Kanalbarschjäger
BA Guru
Ich bin kein Jurist, aber ich glaube Theorie und Praxis sind oft zwei Paar Schuhe.Meine persönliche Erfahrung ist wie folgt: Ich hatte einmal ein Thema mit GLS Probleme, weil eine Rute gebrochen ist. Ich bin hartnäckig geblieben und habe am Ende Kaufpreis + Versandkosten erstattet bekommen. Der Aufwand war auch nicht ohne. Schadensmeldung, 2-3 Mails + ein Telefonat.
GLS kommt eigentlich immer mit den gleichen Argumenten ums Eck (so weiß ich aus Erzählungen von zwei anderen Membern hier). Empfänger hat Schaden bei Ablieferung nicht direkt gerügt (verschiebt nur die Beweislast, enthaftet aber GLS nicht) und die haben intern kein Schaden im Verlauf dokumentiert (rofl). Das kann man dann simpel entkräften, indem man als Zeugen z.B. die Frau aufführt, die beim Verpacken geholfen hat und den Empfänger, der eine zerbrochene Rute ausgepackt hat. Dann ist bewiesen, dass GLS den Schaden verursacht hat. Dann können sie eigentlich nur noch mit unzureichender Verpackung argumentieren, dem man einfach vorbeugen kann, in dem man Ruten im Rohr "schwebend" verschickt mit Polsterung an beiden Enden.
Konkret zu Deiner Frage. Wenn der Verkäufer nichts macht, haftet er für das, was du vom Versandunternehmen bekommen hättest. Hier muss dann geschaut werden, ob die Reklamation am Ende zum Erfolg geführt hätte. Zudem kann man als Käufer auch immer den Beweis verlangen, dass ein Transportschaden vorliegt, d.h. keine defekte Rute versandt wurde. Beruft sich der Verkäufer auf das Versandrisiko, muss er das auch beweisen. Ansonsten liegt ein Mangel vor. Ich meine, als Käufer kann man im Wege der Drittschadensliquidation auch direkt gegen das Transportunternehmen vorgehen.
Nehmen wir mal den Fall an, ich kaufe bei BA eine Rolle, von einem Verkäufer ohne Rechtsschutz und ohne viel Geld in der Hinterhand. DHL verbummelt das Paket oder stellt es sogar zu, ABER es kommt nicht bei mir an! Der Verkäufer geht den normalen Weg und stellt einen Nachforschungsantrag etc. DHL nimmt sich aber nichts von der Sache an!
Ich kann doch nun nicht den Verkäufer zwingen, ohne Rechtsschutz zum Anwalt zu gehen und eventuell mehrere hundert Euro in Vorkasse zu gehen.