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dgspec

Finesse-Fux
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Bevor ich zum "bösen und gemeinen alten Mann mutierte, war ich b&g auch schon vorher.
Vor Jahren hatten mich einige Kumpels daheim zum Fussballabend vorm TV überfallen.
Ruck zuck schwanden meine Getränkevorräte an "Arbeiterbrause" und da hab' ich mal ein Schüsselchen gemischtes Hundetrockenfutter auf den Tisch gestellt
Yepp, wurde gut angenommen von denen.
Einer meinte: "nicht schlecht die Snacks, was issen das?".
Meine Antwort" ist aus Japan, sehr beliebt da."
Die wissen bis heute nicht was sie da geknuspert hatten. :)
 

Frank69

Echo-Orakel
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Solche Regelungen gibt es in meinem Verband nicht, da ich in den sog. neuen Bundesländern fische. Dort erwerbe ich mit einem fairen Jahresbeitrag das Recht, an hunderten Gewässern unter den Bedingungen der gleichen übergeordneten Gewässerordnung zu angeln. Ich bin sehr froh, nicht Mitglied in irgendeinem restriktiven Verein mit eigener Regelkompetenz an "seinem" Gewässer zu sein. Hier gibt es lediglich Trinkwassertalsperren und bestimmte Bäche, in denen ausschließlich Kunstköder erlaubt sind und das für mich aus nachvollziehbarem Grund. Im künstlich angelegten Vereinstümpel ohne Flusszulauf oder Trinkwassernutzung (fast alle Gewässer Sachsens sind menschengemacht) könnte ich so eine Beschränkung hingegen nicht nachvollziehen.
Deshalb habe ich Vereinsgewässer geschrieben. Das sind Gewässer, die vom Verein angepachtet und in die Gemeinschaft eingebracht wurden ( Thüringen )
Der Verein kann demnach die Regeln für diese Gewässer vorgeben. Der Grund für das Hundefutterverbot liegt wohl darin das zentnerweise, aus Kostengründen gegenüber beispielsweise Boilie, das Zeuch ins Gewässer eingebracht wurde. Wenn dies zur Verschlechterung der Wasserqualität beigetragen hat, ist so ein Verbot nachvollziehbar, ansonsten ist mir das auch egal.
Ich selber habe eine Doppelmitgliedschaft da ich an der Landesgrenze wohne. Ich darf zum Glück fast alle Gewässer in Sachsen-Anhalt und Thüringen benageln.
So ein Verbot kenne ich aus den Landesverbänden auch nicht nur eben von den besagten Vereinsgewässern.
 

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