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Stefan_M

Bigfish-Magnet
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Zitat:Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg bestätigte, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nach der Zahlung eingestellt worden sei. Der Musiker habe dem Fisch "erhebliche, anhaltende Schmerzen und Leiden" zugefügt.

Moin!

Da muss mehr gewesen sein als Fangen und Zurücksetzen. Es gibt da einen Präzedenzfall eines Karpfenfischers, der einer 44-Pfünder zurücksetzen wollte und ihn für Fotos noch gehältert hat. Er wurde verdonnert, weil er den Fisch für ein "paar" Fotos und eine Vermessungsprozedur - Messen und Wiegen - "erhebliche, anhaltende Schmerzen und Leiden" zugefügt hatte. Hätte er den Fisch einfach flott mit einem "Schnappschuss" zurückgesetzt, wäre er straffrei davon gekommen. Die Umstände/Kleinigkeiten machen es ... ach ja, und solche Fotos zu veröffentlichen ist unter Umständen nicht ratsam!

Ah, gefunden:
Die Vorgeschichte:
Der Mann hatte 1998 an der Weser einen Riesenkarpfen (44 Pfund schwer) mit Boilies gefangen. Laut Gericht stellte er sofort fest, dass der Fisch nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Dennoch setzte der Angeklagte den Karpfen nicht sofort in sein Element zurück. Vielmehr legte er das Tier nach Lösen des Hakens auf eine Waage. Sodann postierte sich der Mann mit dem Fisch vor einer eigenhändig aufgestellten Kamera und fotografierte sich mit dem Karpfen per Selbstauslöser. Dieser Vorgang dauerte nach Angaben des Angeklagten höchstens fünf Minuten. Anschließend setzte er den Karpfen in die Weser zurück. Dieses Foto wurde in einer Anglerzeitung veröffentlicht; der Tierschutzbund e.V. Bonn erstattete deshalb Anzeige wegen Tierquälerei.

Den geschilderten Vorgang räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Er war allerdings der felsenfesten Überzeugung, damit nichts Unrechtes getan und insbesondere keine Tierquälerei begangen zu haben. Es sei üblich, gefangene Karpfen vor dem Zurücksetzen zu wiegen und ein Erinnerungsfoto zu schießen. Er verwies dabei auf die gängige Angelpraxis in England.

Die Urteilsbegründung:
Dagegen stellte das Amtsgericht in seiner Begründung in breitestem Juristendeutsch fest: Bei Fischen handele es sich um Wirbeltiere. Dem Fisch werde durch den Angelvorgang durch Anhieb, Anhaken, Drill, Landung und Abhaken Unlustgefühle vermittelt, die er als seiner Wesensart zuwiderlaufende, instinktwidrige und gegenüber seinem Selbsterhaltungstrieb lebensfeindliche Einwirkung und Beschränkung seines Wohlbefindens empfinde. Dieser Vorgang sei nur dann nicht zu beanstanden, wenn der Fisch nach dem Abhaken sofort zum Zwecke des Verzehrs getötet wird. (§ 17 Nr.2 b Tierschutzgesetz).

Weiter hält das Gericht fest: "Dem Angeklagten war infolge der festgestellten Größe und des damit verbundenen Alters des Karpfens sofort klar, dass sich dieser Karpfen zum Verzehr nicht eignen würde. Anstatt den Fisch sofort in sein Element - das Wasser - zurückzusetzen, legte ihn der Angeklagte auf eine Waage, stellte die Kamera mit Selbstauslöser auf und fotografierte sich samt Karpfen, um den Fang zu dokumentieren. Dieses dauerte nach seiner eigenen Einlassung höchstens fünf Minuten. Dieser Vorgang war für den gefangenen Karpfen mit länger anhaltenden erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden."

Nach Ansicht des Gerichtes lässt das Übersenden des Fotos an eine Angelzeitung nur den Schluss zu, dass der Petrijünger dies zur Selbstdarstellung tat und dabei keine Rücksicht auf den Zustand des von ihm geangelten Karpfens nahm. Darüber hinaus leide ein Fisch, der sich auch nur fünf Minuten außerhalb des Wassers befinde, an Atemnot. Dieser gesamten Tatsachen war sich nach Überzeugung des Gerichtes der Fänger bewusst.
Horst Stolzenburg, Journalist

Grüße, Stefan
 

barschheini

Gummipapst
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man darf auch nicht aus den augen verlieren, dass all diese vegan gruppierungen peta ect.. sogar weltweit ein totales angel- bzw. fischereiverbot im sinn haben.
umso erstaunlicher, dass die gerichte bei derart drastischen strafbemessungen dem zu folgen scheinen.
5000€ für einen "gequälten" karpfen.
wenn man einen menschen aus versehen totfährt kostet der spaß gerademal 400€.
das ist wohl die verhältnismäßigkeit der mittel.
 
