Solange die Rechtslage in Deutschland ist wie sie ist, ist Angeln rein zum Spaß und ohne Verwertungsabsicht nunmal verboten.
Und jetzt verweist du bitte noch schnell auf das bundesweit gültige Gesetz, welches das von dir behauptete Verbot enthält. (hint: Es gibt keins. Nein, auch in §1 TierSchG steht das nicht.)
Hier im Thread gibts massenhaft Rumgeschwurbel zu angeblichen Verboten, weil Gesetze mit weitem Auslegungsspielraum einer Verbotsbegründung möglichst ungünstig ausgelegt werden. Diese Methode ist schlicht unsinnig. Der Auslegungsspielraum solcher Gesetze bleibt erhalten, solange nicht höchstinstanzliche Urteile ihn einschränken. Im Ernstfall muß man halt einGericht von seiner Sicht überzeugen - nix besonderes, alles vollkommen normal.
Die allermeisten Nichtangler, mit denen ich darüber geredet habe, hatten nicht das geringste Verständnis für C&R, auch nicht nach meiner Erklärung, warum das notwendig sei. So blöd sind's halt nicht, dass sie nicht sofort das dahinter liegende Eigeninteresse riechen.
Wie hast du es denn zu erklären versucht? Blöd wären die Befragten übrigens tatsächlich, wenn sie aus dem bei dir erkannten Eigeninteresse bereits folgern würden, dass dein Anliegen nicht unterstützenswert ist.
MMn gilt es vor allem, 2 verschiedene Dinge strikt zu unterscheiden:
A) Hast du Verständnis für C&R?
B) Sollte es ein C&R-Verbot geben?
Oft wird beides vermengt. Aus der Verneinung von A wird gern auf Zustimmung zu B geschlossen. Das ist ein Fehlschluss! Wer auf A mit Nein antwortet, sollte nicht planlos B zustimmen. Wichtig für Angler ist vor allem B, also die Rechtslage. Man kann im Kampf gegen C&R-Verbote aber durchaus die Leute mit ins Boot holen, die C&R doof finden. Warum? Darum:
Nehmen wir als C&R-Verbot mal kein erschwurbeltes sondern ein tatsächliches:
§39 Landesfischereigesetz SH:
Für einen reinen C&R-Angler ist Abs. 1 Nr. 3 ein klares Angelverbot. In der Realität führt das Verbot für den C&R-Fan jedoch nicht zu Angelabstinenz. Er wird sein Hobby weiter betreiben wollen und sich tatsächlich oder viel wahrscheinlicher _scheinbar_ in einen Angler mit KochenBackenBraten-Verwertungsabsicht verwandeln. Er wird nun einige Fische töten, mitnehmen und zu Hause in die Tonne werfen, die er sonst zurückgesetzt hätte. Was hat das gesetzliche C&R-Verbot dann in der Praxis erreicht: Mehr tote Fische, sonst nichts. Das konkrete C&R-Verbot ist offensichtlich pure Scheinheiligkeit, die sowohl im Sinne des als Gesetzesbegründung dienenden TierSchG als auch nach gesundem Menschenverstand klar kontraproduktiv wirkt. Mir fällt beim besten Willen niemand ein, der von so einem C&R-Verbot etwas hat. Also weg damit.
Sowas kann man Landtagsabgeordneten durchaus klarmachen, die dem Gesetz mal zugestimmt haben, um etwas für den Tierschutz zu tun. Abgeordnete sind weder blöd noch unbelehrbar. Wenn die ein Gesetz gemacht und mit §1 TierSchG begründet haben, was effektiv zu nichts außer "mehr tote Fische" führt, können die sowas auch fix wieder ändern, wenn man ihnen oft genug freundlich aber bestimmt in den Popo tritt. Also mehr Popotreten statt sich mit C&R-Gegnern bekriegen. In Sachen C&R-Verbot sind C&R-Fans und -Gegner natürliche Verbündete - sie erkennen es nur oft nicht.
Apropos Umfragen zu Frage A) von oben:
Da kann es dir passieren, dass dir jemand mit Hund an der Leine empört mit "Nein! Die armen Fische!" antwortet und eine Stunde später sein Töchterchen zum Reitunterricht kutschiert.
Zum Video in:
https://www.barsch-alarm.de/community/threads/catch-release.6027/page-25#post-534276
Die 4 juristischen Laien (3 im Bild, einer als Sprecher) geben kein gutes Bild bei ihrer Belehrungstour ab. Besonders schräg ist die erzählte Story von der Anzeige wegen sofort wieder freigelassenem Beifang-Wels nach §17 TierSchG. Völlig abwegig. Es mag in BW ulkige, mir nicht bekannte Landesgesetze geben, aber nach §17 TierSchG hat der Angler nichts befürchten.