Meine Auffassung dazu ist, dass es je nach Gewässer, Bestand und Jahreszeit selbst zu entscheiden ist.
Dazu auch:
http://barsch-alarm.de/News/print/sid=1462.html
Leider weiß man jetzt nicht, wie der DAFV dazu steht und was die Stellungnahme im Ernstfall zu bedeuten hat. Denn eigentlich heißt Vereinsmitgliedsschaft auch im DAV auch rechtlicher Beistand bei entsprechenden Auseinandersetzungen. (wenn ich mich recht erinnere)
Außerdem ist die Frage mit dem Fotografieren halt sehr in der Grauzone, da der Fisch dabei ja unnötigem Leiden ausgesetzt wird, die man bei einem direkten Freilassen noch im Wasser, vermeiden könnte.
Gruß
Hendrik
PS: Zum Glück trifft man bei mir in der Gegend nur sehr selten auf Leuten, wenn man Angeln ist.
Dazu auch:
http://barsch-alarm.de/News/print/sid=1462.html
Leider weiß man jetzt nicht, wie der DAFV dazu steht und was die Stellungnahme im Ernstfall zu bedeuten hat. Denn eigentlich heißt Vereinsmitgliedsschaft auch im DAV auch rechtlicher Beistand bei entsprechenden Auseinandersetzungen. (wenn ich mich recht erinnere)
Außerdem ist die Frage mit dem Fotografieren halt sehr in der Grauzone, da der Fisch dabei ja unnötigem Leiden ausgesetzt wird, die man bei einem direkten Freilassen noch im Wasser, vermeiden könnte.
Gruß
Hendrik
PS: Zum Glück trifft man bei mir in der Gegend nur sehr selten auf Leuten, wenn man Angeln ist.