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monkeyman

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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So richtig verbieten können auch wir das Guiding nicht bzw. eine wirklich gerichtsfeste Möglichkeit am Wasser tätig zu werden gibt es nicht. Wenn der LAV in Sachsen-Anhalt jemanden nach einer Kontrolle am Wasser anzeigt und dieser sich wehrt, wird es meiner Meinung nach für den LAV eng...
Das versuchen wir erst gar nicht.
Nur weil Opa Karl die Feriengäste seiner Tochter mitnimmt, versenken wir natürlich nicht gleich sein Boot. Wer aber öffentlich für ein Guiding an unseren Gewässern wirbt ohne vorher bei uns nachgefragt zu haben, der bekommt dann Post von uns....
Das Problem ist in Sachsen-Anhalt, dass die Fronten gerade auch nach der Veröffentlichung des Verbots extrem verhärtet sind. Beide Seiten hätten im Vorfeld miteinander sprechen sollen. Ganz klar ist da der LAV in der Pflicht. Denn der Guide hat grundsätzlich ja mit seinem Guiding nichts falsch gemacht. Wenn nun an den LAV Beschwerden herangeführt werden, dann muss er das Gespräch suchen. Ansonsten hat man schon den Eindruck, dass da reflexartig populistisch gehandelt wird.
 

darkbearded

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@Norbert
Jetzt ist's klar. Ich hoffe, mein Standpunkt auch bei dir. I.B. in dem Punkt, dass es bessere Lösungen als ein Verbot gibt, stimme ich voll zu (auch im Ergebnis dieser Diskussion). Aber so weit weg war ich vor zwei Tagen davon auch nicht... :wink:

@monkeyman
Gute Sache und guter Ansatz, den ihr dort gefunden habt und vorantreibt und gutes Gespür fürs Augenmaß. Wie gesagt, halte es für wünschenswert, dass andere davon lernen.

@desperados
Wichtiger Hinweis von Norbert. Unterstelle dir keine Straftat bzw. Anstiftung dazu. War eher im übertragenen Sinn gemeint (das mit der Erpressung). Aber Brechstangenmethoden werden auf Dauer auch nicht glücklich machen. Dazu zählen natürlich auch Verbote.
 
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NorbertF

Master of Desaster
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Ich glaube nun haben wir ein rundes Bild. Besonderer Dank an Sebastian von den Müritzfischern, der das ganze nicht unerheblich aufgeklärt hat. Es hätte mein Weltbild auch echt erschüttert wenn es anders wäre als von Dir dargestellt :)
 

A von Hönningen

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Auch unter den Guides dürfte doch langsam die Erkenntnis reifen, dass die seriös arbeitenden Anbieter zunehmend unter einer Art Desperados zu leiden haben. Man muss ja nun aus dem Begriff Angelguide nicht gleich einen Ausbildungsberuf machen. Aber der Zusammenschluss in einer Art Interessenvertretung, quasi einem Berufsverband, wäre doch eine Möglichkeit sich entsprechend darzustellen. Dem Kunden würde das eine gewisse Transparenz und Planungssicherheit geben. Den frei wütenden Leuten, die sich dann noch Guide nennen, das Wasser abgraben. Zusätzlich wäre es auch einfacher gemeinsam mit den Rechts- und Gewässerinhabern ein für alle Seiten tragbares Gerüst zu schaffen.

Bei Skischulen funktioniert das ja schon seit Jahrzehnten. Sie sind im DSLV vereint, bilden standardisiert aus und sie betreiben ihr Gewerbe auch auf den Flächen anderer. So ein Modell ist doch übertragbar.
 

Meridian

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Ich sehe das dennoch anders.

Die kommerzielle Nutzung von Fischen obliegt Inhabern des Fischereischeins B.
Nicht aber Anglern. Es ist mir als Angler nicht gestattet Fisch mit der Absicht der Vermarktung zu fangen. Weder um das Fleisch zu verkaufen, noch die Anleitung anderer zum gezielten Fang von Fischen. Weil jemand die Sache mit den Pilzen ansprach..dort ist es übrigens genau so.
Ein Guiding stellt aber genau dies dar. Nicht im Sinne des Verkaufs der Ware Fisch als Endprodukt, wohl aber indirekt ebend doch. Nämlich genau dann, wenn ein Guiding unter dem Motto geführt wird Zielfisch A, B oder C zu fangen. Ohne der “Ware“ Fisch gäbe es diese Dienstleistung (nichts anderes ist es) nunmal nicht.
Was mit dem Fisch letztlich geschieht, spielt dabei eine unerhebliche Rolle.
Ein Guiding ist nunmal kein Fliegenwurfkurs oder Seminar zum Erlernen von Fähigkeiten. Es hat einzig die Absicht, Fisch zu fangen. Und zwar gegen Bezahlung. Damit einhergehende Konsequenzen die durch Profilierung in der Werbung folgen, sind in meinen Augen ein Problem, welches zunehmend Verbände mit kleinen, aber vormals gut unterhaltenen Gewässern, betrifft.
 

