Aufpassen - Schmuckschildkröten genießen inzwischen einen gewissen Schutz. Selbst wenn es wilde Einwanderer sind - mal so einfach entnehmen und beim Zoo usw. abgeben ist nicht. Meine Eltern haben in ihrem Gartenteich (schon was gößeres) 3-4 von denen seit x Jahren. Nachbarn wollten eine beim Zoo abgeben - nehmen die nicht mehr wegen Krankheiten usw. Tierhandlung darf die gar nicht mehr verkaufen - geht also nur noch privat ohne große Nachfrage....
Das kommt aber auch darauf an,
welche Schmuckschildkröte damit gemeint ist. Mit der Rotwangenschmuckschildkröte hast du recht. Die darf aber auch schon nicht mehr im Handel verkauft werden, als ich noch ein kleiner Drops war (mein Vater hatte damals selbst eine Zoo-Handlung). Demnach dürften es auch heute noch überwiegend Gelbwangenschmuckschildkröten sein, die im Handel verkauft werden und in den Gewässern ausgesetzt wurden.
Gefährlicher ist es, diese Schildkröten wieder zurück ins Gewässer zu setzen. Ich weiß nicht wie es ist, wenn man das Tier direkt in dem Gewässer gefangen hat und zurücksetzt. Aber das Aussetzen solcher Artenfremden Tiere steht auch unter Strafe.
Keine Ahnung ob man sich rechtlich in der Grauzone bewegt, wenn man solch ein zuvor gefangenes Tier zurücksetzt. Aber solch ein Tier zu entnehmen und irgendwo abzugeben, ob Zoohandlung oder anderweitig, ist auf jeden Fall möglich. Die Zoohandlung sollte auf jeden Fall darüber aufklären, wie damit weiter vorzugehen ist oder es ggf. auch für einen übernehmen. Ganz gleich ob die weiter verkauft wird.
Wenn wir z.b. einen Wolgazander fangen, dann müssen wir diesen auch dem Gewässer entnehmen. Bei Reptilien dieser Art sieht es da nicht anders aus.