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Dennis Knoll

Bigfish-Magnet
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Les bitte die letzten Seiten dieses Threads, da wurde viel über dieses Thema diskutiert und zitiert.
Das einzige - was wir sicher wissen - ist das wir von unterschiedlichen "offiziellen" Quellen unterschiedliche Aussagen bekommen. Es ist nach wie vor nichts sicher, "dicht" sowieso nicht.

Meine Recherchen der letzten Tage und mit Rückmeldung auf die Quelle der Gouverment hier im Thread.
- RIVM: Haben am Telefon mitgeteilt, dass die Qurantäne nur empfohlen ist
- Euregio: Haben am Telefon ebenfalls mitgeteilt, dass die Quarantäne nur empfohlen ist
- Polizei: Die haben am Telefon gegenteiliges mitgeteilt, dass die Qurantäne pflicht sei
- Auswertiges Amt: Die für uns wichtigste Quelle bei Reisen ins Ausland spricht von "sollst". Wer ein wenig rechtlich bewandert ist wird wissen, dass dies nicht mehr als eine dringliche Empfehlung ist. Aber rechtlich keine Pflicht.
- Government von NL (Englisch): Die Niederländische Seite widerspricht sich hier sogar. Je nachdem, welche (Unter)Seite man zu diesem Thema findet (ja, es gibt tatsächlich mehrere), erhält man eine andere Antwort. Auf manchen steht "musst" und auf anderen steht "sollst".
- Government von NL (Niederländisch): Mit einem Niederländer bin ich das Thema auf der Niederländischen Seite durchgegangen. Er spricht davon, dass diese Pflicht der Quarantäne nur für Einreisen mit dem Flugzeug, Buß und Bahn gilt. Ich allerdings habe es nicht so interpretiert und sehe es so, als würde es für alle gelten. Hier sind wir uns uneins.


Und spätestens jetzt solltet ihr verstehen, warum eine feste Aussage von "Quarantäne-Pflicht", "Keine Quarantäne-Pflicht" und so weiter aktuell nicht funktioniert. Und erst recht nicht "dicht" oder "offen". Nimmt es bitte nicht als gegeben und einzige Wahrheit hin, nur weil ihr eine Quelle habt und die für euch dann gilt. Ich verstehe es, ging mir zu Anfang nicht anders. Aber mittlerweile sehen wir doch, dass selbst die einzelnen Behörden unterschiedliche Aussagen machen und sich unsicher sind. Und vor allem: Ganz gleich wen man um eine Schriftliche Bestätigung fragt - egal in welche Richtung die Aussage gilt - keiner will die geben.

@Frank Herbertsson Ich hatte nicht vor dich zu denunzieren oder zu tadeln. Vor allem weil ich dich sehr schätze und mag. Allerdings war dein Beitrag eben gerade passend dazu. Ich finde es nach wie vor falsch, wenn wir uns gegenseitig an den Pranger stellen oder darüber Urteilen. Wir sitzen alle im selben Boot, für manche ist die Angelei mehr oder weniger wichtig. Und angespannt sind wir alle, ganz gleich aus welchen Gründe. Corona macht uns alle mürbe und wir leiden darunter. Das letzte was wir machen sollten, ist uns gegenseitig wegen dieser Sache scharft zu kritisieren, denunzieren oder an den Pranger stellen. Daher bitte ich einfach um etwas mehr Entspanntheit bei manchen. (Ja, die fehlt mir leider auch.)
 

Trawar

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Da hat @Johnnyw vollkommen recht.

Siehe hier Pkt. 7

Ich bin mal so frei und zittiere mich selbst, wenn es keinen aktuelleren Stand gibt(Ich habe es nicht überprüft) dann sagt doch der Punkt 7 der
Checklist for travel to the Netherlands folgendes:

7. Self-quarantine

You must self-quarantine for 10 days upon arriving in the Netherlands. You can get tested again on day 5 after your arrival. If the result is negative you can end your self-quarantine. Some travellers do not have to self-quarantine, for example workers in the transport sector.

Das ganze heisst für mich, für Spaß fahrten ist Holland "Dicht".
 