A von Hönningen

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@Meridian
D.h. im Ergebnis für dich: Guiding prinzipiell untersagen?

Wieso denn? Es muss sich der Guide eben um den entsprechenden Schein bemühen. Ein Fernfahrer muss sich ja auch um seine Qualifikationen und Scheine kümmern und kann auch nicht einfach mit seiner alten Klasse 3 aufm 40 Tonner losbrettern.
 

darkbearded

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Was ich noch echt gut finden würde, wenn Barschbernd und die anderen Angler aus Sachsen Anhalt zukünftig mal berichten können, ob und wie sich die Situation in der nächsten Saison durch die Neuregelung verändert.
 

Revilo62

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theoretisch müsste es ja sofort mindestens zu einer Entspannung der Situation in dem genannten Elbbereich kommen.
Wünschenswert wäre ja, wenn beide Seiten sich aufeinander zu bewegen würden und eine andere Lösung finden.
Das kind ist zwar in den Brunnen gefallen, aber hängt noch am Schöpfeimer, hier geht es ja immer noch um ein Verbot in der
Gewässerordnung des LAV, nicht das noch der Gesetzgeber das interpretiert und die noch relativ entspannte LaFiVo ändert.

Tight Lines aus Berlin
 

coreboat

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Nachdem dies ja an anderen Gewässern nichts direkt neues ist, möchte ich die teilweise hinkenden Vergleiche mit den Erdbeerfeldern etwas gerade rücken. Hintergrund ist, dass ein Gewässer mit mehreren, meist getrennten Rechten, versehen ist, nämlich
- dem Grund und Boden an sich
- dem Wasserrecht (Wassernutzungsrecht)
- dem Fischereirecht

Hat jemand lediglich das Fischereirecht, so kann er jemandem die bechränkte Fischereiausübung erlauben, ggf. noch mit Einschränkungen versehen. Genau dies ist wohl passiert.

Ein völlig anderes Szenario ist es aber, wenn ein Hobby- oder auch professioneller Guide mit einem Gast fischt, ohne selber hierbei auch zu angeln. Der Fischereirechtsinhaber oder -Pächter kann anderen Leuten, egal ob diese Baden, Schwimmen oder eben andere Leute beim Fischen begleiten, gar nichts sagen oder verbieten, so lange diese Guides nichts machen, was einen Erlaubnisschein zur Fischereiausübung voraussetzt.

Mit anderen Worten: Durch dieses Verbot kann lediglich eines verhindert werden, nämlich dass der Guide mitfischt.
 

Desperados

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Auch unter den Guides dürfte doch langsam die Erkenntnis reifen, dass die seriös arbeitenden Anbieter zunehmend unter einer Art Desperados zu leiden haben.

Sehr Interessanter Satz, ich gehe einfach davon aus das es nicht böse gemeint ist.

@Darkbearded keine Sorge, habe das nicht so aufgenommen, auch ich trage Bart :wink:

@Meridian, es gibt lediglich bei Guides die eine Fanggarantie mit Geldrückgabe bei Nichterfolg geben, die Möglichkeit auf eine kommerzielle Nutzung von Fischen zu schliessen. Ansonsten wird wie schon gesagt bei Guidings ausschliesslich Wissen verkauft. Dieses Wissen haben diese Guide's sich angeeignet und darüber zu verfügen liegt ausschliesslich in deren Möglichkeiten und nicht an einer Reglementierung eines Verbandes der eben durch Einnahme von Geld gerade diesen Leuten das Angeln dort gestattet.
Durch bezahlen der Gewässerkarte haben die Guide's genauso wie alle anderen Angler an diesen Gewässern "IHREN" Beitrag geleistet.

