monkeyman
Dr. Jerkl & Mr. Bait
- Registriert
- 9. Dezember 2002
- Beiträge
- 485
- Punkte Reaktionen
- 7
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- Waren
- Website
- www.mueritzfischer.de
@Dunkelbart:
Natürlich können wir Guiding unter der Hand nicht verbieten, das ist klar und wurde ja auch unter anderem von Norbert ausführlich erläutert. Aber: wir könnten jemanden (wichtig: wenn er nicht unseren Guiding-Lizenz Kriterien entspricht!) der mit Website/Facebook auf seine Dienstleistungen aufmerksam macht, ein Schreiben von unserem Anwalt zuschicken, in dem wir auf unsere Angelregeln verweisen. Sollte er die Werbung (alles weitere lässt sich nicht wirklich prüfen) nicht einstellen, entziehen wir ihm die Karte mit Verweis auf unsere Angelregeln.
Letztlich gehen wir eigentlich den genau umgekehrten Weg. Denn mit der Guiding-Lizenz ist natürlich auch Unterstützung durch uns verbunden. Das geht von Werbung in unseren Prospekten bis zur Empfehlung/Weiterleitung. Im übernächsten Schritt wäre sogar eine Buchungsplattform (durch uns betreut, gegen Provision) denkbar. Die Effekte sollen für alle Seiten langfristig positiv sein.
Nochmal: wenn man einige Meinungen hier liest, dann "hört" man zwischen den Zeilen deutlich den Wunsch nach den guten alten Zeiten heraus. Absolut verständlich aber leider unrealistisch. Das liegt nun nicht am Guiding sondern an einer generellen Veränderung der Gewässer und auch der Gesellschaft. Und in den guten alten Zeiten begann der Verbotsirsinn. Das hat ja Norbert auch gerade beschrieben, da geh ich hundertprozentig mit. Darum ärgert mich dieses Verbot, denn kurzfristig würden wir sogar davon profitieren. Langfristig sehe ich das aber (auch wenn ich kein Anhänger von Verschwörungstheorien bin...) negativ. Dabei kommt dann wieder die Kurzsichtigkeit der Angler zum Tragen. Ein Landesverband, der auch gegenüber seinen Mitgliedern nicht (auch nicht gewollte) Veränderungen anschiebt, hat meiner Meinung nur bedingt eine Existenzberechtigung. So wie in diesem Fall wo es ja eindeutig um Fangneid geht, da wurde gleich ein Verbot (einfache Lösung aus Sicht der Verantwortlichen, kurzfristig umsetzbar, kein Weiterdenken erforderlich) ausgesprochen. Hätte man eine Lizenz vorgeschlagen, wäre der Aufwand deutlich höher, aber langfristig auch der Nutzen wesentlich besser. Insofern hat man mit dem bloßen Folgeleisten der Mitgliederwünsche letztlich genau diesen Mitgliedern geschadet. Deshalb sind kommerzielle Lösungen (diese müssen natürlich möglichst lange in die Zukunft denken) oft besser.
Natürlich können wir Guiding unter der Hand nicht verbieten, das ist klar und wurde ja auch unter anderem von Norbert ausführlich erläutert. Aber: wir könnten jemanden (wichtig: wenn er nicht unseren Guiding-Lizenz Kriterien entspricht!) der mit Website/Facebook auf seine Dienstleistungen aufmerksam macht, ein Schreiben von unserem Anwalt zuschicken, in dem wir auf unsere Angelregeln verweisen. Sollte er die Werbung (alles weitere lässt sich nicht wirklich prüfen) nicht einstellen, entziehen wir ihm die Karte mit Verweis auf unsere Angelregeln.
Letztlich gehen wir eigentlich den genau umgekehrten Weg. Denn mit der Guiding-Lizenz ist natürlich auch Unterstützung durch uns verbunden. Das geht von Werbung in unseren Prospekten bis zur Empfehlung/Weiterleitung. Im übernächsten Schritt wäre sogar eine Buchungsplattform (durch uns betreut, gegen Provision) denkbar. Die Effekte sollen für alle Seiten langfristig positiv sein.
Nochmal: wenn man einige Meinungen hier liest, dann "hört" man zwischen den Zeilen deutlich den Wunsch nach den guten alten Zeiten heraus. Absolut verständlich aber leider unrealistisch. Das liegt nun nicht am Guiding sondern an einer generellen Veränderung der Gewässer und auch der Gesellschaft. Und in den guten alten Zeiten begann der Verbotsirsinn. Das hat ja Norbert auch gerade beschrieben, da geh ich hundertprozentig mit. Darum ärgert mich dieses Verbot, denn kurzfristig würden wir sogar davon profitieren. Langfristig sehe ich das aber (auch wenn ich kein Anhänger von Verschwörungstheorien bin...) negativ. Dabei kommt dann wieder die Kurzsichtigkeit der Angler zum Tragen. Ein Landesverband, der auch gegenüber seinen Mitgliedern nicht (auch nicht gewollte) Veränderungen anschiebt, hat meiner Meinung nur bedingt eine Existenzberechtigung. So wie in diesem Fall wo es ja eindeutig um Fangneid geht, da wurde gleich ein Verbot (einfache Lösung aus Sicht der Verantwortlichen, kurzfristig umsetzbar, kein Weiterdenken erforderlich) ausgesprochen. Hätte man eine Lizenz vorgeschlagen, wäre der Aufwand deutlich höher, aber langfristig auch der Nutzen wesentlich besser. Insofern hat man mit dem bloßen Folgeleisten der Mitgliederwünsche letztlich genau diesen Mitgliedern geschadet. Deshalb sind kommerzielle Lösungen (diese müssen natürlich möglichst lange in die Zukunft denken) oft besser.