. angelgerät deswegen gewaltsam einzuziehen macht überhaupt keinen sinn.zumal alles schön dem strunzdummen youtube narzismus zur genüge selbst dokumentiert wurde und man als angler zu hause kaum auf frischer tat etappt werden kann.!!! -
liegt eine Fischereierlaubnis vor , darf man das Gerät gar nicht einziehen. man darf auch nicht das Auto konfiszieren,wenn man dokumentiert hat, das man ! 10 X über Rot gefahren ist !
dann ist die Fleppe weg ,! Busgeld folgt evtl Idiotentest -ENDE !
die strafrelevanz ist nicht soo hoch, das eine einfache vernehmung nicht hinreichen zur klärung ausgereicht hätte.
ERGO die haben bei der ermittlung festgestellt , das der gute noch mehr auf dem kerbholz hat, als eine schlichte ordnungswiedrigkeit.
weil nicht sein kann, was nicht sein darf und die opferrolle darunter leidet , macht man dann ein faß auf ! und das halbe forum steigt ein .- internet macht dumm ! (wenn man nicht weiß , wie man das gesammelte verfügbare wissen der menschheit nutzen muß !!)
@ cäptn- ahab : es reicht nicht etwas mit copy and paste irgendwo reinzusetzen . man muß auch den tatsächlichen rechtsrelevanten bezug und den kausalen zusammenhang herstellen.
unwahre Anzeige : der Beweis fehlt
falsche Verdächtigung : wieder besseren Wissens : Beweis fehlt
üble Nachrede : voll ins WC gegriffen.
führt im tatsächlichen Nachweis des Tun`s mit Wissen und Wollen ,also Vorsatz ,zum persönlichen PETA Amageddon .
ich empfehle nach TATSÄCHLICHER Feststellung der Straftatsbestände seitens PETA eine Zivilklage und Forderung von Schmerzensgeld.
Gerichts und Anwaltskosten folgen auf dem Fuß
das ganze gibt man dann als gesicherten Fakt mit Abtretung der Urheberrechte gegen Salär an entsprechende freundliche Mainstream Medien ab !
das Verbreitungsgebiet mittelsMedien ist groß!
wie groß der seelische Schaden ist $$$$ muß man dann selber sehen.
PETA Gegner werden sich sicherlich drauf stürzen und den bestmöglichen Rechtsanwalt zitieren.
aber Opferrolle am monitor ist auch schön.