Johnnyw

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Das zählt aber BEIDSEITIG nicht für den "kleinen Grenzverkehr" bis zu einer Aufenthaltsdauer von 24h.
Quelle: §4 Abs.6 Nr. 1 CoronaEinrVO NRW
Also du arbeitest beim Zoll oder wie auch immer und berufst dich auf die Einreise Verordnung von nrw? Dir ist schon bewusst das die NRW Verordnung für die Einreise nach nrw ist und nicht nach Holland?
 

Trawar

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Das was @YoshiX786 meint ist aber was anderes, es gibt diesen sogenannten "kleinen Grenzverkehr" und der gilt wenn ich mich nicht irre Beidseitig.
Leider findet man aber in keinem Statement irgendwo eine aussage darüber ob all diese Beschlüsse, Regeln, Verordnungen usw. einfluss auf den "kleinen Grenzverkehr" haben oder nicht.
 

Johnnyw

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Ich bin mal so frei und zittiere mich selbst, wenn es keinen aktuelleren Stand gibt(Ich habe es nicht überprüft) dann sagt doch der Punkt 7 der
Checklist for travel to the Netherlands folgendes:

7. Self-quarantine

You must self-quarantine for 10 days upon arriving in the Netherlands. You can get tested again on day 5 after your arrival. If the result is negative you can end your self-quarantine. Some travellers do not have to self-quarantine, for example workers in the transport sector.

Das ganze heisst für mich, für Spaß fahrten ist Holland "Dicht".
Das zählt nicht wenn andere sagen das es falsch sein könnte... sorry für die Ironie...

Ich bin raus hier bis Corona vorbei ist... nicht fast so wie Facebook sondern schlimmer immoment hier
 

Trawar

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Das einzige - was wir sicher wissen - ist das wir von unterschiedlichen "offiziellen" Quellen unterschiedliche Aussagen bekommen. Es ist nach wie vor nichts sicher, "dicht" sowieso nicht.

Meine Recherchen der letzten Tage und mit Rückmeldung auf die Quelle der Gouverment hier im Thread.
- RIVM: Haben am Telefon mitgeteilt, dass die Qurantäne nur empfohlen ist
- Euregio: Haben am Telefon ebenfalls mitgeteilt, dass die Quarantäne nur empfohlen ist
- Polizei: Die haben am Telefon gegenteiliges mitgeteilt, dass die Qurantäne pflicht sei
- Auswertiges Amt: Die für uns wichtigste Quelle bei Reisen ins Ausland spricht von "sollst". Wer ein wenig rechtlich bewandert ist wird wissen, dass dies nicht mehr als eine dringliche Empfehlung ist. Aber rechtlich keine Pflicht.
- Government von NL (Englisch): Die Niederländische Seite widerspricht sich hier sogar. Je nachdem, welche (Unter)Seite man zu diesem Thema findet (ja, es gibt tatsächlich mehrere), erhält man eine andere Antwort. Auf manchen steht "musst" und auf anderen steht "sollst".
- Government von NL (Niederländisch): Mit einem Niederländer bin ich das Thema auf der Niederländischen Seite durchgegangen. Er spricht davon, dass diese Pflicht der Quarantäne nur für Einreisen mit dem Flugzeug, Buß und Bahn gilt. Ich allerdings habe es nicht so interpretiert und sehe es so, als würde es für alle gelten. Hier sind wir uns uneins.


Und spätestens jetzt solltet ihr verstehen, warum eine feste Aussage von "Quarantäne-Pflicht", "Keine Quarantäne-Pflicht" und so weiter aktuell nicht funktioniert. Und erst recht nicht "dicht" oder "offen". Nimmt es bitte nicht als gegeben und einzige Wahrheit hin, nur weil ihr eine Quelle habt und die für euch dann gilt. Ich verstehe es, ging mir zu Anfang nicht anders. Aber mittlerweile sehen wir doch, dass selbst die einzelnen Behörden unterschiedliche Aussagen machen und sich unsicher sind. Und vor allem: Ganz gleich wen man um eine Schriftliche Bestätigung fragt - egal in welche Richtung die Aussage gilt - keiner will die geben.