Natürlich, wenn da Leute dabei sind die sich nicht an Gesetze halten, dann müssen sie laut der dafür vorgesehenen Gesetze bestraft werden, sofern dies alles Bewiesen ist und nicht nur aus Gerede von unter Umständen neidischen Leuten besteht. Solange nichts bewiesen ist....

Nochmal zur "Brechstangenmethode", was sollen die Guide's bitte anderes machen wenn sie ohne Vorwarnung vor vollendete Tatsachen gestellt werden ? Ich würd mir aktuel echt grad wünschen das es so und noch schlimmer kommt. Solche Betonköpfe sollen ihre Dummheit einfach mal zu spüren bekommen. So schade es auch für die anderen Angler dann wäre.
 

dietmar

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Ein völlig anderes Szenario ist es aber, wenn ein Hobby- oder auch professioneller Guide mit einem Gast fischt, ohne selber hierbei auch zu angeln. Der Fischereirechtsinhaber oder -Pächter kann anderen Leuten, egal ob diese Baden, Schwimmen oder eben andere Leute beim Fischen begleiten, gar nichts sagen oder verbieten, so lange diese Guides nichts machen, was einen Erlaubnisschein zur Fischereiausübung voraussetzt.

Mit anderen Worten: Durch dieses Verbot kann lediglich eines verhindert werden, nämlich dass der Guide mitfischt.

Hi,

das ist in Deutschland aber so nicht ganz richtig. In Deutschland ist das Uferbetretungsrecht mit dem Aneignungsrecht, in diesem Falle durch einen Angelschein, kombiniert. Sprich in vielen Bereichen hat nur der Inhaber einer gültigen Angelerlaubnis auch das Uferbetretungsrecht. Anders ist es in NL. Dort ist das Uferbetretungsrecht nicht mit der Angelerlaubnis kombiniert, sondern ist je nach Gewässer gesondert geregelt. Ich kann also Personen ohne Angelerlaubnis in bestimmten Bereichen aussperren.

Die meisten wollen kein Guiding. Die meisten wollen aber auch nicht mehr Verbote. Guiding wird als Ursache für überlaufene Gewässer genannt und deren späteren Niedergang. Liegt deren Niedergang wirklich am Guide und irgendwelchen Fangberichten? Wohl kaum, denn die eigentlichen Schwachstellen sind die mangelhaften Rahmenbedingungen. In Deutschland sind immer noch tägliche Höchstfangmengen üblich. Sorry, soviel Fisch gibt kein Gewässer mehr her. Eine geringe jährliche Entnahmemenge wäre verträglich. Im Ausland wird dies teilweise schon so gehandhabt. Wer Fisch entnehmen will, muß Marker kaufen. Einem entnommenen Fisch muß sofort ein Marker durch die Kiemen gezogen werden. Danach ist er nicht mehr weiter verwendbar. Wird jemand mit Fisch und ohne Marker erwischt, fällt das Fallbeil. Auch ist es meistens üblich, 365 Tage im Jahr fischen zu können. Es gibt Vereine, die beschränken die Angelgänge auf 15 oder 20 Tage im Jahr. An vielen Gewässern werden jetzt schon nur eine bestimmte Anzahl an Angelerlaubnissen ausgegeben. Das sind geeigente Maßnahmen um einen Fischbestand in einem Gewässer zu erhalten, nicht das Verbot von Guiding.

Was kommt als Nächstes? Wird dann demnächst auch das Posten von Bildern und Fangberichten über dieses Gewässer verboten? Denn ich brauche nur ein paar große Fische in die Linse zu halten, diese dann in zwei oder drei Foren posten und sorge so für einen Run auf jedes x-beliebige Gewässer. Muß ich dann demnächst vielleicht Fotogebühren zahlen? Demnächst werden Gewässerberichte aus den Fachzeitschriften und Foren verschwinden, weil sie ebenfalls für einen Anstieg des Angeldrucks führen. Angelvideos gehören sowieso generell verboten. Und ja, die Typen, die die in den letzten 30 Jahren immer wieder darüber geschrieben haben, wie fängig doch das eine oder andere Gummi ist, die gehören alle in den Knast. Ach war das früher schön einsam am Rhein. Denn weil die anderen auch Fische fangen, fange ich selber weniger. Erscheinen dann doch irgendwelche Berichte, dann bitte nur mit Fotos aus dem Archiv. Denken hier einige überhaupt darüber nach, was sie schreiben und sich wünschen? Wir leben im Informationszeitalter. Ein Guide handelt sozusagen mit Informationen. Will man also den Handel bzw. das Werben mit Wissen verhindern, bleibt eigentlich nur eins. Jeder Gewässerinhaber läßt sich den Gewässernamen rechtlich schützen, so das niemand anderes ihn ohne Erlaubnis benutzen darf. Was ein Blödsinn.

