Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es derzeit in den Auseinandersetzungen speziell um die Elbe und um den Fehmarnbelt (siehe Anglerdemo 2.0) geht, weil hier die Umsetzengen der Natura2000-Richtlinie kurz vor der Verordnung steht. Das heißt nicht, dass andere FFH-Gebiete zukünftig davon ausgeschlossen sind. Im Gegenteil, auch hier müssen Regelungen, Verordnungen etc. folgen.
Deshalb hier nochmal der Link zur Karte, in der alle FFH-Gebiete in Deutschland sichtbar sind:
http://www.geodienste.bfn.de/schutz...3?centerY=5924237.906?scale=200000?layers=513
"FFH-Richtlinie
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ... hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union zum Ziel. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse wiederhergestellt oder bewahrt werden. Ein Mittel dafür ist die Errichtung eines nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenen Schutzgebietssystems (Natura 2000). Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt nicht alleine durch den Schutz einzelner Habitate, sondern nur durch ein kohärentes Netz von Schutzgebieten erreicht werden kann. Zu diesem Zweck sind in den Anhängen der Richtlinie Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II) aufgeführt, für die Gebiete nach den Kriterien des Anhangs III ausgewiesen werden müssen.
Für die Besonderen Erhaltungsgebiete (BEG oder Special Area of Conservation, SAC) legen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen fest, die ggf. geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen (Art. 6 Abs. 1 FFH -Richtlinie). Die " FFH -Gebiete" werden von den Bundesländern nach EU-weit einheitlichen Standards ( FFH -Richtlinie, Anhang III) ausgewählt und unter Schutz gestellt."
Quelle: http://www.bfn.de/0316_grundsaetze.html#c71798
Deshalb hier nochmal der Link zur Karte, in der alle FFH-Gebiete in Deutschland sichtbar sind:
http://www.geodienste.bfn.de/schutz...3?centerY=5924237.906?scale=200000?layers=513
"FFH-Richtlinie
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ... hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union zum Ziel. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse wiederhergestellt oder bewahrt werden. Ein Mittel dafür ist die Errichtung eines nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenen Schutzgebietssystems (Natura 2000). Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt nicht alleine durch den Schutz einzelner Habitate, sondern nur durch ein kohärentes Netz von Schutzgebieten erreicht werden kann. Zu diesem Zweck sind in den Anhängen der Richtlinie Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II) aufgeführt, für die Gebiete nach den Kriterien des Anhangs III ausgewiesen werden müssen.
Für die Besonderen Erhaltungsgebiete (BEG oder Special Area of Conservation, SAC) legen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen fest, die ggf. geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen (Art. 6 Abs. 1 FFH -Richtlinie). Die " FFH -Gebiete" werden von den Bundesländern nach EU-weit einheitlichen Standards ( FFH -Richtlinie, Anhang III) ausgewählt und unter Schutz gestellt."
Quelle: http://www.bfn.de/0316_grundsaetze.html#c71798