Ah ok Danke. Der ist aber doch rot gekennzeichnet und somit gesperrt.
Wo ich mir unsicher bin sind 1-2 andere Häfen (Sport- / Yachtboote) die in der Karte nicht als gesperrt gekennzeichnet sind.
Leider scheinen diese alle eingezäunt zu sein ? ... Haben wir als Angler kein Uferbetretungsrecht =?
Meistens steht in den Karten ja so etwas wie alle Grundstücke dürfen betreten werden außer sie sind eingezäunt. Für die Stadtstrecke in Frankfurt heißt es:
Es ist verboten: DAS ANGELN IN HAFENBECKEN, AN SCHLEUSEN- UND WEHRANLAGEN SOWIE SONSTIGEN PRIVAT- UND BETRIEBSGELÄNDEN.
Wenn ein Grundstück eingezäunt ist, würde ich davon auszugehen, dass es ein Privatgelände ist (bzw. wie eines zu behandeln ist) und Angeln verboten ist.
Die Stege in Griesheim sind z.B. kein Hafenbecken und auch nicht Rot und der Weg am Ufer kein Privatgelände. Ich denke dort ist das Angeln erlaubt, natürlich nicht vom Steg sondern nur dazwischen.
Es gibt auch viele Bereiche in denen Angeln eigentlich verboten ist und die in der Karte Rot sind,. aber Angeln toleriert wird.
Z.B. die Schleuse Griesheim hier wird Angeln ober und Unterhalb vom Wehr wohl offensichtlich toleriert (im Sommer zelten da haufenweise Leute 3 Tage am Stück und die werden nicht verscheucht) obwohl es laut Karte verboten ist. In den Häfen um Offenbach sind auch oft Angler unterwegs, ich habe mal einen angesprochen und er meinte er fischt seit Jahren oft in den Häfen und er hat noch nie wirklich Ärger bekommen.
Keine Ahnung wie da die rechtliche Situation ist.