Petri, Dietmar
 
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Barschbernd

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Ansonsten wird wie schon gesagt bei Guidings ausschliesslich Wissen verkauft. Dieses Wissen haben diese Guide's sich angeeignet und darüber zu verfügen liegt ausschliesslich in deren Möglichkeiten und nicht an einer Reglementierung eines Verbandes der eben durch Einnahme von Geld gerade diesen Leuten das Angeln dort gestattet.
Durch bezahlen der Gewässerkarte haben die Guide's genauso wie alle anderen Angler an diesen Gewässern "IHREN" Beitrag geleistet.

Ich wollte mich ja erst nicht weiter äußern, aber liegt da mit eurer Annahme völlig falsch. Durch das bezahlen der Gewässerkarte verpflichtet sich der Karteninhaber gleichzeitig, die Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt einzuhalten, die ist quasi Vertragsgrundlage. Unter Punkt 4.9 wurde das besagte Verbot eingefügt.

Um das Ganze für Leute aus den alten Ländern bzw. Ausland nochmal zu verdeutlichen: Wir sprechen hier nicht von 1 - 2 Flussläufen und vielleicht noch einem Vereinsteich sondern von mehreren hundert Gewässern im Gewässerfond des LAV. Für all diese Gewässer gilt die Gewässerordnung des LAV als Umsetzung der Fischereiordnung und des Fischereigesetzes des LSA. Dabei wird diese Gewässerordnung mit der für das Fischereirecht zuständigen Behörde abgestimmt und umgesetzt.

Und, all diese Gewässer darf ich mit meinem Jahresbeitrag beangeln und wenn ich mir eine Austauschmarke für Brandenburg oder Sachsen oder Thüringen oder MP dazu kaufe (ca. 10 EUR) auch die Gewässer der dortigen LAV's. Wir haben uns neben dem grünen Ampelpfeil also noch ein paar positive Dinge aus der alten Zeit erhalten, denn alles war nicht schlecht. Und ich bin übrigens fest davon überzeugt, dass es heute mehr Verbote durch Verordnungen usw. gibt, als es sich die DDR jemals hätte einfallen lassen können...vielleicht auch weil das Papier knapp war :wink:.
 

coreboat

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Hi,

das ist in Deutschland aber so nicht ganz richtig. In Deutschland ist das Uferbetretungsrecht mit dem Aneignungsrecht, in diesem Falle durch einen Angelschein, kombiniert. ....

Na ja, für Bereiche, wo der der Guide ein explizites Uferbetretungsrecht braucht, mag dies zutreffen. Beim Bootsfischen ist dies wohl schon mal nicht zutreffend und auf öffentlichen Grundstücken, die jeder Spaziergänger auch so betreten darf, ebenfalls nicht.

Auf ein paar wenige Grundstücke bzw. Bereiche, wo man als Angler eben für die Betretung das Uferbetretungsrecht haben muss, könnte dies ggf. zutreffen. Ansonsten ist ja nicht ausgeschlossen, dass der Guide eine Angelerlaubnis hat oder haben darf. Er darf nur nicht davon Gebrauch machen, sprich nicht fischen. Ob er auch keinen Gebrauch von seinem, ihm durch den Erlaubnisschein gesetzlich zustehenden Uferbetretungsrecht machen darf, steht nochmal auf einem anderen Blatt. ;)
 
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Desperados

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Ich wollte mich ja erst nicht weiter äußern, aber liegt da mit eurer Annahme völlig falsch. Durch das bezahlen der Gewässerkarte verpflichtet sich der Karteninhaber gleichzeitig, die Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt einzuhalten, die ist quasi Vertragsgrundlage. Unter Punkt 4.9 wurde das besagte Verbot eingefügt.

Nee nee ich liege nicht falsch, der Vertrag wurde ja jetzt erst geändert und das Guiding verboten. Vorher wurde ja nichts falsch gemacht.
 

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