@Frank Herbertsson Ich hatte nicht vor dich zu denunzieren oder zu tadeln. Vor allem weil ich dich sehr schätze und mag. Allerdings war dein Beitrag eben gerade passend dazu. Ich finde es nach wie vor falsch, wenn wir uns gegenseitig an den Pranger stellen oder darüber Urteilen. Wir sitzen alle im selben Boot, für manche ist die Angelei mehr oder weniger wichtig. Und angespannt sind wir alle, ganz gleich aus welchen Gründe. Corona macht uns alle mürbe und wir leiden darunter. Das letzte was wir machen sollten, ist uns gegenseitig wegen dieser Sache scharft zu kritisieren, denunzieren oder an den Pranger stellen. Daher bitte ich einfach um etwas mehr Entspanntheit bei manchen. (Ja, die fehlt mir leider auch.)
Dennis meinen größten respekt und dank hast du für deine Arbeit. :emoji_thumbsup:

Aber lass mich dir einen gegenfrage stellen, wie up to date sind denn unsere Minister unsere Ämter, Beamten usw.
Nicht mal unsere Schulen kriegen es hin innerhalb eines jahres ein einheitliches System auf die Beine zustellen.

Folglich, fragst du 10 Leute bekommst du 12 unterschiedliche Aussagen.

Am ende ist es doch so das jeder für sich entscheiden muss, hier hat es aber immer wieder den anschein als ob man ein pack an sucht um sein Gewissen zu beruhigen.

Ich denke mir schon lange "Lasst euch Eier wachsen und macht das was ihr für richtig haltet und steht dazu, dann aber mit allem drum und dran"
 

YoshiX786

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Also du arbeitest beim Zoll oder wie auch immer und berufst dich auf die Einreise Verordnung von nrw? Dir ist schon bewusst das die NRW Verordnung für die Einreise nach nrw ist und nicht nach Holland?

Wie @Trawar bereits richtig erwähnt hat, gilt diese Regelung für den "kleinen Grenzverkehr" wie sie in der von mir genannten Einreiseverordnung aufgeführt ist für NRW UND die Niederlande. Dies ist aber eine Regelung die das Land NRW und die Niederlande für sich getroffen haben.

Ich betone nochmals @Johnnyw, ich greife dich nicht persönlich an, aber die generelle Aussage "Holland ist eh dicht", ist grundsätzlich falsch!!! Dass du damit eigentlich was ganz anderes meintest, wie du nachträglich gesagt hast, kann ja keiner riechen. Also, falls ich dir zu nahe getreten bin, entschuldige ich mich hiermit.
 

Kein_Unbekannter

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Herrlich hier :emoji_smile:
Wir haben in NL eh Hochwasser und mich hat man diese Woche mehrfach schon aus und einreisen lassen ;)
Slippen funtioniert nur noch an den wenigsten Slippen und die Maas hat extreme Strömung und führt jede Menge Unrat mit sich
Lohnt also nicht wirklich rüber nach NL zu fahren, es sei denn man ist scharf auf Kuhwiesenwaller :D
 

Cherado

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Wie @Trawar bereits richtig erwähnt hat, gilt diese Regelung für den "kleinen Grenzverkehr" wie sie in der von mir genannten Einreiseverordnung aufgeführt ist für NRW UND die Niederlande. Dies ist aber eine Regelung die das Land NRW und die Niederlande für sich getroffen haben.

Okay, jetzt bin ich als Jurist und Anwalt aber interessiert: Wie kann eine Verordnung des Landes NRW (§4 Abs.6 Nr. 1 CoronaEinrVO NRW) Geltung für niederländisches Staatsgebiet haben? Die Verordnung des Landes NRW ist nämlich kein völkerrechtlicher Vertrag, auch keine EU-Verordnung und erst recht kein niederländisches Recht. Oder gibt es etwa ein niederländisches Pendant? Denn ich konnte von niederländischer Seite bisher keine Ausnahmeregelung zur 10-tägigen Quarantänepflicht finden. Das war vor dem 23. Januar anders, sprich die Ausnahme (24-Stunden, kleiner Grenzverkehr) wurde ausdrücklich auf den Ministeriums-Seiten der Niederlande erwähnt. Der deutsche Jurist macht daraus den Umkehrschluss, dass der Wegfall dieser ausdrücklichen Erwähnung einhergeht mit dem Wegfall der Ausnahme selbst.

Und bevor es jemand falsch versteht, ich will niemanden ans Bein pinkeln, sondern bin wirklich neugierig.
 