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NorbertF

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Aber.... Unsere Fischereigesetze sind nun mal anders, als die unserer Nachbarn. Und auch wenn es als nicht immer sehr sinnig erscheint sollte man sich als Angler an diese Gesetze halten.

Da bin ich aber mal ganz anderer Meinung. Wenn ein Gesetz offensichtlich schwachsinning ist sollte man sich dafür einsetzen dass es geändert wird.

Idealerweise wird das von einem Interessenvertreter aus der Wirtschaft übernommen. In anderen Branchen wird dann absichtlich gegen das Gesetz verstoßen, dann Selbstanzeige gemacht und ein Musterprozess geführt.
Leider hat die Angelindustrie keinen Arsch in der Hose und überlässt es den Anglern.

Ansonsten klar. An Gesetze muss man sich halten. Allerdings gibt es in den meisten Bundesländern kein Gesetz das C&R explizit verbietet.
 

Troy Mc Lure

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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denke die 5K kommen anhand seiner einnahmen respektive seines vermögens zusammen oder?


wenn man solch einen müll liest.....



„Sportfischerei“
Wenn sie von einem Angelhaken verletzt werden, kämpfen die Opfer der „Sportfischerei“ um ihr Leben und versuchen verzweifelt, den Haken wieder auszuspucken. Sie kämpfen minutenlang um ihr Leben und manchmal sterben sie vor Erschöpfung noch bevor sie aus dem Wasser gezogen werden. Das Angeln verursacht Terror und Schmerz.

Die größten Fische holen die Fischer meist mit einem Gaff - einem Haken mit einem langen Stiel - an Bord und schneiden sie bei lebendigem Leibe auf. Viele hängen ihre lebendigen Fänge an einem zwischen dem Mund und der Kiemenöffnung laufenden Seil auf und lassen sie so stundenlang im Wasser.
Meisten Opfer sterben einen langsamen Erstickungstod. Der Erstickungstod eines Karpfens außerhalb des Wassers dauert länger als eine Stunde

Selbst wenn er seinen Fang befreit, fügt der Fischer ihnen oft tödlichen Schaden zu. Viele werden noch mit dem Haken an den Kiemen oder an den inneren Organen zurückgesetzt und sterben an Infektionen oder Hunger.

Die „Sportfischerei“ ist kein „friedliches“ Hobby. Wir dürfen Fischen weder Leid zufügen noch sie unnötigerweise töten . Aus diesem Grund sollte die Gesellschaft dieses Hobby verbieten.



quelle: https://www.end-of-fishing.org/de/fischerei/#Sportfischerei


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Bassnatic

Gummipapst
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Mit brauchbaren Verbänden, könnte man da bezüglich Verleumdung oder zumindest konträrer Öffentlichkeitsarbeit was machen.
Das Geld wäre da.
Das Hirn oder der Wille nicht.
 

darkbearded

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Jetzt haben die auch noch das "T-Wort" für sich entdeckt... :rolleyes:
Nach Bauch bei lebendigem Leib aufschneiden kommt bestimmt Kopf bei lebendigem Leib abschneiden...
 

carpfever

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Hallo Zusammen,
@NorbertF ich meinte in dem Zusammenhang natürlich das man sich an ein Gesetz halten muss das Existiert. Sonst würden wir ja bald in Anarchie Leben. Ob jedes einzelne Gesetz noch Zeitgemäss ist, darüber kann und sollte man natürlich offen diskutieren und sich auch gegebenfalls für eine Reformierung Einsetzen. Egal wie, ob man sich in Vereinen organisiert oder politisch aktiv wird. Aber Fakt ist nunmal ein Gesetz muss befolgt werden. Verstößt man dagegen sollte man mit einer Strafe rechnen, wenn es angezeigt wird. Wie hoch das Strafmaß dann im Einzelnen sein wird entscheidet dann ein unabhängiges Gericht. Zuguterletzt muss ich leider immer wieder feststellen, daß wir die Angler, uns das Leben selber schwer machen. Die Gründe dafür sind ja hinreichend Bekannt und müssen glaube ich nicht weiter erörtert werden.
Gruß
Jens
 

Bassnatic

Gummipapst
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Vielleicht kommt vorher noch vergewaltigen und der enkeltrick.
So ner alten karpfenoma erzählen, man sei der lange verschollene Enkel aus dem nachbarteich und ihr dann ihr
gesamtes boiliesparbuch leer räumen.
Einfach bösartig diese Angler.
Hab von vereinen gehört, die zwangsprostitueren Lachse und zwingen die sich fortzupflanzen.
Einfach ekelhaft!
Aber es bildet sich zunehmend eine lachsmetoobewegung.
Die Zeit der Unterdrückung wird bald enden!!
 

