Und auf Hollands Autobahnen wird man dann auch aufgrund einer "gesetzlichen Vermutung" zur Kasse gebeten, wenn das eigene Auto schneller als 100 km/h fahren kann.
Man könnte ja einen Geschwindigkeitsverstoß begehen.......
Nicht falsch verstehen, finde persönlich das Angeln in solchen Tiefen auch nicht so prickelnd.
Denke nur, dass es eben schwierig ist da zu differenzieren und irgendwelche "Pauschalregelnd" sind da meiner Meinung nach auch nicht zielführend.
Kann ja sein, dass man über dem 20m Loch steht, die Zander aber auf 8m fängt. Das ein Beobachter dass dann aufgrund von Kurbelumdrehungen beweissicher unterscheiden kann halte ich für sehr fraglich.
Du wirst schockiert sein, aber diese Vermutungswirkung ist weder dem deutschen noch dem niederländischen (Fischerei-)Recht unbekannt. Beispiel: Lauf doch mal mit aufgebauter Rute, samt Köder dran, an einem Gewässer oder einem Abschnitt lang, das/den du nicht beangeln darfst. Die aufgebaute Rute führt zur potenziell widerlegbaren Vermutung, dass du an diesem Gewässer/Abschnitt geangelt hast. Gelingt es dir nicht diese Vermutung zu widerlegen, gilt der Straftatbestand der Fischwilderei als erfüllt.
Übertragen auf große Tiefen wäre es z.B. wie folgt zu regeln: Angeln in Tiefen ab 10 Metern ist verboten und es wird vermutet, dass der Angler, der sich mit dem Boot über oder in unmittelbarer Nähe dieser Wassertiefe befindet, auch in dieser Wassertiefe angelt. Wenn der jeweilige Bootsangler also die Vermutung nicht widerlegen kann, sollte er besser dort auch nicht mit seinem Boot stehen und angeln.
Zur Frage der Beweissicherung: einfach per Video aufnehmen. Ich vermute aber, dass du nicht "beweissicher" sondern "zweifelsfrei" meinst. Und da wäre eben die Frage, was auf dem Video zu sehen ist. Sieht man Angler vertikal angeln, ist der Köder ja in der gewünschten Tiefe. Sobald gekurbelt wird, wird mitgezählt. Dann fährt man zum Boot, nimmt Personalien auf und notiert sich das benutzte Modell der Rolle. Kurbelumdrehungen aus Video mit Schnureinzug verrechnen, dann hat man die tatsächliche Angeltiefe. Ist das Video unscharf, dann kommt das gleiche Ergebnis raus, wie auch sonst bei unbrauchbaren Beweisen: Freispruch.
Mir geht es auch nicht um jedes kleine Loch. Gerade an der Maas gibt es aber Seen und Häfen, die zu 90% eine Tiefe von über 10 Meter aufweisen. Und genau da stehen auch die Boote. Und die holen ihre Zander sicher nicht 12 Meter über dem Grund ab. Man könnte auch einfach das Angeln in diesen Bereichen komplett verbieten und die Diskussionen um Beweisbarkeit etc. wären schnell beendet. Ist ja nicht so, als ob NL nicht genug Wasserfläche bietet.