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YoshiX786

Echo-Orakel
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Okay, jetzt bin ich als Jurist und Anwalt aber interessiert: Wie kann eine Verordnung des Landes NRW (§4 Abs.6 Nr. 1 CoronaEinrVO NRW) Geltung für niederländisches Staatsgebiet haben? Die Verordnung des Landes NRW ist nämlich kein völkerrechtlicher Vertrag, auch keine EU-Verordnung und erst recht kein niederländisches Recht. Oder gibt es etwa ein niederländisches Pendant? Denn ich konnte von niederländischer Seite bisher keine Ausnahmeregelung zur 10-tägigen Quarantänepflicht finden. Und bevor es jemand falsch versteht, ich will niemanden ans Bein pinkeln, sondern bin wirklich neugierig.

Das ist richtig, die CoronaEinrVO NRW zählt an sich nicht für die Niederlande, aber in Korrespondenz mit den niederländischen Behörden wurde diese Regelung, wie sie in NRW gültig ist, auf niederländischer Seite übernommen.
Ob es auf niederländischer Seite eine offizielle VO darüber gibt, kann ich tatsächlich nicht sagen. Aber ich weiß, bezogen auf direkte Aussage der grenznahen niederländischen Behörden, dass diese Regelung genauso angewendet wird.
 

Cherado

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Das ist richtig, die CoronaEinrVO NRW zählt an sich nicht für die Niederlande, aber in Korrespondenz mit den niederländischen Behörden wurde diese Regelung, wie sie in NRW gültig ist, auf niederländischer Seite übernommen.
Ob es auf niederländischer Seite eine offizielle VO darüber gibt, kann ich tatsächlich nicht sagen. Aber ich weiß, bezogen auf direkte Aussage der grenznahen niederländischen Behörden, dass diese Regelung genauso angewendet wird.

Okay, verstehe. Also ist es eher eine Form geübter Verwaltungspraxis als geltendes Recht.

Kann mir grad nur irgendwie schwer vorstellen, dass es für deine niederländischen Kollegen nicht zumindest eine Verwaltungsanweisung, einen ministerialen Erlass oder etwas anderes in Textform hierzu gegeben hat. Es klingt so als ob du im häufigen Austausch mit deinen niederländischen Kollegen bist. Meinst du, du könntest bei Gelegenheit mal bei den Kollegen nachfragen, ob es dazu etwas schriftliches gibt? Ich glaub die Diskussion hierzu wäre dann schnell vorbei.
 

YoshiX786

Echo-Orakel
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Okay, verstehe. Also ist es eher eine Form geübter Verwaltungspraxis als geltendes Recht.

Kann mir grad nur irgendwie schwer vorstellen, dass es für deine niederländischen Kollegen nicht zumindest eine Verwaltungsanweisung, einen ministerialen Erlass oder etwas anderes in Textform hierzu gegeben hat. Es klingt so als ob du im häufigen Austausch mit deinen niederländischen Kollegen bist. Meinst du, du könntest bei Gelegenheit mal bei den Kollegen nachfragen, ob es dazu etwas schriftliches gibt? Ich glaub die Diskussion hierzu wäre dann schnell vorbei.

So würde ich das auch eher benennen.

Ich gehe auch stark davon aus, dass die niederländischen Behörden auf Anweisung/Erlass handeln. Ich habe momentan selbst Urlaub, aber ich werde nächste Woche bei Gelegenheit mal versuchen, dort eine verlässliche schriftliche Grundlage oder eine passende offizielle Quelle zu bekommen und bei Erfolg dann hier mitteilen.

Danke übrigens, dass hier grad versucht wird einen guten Diskussionsweg zu gehen. :emoji_thumbsup:

Ich hoffe, dass dann hier zumindest die Rechtslage geklärt ist, aber die persönlichen und moralischen Einstellungen scheiden sich ja doch enorm, von daher wird das wahrscheinlich nicht ganz zu klären sein.
Ich persönlich vertrete halt die Auffassung "leben und leben lassen".
Wer fahren will, dem wünsche ich dicke Fische und wer nicht nach NL will, dem spreche ich meinen Respekt zur Selbstdisziplin aus.
 

