Okay, bis zum 7.11.2015.
Nachdem dies ja an anderen Gewässern nichts direkt neues ist, möchte ich die teilweise hinkenden Vergleiche mit den Erdbeerfeldern etwas gerade rücken. Hintergrund ist, dass ein Gewässer mit mehreren, meist getrennten Rechten, versehen ist, nämlich
Ich habe ja diese Erdbeerfeldtheorie als Sinnbikl dazu erfunden, habe sicherlich auch ne Menge Buchstaben übereinander gestapelt .
Vielleicht ist hier auch der Eindruck entstanden, dass ich das alles grundsätzlich gutheisse, dem ist nicht so
Weder die Art und Weise von möglichen Entgleisungen der "Guides" noch die Entscheidung des LAV ist dauerhaft zielführend, deshalb
habe ich mich auch positiv zur Thematik Müritz geäußert.
Da hier aber einige User sich ziemlich sicher sind, dass die Entscheidung des LAV ungesetzlich und nicht gerichtfest ist und ich nur wenig
juristische Kenntnisse, eher ein gutes Bauchgefühl habe, kontaktierte ich heute mal meinen Anwalt, der ist kein Angler, also völlig unvoreingenommen.
Der erklärte mir nahezu wie aus der Pistole geschossen, dieses Recht ist gedeckelt durch den § 903 Satz 1 BGB (Hausrecht), da der LAV nicht nur das Fischereirecht vom Land gepachtet hat, sondern auch das zweckgebundene Wegerecht, hat er hier völlige Entscheidungsfreiheit. Erst durch dieses ausgesprochene Verbot kann er erst gegen verbotene Eigenmacht § 858 Absatz 1 BGB vorgehen.
Ob das Verfolgen oder die Aufdeckung sinnvoll oder sinnlos ist, ist dabei unerheblich.
Wenn ich dann die LaFiVo so lese, die sich natürlich auch in der Gewässerordnung wiederfindet, würde ich es persönlich mehr als schade finden , wenn dieses noch verschärft würde, denn hier gibt es keinen Abknüppelparagrafen z.B .
Unnötige Reglementierungen schaden eigentlich nur Allen !
Tight Lines aus Berlin
Hi,
und noch etwas zum Thema Guiding-Lizenz bei den Müritzfischern. Die Müritzfischer stellen dies als Verbesserung hin. Für mich sieht es nur danach aus, aus den vorhanden Resourcen auch noch das letzte Quentchen Geld herauszupressen. Oder gibt es die Guiding-Lizenz demnächst etwa kostenlos?
Petri, Dietmar
Hallo, ich trau da mal meinem Anwalt, zumal es einige Besonderheiten in Ostdeutschland gibt, ...
Ja, kann sein das es solche Menschen gibt. Ich kenne zwar keinen, aber möglich ist's.Nicht nur Guiding fürchte ich. Manche Menschen lieben Verbote (für andere).
Garantiert kein Bezug zu dir!Sehr Interessanter Satz, ich gehe einfach davon aus das es nicht böse gemeint ist.
@db...insofern gegen Vorschriften verstossen wird, bin ich für ein Verbot, ja.
Kein Verstoß, ist alles iO.
Dies ist nicht per se unzulässig, nur bedarf dies meiner Ansicht nach einer Legitimierung, denn das TierSchG besagt dazu etwas im § 11, (1), 8.b)
Das ist meiner Auffassung zur Thematik, denn ohne Fisch kein Guiding.
Ich glaube durch Regelungen zum Guiding (Stichwort Lizenz) kann man viel erreichen (Monkeyman hat da ja ein paar gute Beispiele gebracht).
@Sebastian...das klingt ehrlich gesagt alles tatsächlich gut. Punkt