FishinTom
Bigfish-Magnet
In Potsdam geht im Moment der totale Kontrollwahnsinn um.
Nicht, dass ich mich daran stören würde, dass binnen drei Tagen durch drei verschiedene Kontrolleure Jagd auf Schwarzangler gemacht wurde. Damit könnte ich sehr gut leben, denn das dient ja unserem Schutz. M.E. müsste in dieser Richtung viel mehr gemacht werden.
Dort aber treibt im Moment ein Kontrolleur sein Unwesen, der es echt übertreibt und sich an den ehrlichen Anglern vergreift, statt lieber gegen die vorzugehen, die Fische lebend in Tüten packen, schwarz angeln und ihren Dreck am Angelplatz liegen lassen.
Folgendes bringt mich auf die Palme:
Am letzten Samstag hörte ich, dass er – just bevor ich selbst zur Angelstelle kam - die Personalien von Spinnanglern aufgenommen hat, die neben der von ihnen gerade benutzen Baitcaster eine zweite (mit montiertem Köder) rumzuliegen hatten. Diese durften, nachdem sie zuvor von der anderen Uferseite mit einem Fernglass observiert worden waren, sich zunächst eine Belehrung anhören und mussten dann ihre Daten geben. Sowas mündet erfahrungsgemäß in einem OWi-Verfahren indem, so habe ich es im Angelgeschäft recherchiert, angeblich normalerweise 50,- Euro abgezogen werden.
Betroffen waren übrigens zwei Barschalarmer, die ich hier allerdings nicht benennen möchte, von denen aber zumindest einer bestens bekannt und alles andere als ein Einsteiger ist.
Noch krasser war die Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit am Samstag.
Es kam wiederum derselbe Kontrolleur, linste wieder (wie früher die Vopos an der Grenze) mit dem Fernglas durch die Gegend, mir zunächst direkt in’s Face. Ich winkte ihm zu, er winkte freundlich zurück. Dann kam er herum und in diesem Moment kam ein Freund (auch ein BAler) mit seinen zwei einteiligen Baitcastern in der Hand zur Angelstelle. Da dieser Freund von dem Exzess vom Vortage bereits gehört hatte, war er so schlau, vorsorglich noch keine Wobbler anzuhängen. Damit glaubte er sich auf der sicheren Seite.
Weit gefehlt… Der Kontro griff ihn gleich ab und belehrte ihn, auch eine montierte Rolle mit Rute und angebundenem Einhänger sei fangfertig, dazu bedürfe es keines Köders.
Da mein Freund seine Ruten nicht zerbrechen wollte, baute er die Rolle von einer ab, damit die Rute nicht mehr fangfertig ist. So wie es aussieht kriegt er wohl auch kein Verfahren, denn seine Personalien wurden nicht notiert. Ob es daran lag, dass er noch nicht zu angeln begonnen hatte oder ob der (angebliche) Gesetzesverstoß als nicht so gravierend bewertet worden ist, kann ich nicht sagen, denn den Wortlaut des Gesprächs habe ich nicht mitbekommen.
Ich selbst hatte Glück, denn meine 2. Rute ist eine 2-teilige, die noch nicht gesteckt war.
Nun meine Fragen an Euch:
- Wer hat dort mit diesem (fährt einen weißen Golf, ca. Mitte/Ende 30, angeblich in Westberlin aufgewachsen) oder anderen Kontrolleuren ähnliches erlebt?
- Bevor ich mich selbst auf die Suche nach dem Wortlaut der einschlägigen (Un-)Rechtsvorschriften mache und meine Papiere durchforste: Wer weiß evtl. aus dem Hut, welche Normen der Brandenburgischen Fischereigesetze hier verletzt sind?
- Kennt jemand Rechtsprechung zum Begriff „fangfertig“.
- Hat jemand die Bußgelder und war mit so was schon mal vor Gericht?
- Lohnt sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Schließlich wird hier eine Rechtsnorm vollkommen sinnfrei auf Spinnangler angewendet, die ja vier Arme haben müssten um mit 2 Ruten gleichzeitig Spinnfischerei betreiben zu können.
- Lohnt eine Einbindung des DAV?
Ich werde jedenfalls (bis ich Klarheit über die Rechtslage habe) bei meiner Einteiligen, falls die als Reserve mitgeht, die Rolle aus dem Sockel lockern und daneben legen.
Zwei der Betroffenen waren übrigens ganz junge Menschen um die 20 Jahre.
Ich kann verstehen, wenn die beiden bei so was den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Das kann natürlich nicht Sinn der Sache sein. Gesetzestreue und Gewässerschutz sind ganz gewiss wichtige Anliegen. Aber solche vorschriftengeile rechtspositivistische Papargraphenreiterei gehört m.E. unterbunden.
So, während Ihr lest, versuche ich mal per Google was hierzu zu finden.