Mikeyxxx

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Okay, jetzt bin ich als Jurist und Anwalt aber interessiert: Wie kann eine Verordnung des Landes NRW (§4 Abs.6 Nr. 1 CoronaEinrVO NRW) Geltung für niederländisches Staatsgebiet haben? Die Verordnung des Landes NRW ist nämlich kein völkerrechtlicher Vertrag, auch keine EU-Verordnung und erst recht kein niederländisches Recht. Oder gibt es etwa ein niederländisches Pendant? Denn ich konnte von niederländischer Seite bisher keine Ausnahmeregelung zur 10-tägigen Quarantänepflicht finden. Das war vor dem 23. Januar anders, sprich die Ausnahme (24-Stunden, kleiner Grenzverkehr) wurde ausdrücklich auf den Ministeriums-Seiten der Niederlande erwähnt. Der deutsche Jurist macht daraus den Umkehrschluss, dass der Wegfall dieser ausdrücklichen Erwähnung einhergeht mit dem Wegfall der Ausnahme selbst.

Und bevor es jemand falsch versteht, ich will niemanden ans Bein pinkeln, sondern bin wirklich neugierig.

Ah, ein Kollege. Das spart mir den Einwand, der völlig berechtigt kam ;)

Ich finds auch interessant, dass es scheinbar keine rechtliche Grundlage für das von den Niederlanden angeblich praktizierte Verwaltungshandeln geben soll.
Bis hier keine verbindliche Klärung eintritt, halte ich es ebenso wie

Wer fahren will, dem wünsche ich dicke Fische und wer nicht nach NL will, dem spreche ich meinen Respekt zur Selbstdisziplin aus.

wobei ich hier aus Respekt vor der ansonsten überragenden Gastfreundlichkeit der Niederlande Abstand davon nehme. Ich komme mir allerdings selbst blöd vor, wenn die Niederländer bei uns die Supermärkte blockieren und wir nicht rüber "sollen". :neutral:
 

captn-ahab

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Dann komme ich mal klugscheisserisch von der Seite. Mich würde mal die versicherungstechnische Frage interessieren. Muss ich mal nen Kollegen aus dem Bereich drauf anhauen, mal gucken was unsere Juris dazu sagen.
Wenn also Person xy in die Niederlande fährt beim aktuellen Status und dann hier Kollegen ansteckt. Könnte teuer werden sowas.
 

JochenU

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Moin zusammen,
Kann mit jemand sagen ob es erlaubt ist von einem Belly zu fischen wenn im Gewässer fischen von einem Boot verboten ist? Belly gilt ja als schwimmhilfe (ohne Motor).
 
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Tief im Westen...
Dann komme ich mal klugscheisserisch von der Seite. Mich würde mal die versicherungstechnische Frage interessieren. Muss ich mal nen Kollegen aus dem Bereich drauf anhauen, mal gucken was unsere Juris dazu sagen.
Wenn also Person xy in die Niederlande fährt beim aktuellen Status und dann hier Kollegen ansteckt. Könnte teuer werden sowas.

Ich kenne mehrere Leute die weder beruflich, noch privat und insbesondere nicht mit den Firmenwagen nach NL dürfen. Das ist aber eine Geschichte die deren Arbeitgeber vorgibt.
 

Mikeyxxx

Gummipapst
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Das wäre vor Gericht nie haltbar, im Zweifel immer für den Angeklagten
Niemand kann nachweisen wo und wann man sich in dem Fall infiziert hat

das wäre ja kein strafrechtliches Verfahren. Den von Dir bemühten Grundsatz oder auch nur einen Angeklagten kennt das Zivilrecht ohnehin nicht.
 

--Hardtimes--

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Moin zusammen,
Kann mit jemand sagen ob es erlaubt ist von einem Belly zu fischen wenn im Gewässer fischen von einem Boot verboten ist? Belly gilt ja als schwimmhilfe (ohne Motor).
Das würde ich vorher beim zuständigen Verein anfragen, oftmals ist es so das wenn da steht das Bootsfischen verboten ist, das garnicht vom wasser aus geangelt werden darf.
Und das Belly gilt in Deutschland als Schwimmhilfe, in NL ist das wieder anders.
 

dietmar

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....wenn da steht das Bootsfischen verboten ist, das garnicht vom wasser aus geangelt werden darf......

Volltreffer! Wenn Bootsangeln verboten ist, dann ist Angeln vom Wasser aus verboten! Im Grunde gibt es dafür meistens zwei Gründe. Erstens will man Angler "zu Fuß" kontrollieren können, in vielen Fällen wollen Vogelschützer Vögeln die Möglichkeit zum Rückzug auf dem Wasser geben. Wenn es Ausnahmen für Kayaks und Bellyboote gibt, dann wird das erwähnt.
 

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