Blackmax

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Da bin ich aber mal ganz anderer Meinung. Wenn ein Gesetz offensichtlich schwachsinning ist sollte man sich dafür einsetzen dass es geändert wird.

Besser hätte man es nicht ausdrücken können.

Meine Cousine aus den USA berichtet immer wieder, wie man uns von dort aus betrachtet:

Die Deutschen sind obrigkeitshörig. Statt die Klappe aufzumachen, lassen wir uns alles Mögliche gefallen. Wir passen uns an das an, was an uns aufgetischt wird.

Den Amis wird zu unserer Lebenszeit sicher keine Waffe, keine Jagd und keine Angel weg genommen.
Man kann das kontrovers betrachten. Und genau das passiert hier bei uns, wir Deutsche betrachten die Situation, wir schauen zu - mehr nicht.

Sollten wir mal Trump da ran lassen? ;) (Das möchte ich umnissverständlich als Scherz verstanden wissen)
 

NorbertF

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@NorbertF ich meinte in dem Zusammenhang natürlich das man sich an ein Gesetz halten muss das Existiert.

Das habe ich schon verstanden. Welches wäre das?
Die Verurteilungen erfolgen meist wegen Verstoß gegen §1 TSG, da steht aber nichts von C&R.
Deswegen sollte mal die Industrie einen Musterprozeß anstreben. Meiner Meinung nach.
 

carpfever

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Servus,
@Blackmax da hast du schon Recht in den USA ist es anders als bei uns.
Aber ich kann deiner Cousine gerne sagen wie ich die Amerikaner von uns aus Betrachte.
Und wie ich vorhin schon sagte obliegt es einem jeden selbst sich zu organisieren und Missstände in unseren Gesetzten auszuzeigen. Ich bezweifle aber Stark das nicht mal 10 % der User in diesem Forum politisch oder in einem Verein organisiert sind und an dieser Lage was ändern wollen oder können.
Und du hast Recht...Trump sollten wir da besser außen vor lassen.:emoji_ok_hand:
 

carpfever

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@NorbertF du meinst nicht wirklich das TSG oder :)
https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/__1.html :tearsofjoy:
Ne Spaß beiseite den 1 $ im Tierschutzgesetz finde ich absolut richtig und notwendig. Es obliegt uns ja selber durch unser Verhalten dem Artikel zu entsprechen. Die insgesamt 12 Abschnitte des Tierschutzgesetzes habe ich jetzt nicht im Einzelnen auf dem Schirm, aber auch dort sind mitlerweile viele Inhalte gelöscht worden. Die C&R Problematik wie sie tagtäglich diskutiert wird ist natürlich ein Thema was einer Klärung bedarf. Für den Schutz der Tiere und auch für ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber diesen. Und um dem Angler einen rechtssicheren Raum im Bezug auf C&R zugeben.
 

NorbertF

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Doch natürlich meine ich das. Welches denn sonst?
Es gibt ansonsten keines das anwendbar wäre. Sag doch mal...
 

Bassnatic

Gummipapst
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Ähm. Mal ernsthaft.
Wie ist das denn bei euch?
Habt ihr das Gefühl beobachtet zu werden?
Also ich nutze den Begriff c&r garnicht.
Mal geht ein Fisch mit und mal hab ich mich halt vermessen und ihn für zu klein empfunden.
Der grosse Vorteil der Umweltjünger ist ja, dass man sie fast nie in der Natur sieht- zumindest bei uns: ( vermutlich ist das Internet da zu schlecht, um Instagram, und seinen veganen beautypalacechannel zu aktualisieren)

Wer heutzutage bei YouTube und co. Öffentlich sagt und zeigt, dass er billigend einen Nervenzusammenbruch mit anschließender winterdepression eines releasten Karpfens in Kauf nimmt- muss halt schon länger mit den baumschmusern und ihren advokaten rechnen.
Einfach lassen.
 

NorbertF

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C&R ist eh kein Problem in meiner Gegend.
Da gibt es auch kein "untermaßig" oder "Schonzeit".
Von daher alles prima aus Tierrechts Sicht. Alles stirbt.
Wahrscheinlich ist es den Anglern einfach zu heikel einen geschützten Fisch wieder freizulassen. Schliesslich ist das ja Tierquälerei. Also ab in die Suppe damit.
 

darkbearded

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Vielleicht hab ich da ja was falsch verstanden, aber ich denke es geht entsprechend eingestellten Menschen nicht darum, dass ein Fisch mehr leidet wenn er released wird anstelle von abgeschlagen. Man will das Angeln als solches verbieten. Und da das noch erlaubt ist, macht man sich erstmal an die ran, die man beim Posieren mit den Fängen und anschließenden Release im Internet findet.
 

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