Euer ärgerlicher Tommi!
Nicht, dass ich mich daran stören würde, dass binnen drei Tagen durch drei verschiedene Kontrolleure Jagd auf Schwarzangler gemacht wurde. Damit könnte ich sehr gut leben, denn das dient ja unserem Schutz. M.E. müsste in dieser Richtung viel mehr gemacht werden.
Dort aber treibt im Moment ein Kontrolleur sein Unwesen, der es echt übertreibt und sich an den ehrlichen Anglern vergreift, statt lieber gegen die vorzugehen, die Fische lebend in Tüten packen, schwarz angeln und ihren Dreck am Angelplatz liegen lassen.
Folgendes bringt mich auf die Palme:
Am letzten Samstag hörte ich, dass er – just bevor ich selbst zur Angelstelle kam - die Personalien von Spinnanglern aufgenommen hat, die neben der von ihnen gerade benutzen Baitcaster eine zweite (mit montiertem Köder) rumzuliegen hatten. Diese durften, nachdem sie zuvor von der anderen Uferseite mit einem Fernglass observiert worden waren, sich zunächst eine Belehrung anhören und mussten dann ihre Daten geben. Sowas mündet erfahrungsgemäß in einem OWi-Verfahren indem, so habe ich es im Angelgeschäft recherchiert, angeblich normalerweise 50,- Euro abgezogen werden.
Betroffen waren übrigens zwei Barschalarmer, die ich hier allerdings nicht benennen möchte, von denen aber zumindest einer bestens bekannt und alles andere als ein Einsteiger ist.
Noch krasser war die Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit am Samstag.
Es kam wiederum derselbe Kontrolleur, linste wieder (wie früher die Vopos an der Grenze) mit dem Fernglas durch die Gegend, mir zunächst direkt in’s Face. Ich winkte ihm zu, er winkte freundlich zurück. Dann kam er herum und in diesem Moment kam ein Freund (auch ein BAler) mit seinen zwei einteiligen Baitcastern in der Hand zur Angelstelle. Da dieser Freund von dem Exzess vom Vortage bereits gehört hatte, war er so schlau, vorsorglich noch keine Wobbler anzuhängen. Damit glaubte er sich auf der sicheren Seite.
Weit gefehlt… Der Kontro griff ihn gleich ab und belehrte ihn, auch eine montierte Rolle mit Rute und angebundenem Einhänger sei fangfertig, dazu bedürfe es keines Köders.
Da mein Freund seine Ruten nicht zerbrechen wollte, baute er die Rolle von einer ab, damit die Rute nicht mehr fangfertig ist. So wie es aussieht kriegt er wohl auch kein Verfahren, denn seine Personalien wurden nicht notiert. Ob es daran lag, dass er noch nicht zu angeln begonnen hatte oder ob der (angebliche) Gesetzesverstoß als nicht so gravierend bewertet worden ist, kann ich nicht sagen, denn den Wortlaut des Gesprächs habe ich nicht mitbekommen.
Ich selbst hatte Glück, denn meine 2. Rute ist eine 2-teilige, die noch nicht gesteckt war.
Nun meine Fragen an Euch:
- Wer hat dort mit diesem (fährt einen weißen Golf, ca. Mitte/Ende 30, angeblich in Westberlin aufgewachsen) oder anderen Kontrolleuren ähnliches erlebt?
- Bevor ich mich selbst auf die Suche nach dem Wortlaut der einschlägigen (Un-)Rechtsvorschriften mache und meine Papiere durchforste: Wer weiß evtl. aus dem Hut, welche Normen der Brandenburgischen Fischereigesetze hier verletzt sind?
- Kennt jemand Rechtsprechung zum Begriff „fangfertig“.
- Hat jemand die Bußgelder und war mit so was schon mal vor Gericht?
- Lohnt sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Schließlich wird hier eine Rechtsnorm vollkommen sinnfrei auf Spinnangler angewendet, die ja vier Arme haben müssten um mit 2 Ruten gleichzeitig Spinnfischerei betreiben zu können.
- Lohnt eine Einbindung des DAV?
Ich werde jedenfalls (bis ich Klarheit über die Rechtslage habe) bei meiner Einteiligen, falls die als Reserve mitgeht, die Rolle aus dem Sockel lockern und daneben legen.
Zwei der Betroffenen waren übrigens ganz junge Menschen um die 20 Jahre.
Ich kann verstehen, wenn die beiden bei so was den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Das kann natürlich nicht Sinn der Sache sein. Gesetzestreue und Gewässerschutz sind ganz gewiss wichtige Anliegen. Aber solche vorschriftengeile rechtspositivistische Papargraphenreiterei gehört m.E. unterbunden.
So, während Ihr lest, versuche ich mal per Google was hierzu zu finden.
Euer ärgerlicher Tommi!