Auch wenn
@blechinfettseb es bereits sehr gut erklärt hat.
Eigentlich wollte ich in der Schonzeit vom belly auf Wels mit Tauwurmbündel, jetzt hab ich aber gehört, dass angeblich welche 500€Strafe und vispass entzogen wurden, weil sie mit c-rig und Tauwurm gefischt haben ob die Story stimmt weiß ich nicht…. Aber mein vispass riskieren will ich auch nicht weiß da jemand genauer Bescheid?
Wie sagte
Johnathan Frakes von X-Factor schon so schön?
Das Angeln mit dem Tauwurm ist erlaubt.
Man darf nicht mit Ködern angeln die darauf abzielen Raubfische zu fangen.
Leider ist auch diese Aussage falsch und sorgt nur für Verwirrungen.
Es gibt feste Aussagen darüber, welche Köder nicht mehr verwendet werden dürfen. Diese hast du ja bereits genannt.
Der Wurm war vor vielen Jahren tatsächlich verboten, ist allerdings wieder erlaubt.
Auch bezüglich dieser Themen habe ich vor Jahren der Sportivisserij Nederland geschrieben. Ich weiß jetzt nicht mehr genau, um welchen Fall es sich gehandelt hat.
Aber zusätzlich zur Antwort gab es die Aussage: "Nicht du entscheidest, wer auf deinen Köder beißt, sondern der Fisch". Und geschonte Fische müssen dann eben zurückgesetzt werden. Der Wels ist ganzjährig geschont, die Angelei darauf auch ganzjährig erlaubt, sofern man mit den Ködern auch aufpasst. Demnach ist der Tauwurm ein wunderbarer Köder um darauf zu angeln, ohne das dir eine Strafe drohen kann.
Aber Achtung: Genauso wie es bei uns für Verwirrungen bezüglich mancher Regelungen kommen kann, genauso kann dies bei Kontrolleuren und Polizisten geschehen, denn diese sind oft auch nicht mehr aufgeklärt als jeder andere Angler. Auch diese können einem Irrtum unterliegen, was mir ebenfalls ein Jurist der Sportvisserij Nederland mitgeteilt hat. Solche Geschichten wie bei
@Johnnyw könnten theoretisch wirklich vorkommen, sind dadurch aber nicht richtig. In dem Falle Einspruch einlegen und den Sachverhalt der Sportvisserij Nederland melden. Seitdem ich in den Niederlanden angel habe ich zwei Fälle mitbekommen, bei denen es ähnliche Probleme gegeben hatte. Das eine war eine falsche Aussage, weshalb man angeblich an einer Stelle (Bauwerk) nicht angeln dürfte und das andere war tatsächlich die Welsangelei, bei dem man aber behauptete das Angeln auf Wels sei verboten. Die Polizei konnte es damals vorerst auch nicht aufklären, weil sie eben keine Ahnung von der Materie hatte. Hat sich dann aber später geklärt.