Die Natura 2000-Gebiete

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barschheini

Gummipapst
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ein problem-uhu, was es nich alles gibt. der war bestimmt vorher innem zwinger drin und weiß gar nicht, dass er gefälligst nur mäuse zu fressen hat.
letztens is auch in irgendnem weiher ein kükenfressender problem-wels rumgegeistert. problem-bär bruno wurde ja übern haufen geschossen, genau wie letztens der polnische problem-wolf.
ich hab im garten ne problem-elster die alle nester geplündert hat und die problem-grundel is ja auch noch da.
es gibt viel zu tun, packen wirs an:D
 
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STEINPILZ

Gast
Das Thema Politik-und seine Protagonisten(männlich wie weiblich) würde den Tread vermutlich sprengen!
 
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donak

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Mal wieder was anderes, außerhalb des berühmten Sommerlochs. :)
Ick weeß zwar das dieses Thema hier nicht sonderlich beliebt ist aber dennoch sollte man sich doch informieren was so alles in der Politik ausgeheckt wird, zumindest was unsere Angelei betrifft.
Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich in einer Ausarbeitung zu den Nutzungsverboten in den FFH/Natura 2000 Gebieten geäußert.
Darin kommt u.a. auch zum Ausdruck, das die diversen Verbote welche gerne mit der Begründung " das waren wir nicht, das hat die EU so bestimmt " so nicht zu begründen sind.
Vergesst bitte nicht, das der Inhalt dieser Ausarbeitung nicht nur die, jetzt im Brennpunkt stehenden, Gebiete in der Ostsee betrifft sondern mit Sicherheit auch in vielen FFH Gebieten im Binnenland für "Aufregung" sorgen wird.

Hier könnt ihr nachlesen :

Ausarbeitung Nutzungsverbote in FFH/Natura 2000 Gebiete

Dazu hat sich auch das Team von Anglerdemo Gedanken gemacht und die Ausarbeitung kommentiert.

Anglerdemo- Aktuelles
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages äußern sich zu Nutzungsverboten in FFH/ Natura-2000 Gebieten


Mit großem Interesse haben wir eine Veröffentlichung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zu den Nutzungsverboten in den FFH/ Natura-2000 Gebieten zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Ausarbeitung der Begründung für unsere Klage sind wir u.a. auf diese Stellungnahme gestoßen. Leider geben die wissenschaftlichen Dienste laut den Verfahrensgrundsätzen keine Rechtsauskünfte im Einzelfall- Fragen hätten wir nach dem Lesen dieser Veröffentlichung mehr als genug.

Weiterhin keine nachvollziehbare Begründung für ein Angelverbot


Man hat zwar erkannt, dass die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten zu Konflikten zwischen dem Naturschutz und den Erholungs- und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung, einschließlich des Tourismus, führen kann, jedoch weder eine rechtliche Lösung oder gar eine wissenschaftliche nachvollziehbare Begründung für ein Angelverbot geliefert. Deutlich wird in der Veröffentlichung zumindest, dass es bei den Angelverboten in erster Linie um die Fischbestände geht- ich denke zwischen den Zeilen kann man dann auch entnehmen, dass wir Angler der Fischerei einfach zu viel Fische entnehmen. So wird hier das Baglimit mit den Angelverboten mal eben in einen Topf geworfen und der Dorsch mehrfach im Zusammenhang mit den Angelverboten erwähnt, obwohl bereits vorher darauf hingewiesen wird, dass von den Lebensraumtypen des Anhangs I und den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, für deren Erhaltung Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden müssen, in den deutschen Meeresgebieten der AWZ die Lebensraumtypen Riffe und Sandbänke, Säugetierarten (Schweinswale, Kegelrobben, Seehunde) sowie Fischarten (zum Beispiel Finte, Flussneunauge) vorkommen. Den Dorsch finden wir hier weiterhin nicht aufgeführt!

Es geht doch um die Fangmengen der Freizeitfischerei

Und so kommt dann, was kommen muss. Man schreibt von den bösen Anglern die Dorsche fangen. Freizeitfischer hätten beispielsweise nach einer Untersuchung des Thünen-Instituts in den Jahren 2005-2010 zwischen 34 und 70 % der Masse an Dorschen gefangen, die durch Berufsfischer gefangen wurde. Für das Jahr 2018 wäre es allerdings auch den Freizeitfischern in der Ostsee nach Art. 7 Abs. 1 der EU-Verordnung 2017/1970 nur erlaubt, jeweils fünf Dorsche pro Tag zu fangen. Was haben die Fangmengen in der Ostsee aus diesem Zeitraum mit einem Angelverbot im Fehmarnbelt gemeinsam? Nichts! Seit wann ist der Dorsch im Fehmarnbelt eine bedrohte Art? Auch das wäre uns neu.

Die „deutsche Politik der Verbote“ wird bestätigt

Wir haben ja immer von einer „deutschen Politik der Verbote“ gesprochen. In vielen Veröffentlichungen zum Angelverbot im Fehmarnbelt wurde immer wieder von einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU geschrieben. Immer wieder haben wir darauf verwiesen, dass die EU kein Angelverbot fordert und das Angelverbot keinen Einfluss auf das Vertragsverletzungsverfahren hat, sondern es sich hierbei um ein deutsches ideologisches und willkürliches Verbot handelt. Unsere Interpretation der EU- Richtlinie – es wird kein Angelverbot durch die EU gefordert - wird durch den wissenschaftlichen Dienst bestätigt. Es bleibt also dabei, dass in der FFH-Richtlinie selbst sich keine An- oder Vorgaben finden lassen, nach denen die Anordnung eines pauschalen Fischerei- oder Angelverbots vorgenommen werden kann. In Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie ist in diesem Zusammenhang lediglich von „nötigen Erhaltungsmaßnahmen“, in Art. 6 Abs. 2 von „geeigneten Maßnahmen“ die Rede. Die Begründung, dass ein Angelverbot nicht gerechtfertigt, erforderlich oder wissenschaftlich haltbar ist, haben wir ja mehrfach widerlegt. Und so rechtfertigt man das Angelverbot plötzlich über die CFP, genauer gesagt über die EU- Verordnung 1380/2013. Nebenbei wird auch noch die Verordnung 2017/1970 (Baglimit) angeführt. Müssen wir das jetzt verstehen? Wir wollen es mal versuchen.

Verbote nur bei in ihrem Bestand bedrohte Arten

In Art. 2 Abs. 2 der Verordnung 1380/2013 wird als Ziel der Fischereipolitik festgelegt, dass bis 2020 ein Maß der Befischung erreicht werden soll, welches den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht. „Höchstmöglicher Dauerertrag“ bezeichnet dabei die Mengen an Fischen, die entnommen werden können, ohne dadurch das Überleben des Fischbestandes als solchen zu gefährden. Nach Erwägungsgrund Nr. 22 dieser Verordnung soll es möglich sein, die Fischereitätigkeit in Schutzgebieten einzuschränken oder generell zu unterbinden, um eine in ihrem Bestand gefährdete Art zu schützen. Gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung können für in ihrem Bestand bedrohte Arten unter Berücksichtigung der bestehenden Schutzgebiete solche Gebiete eingerichtet werden, in denen die Fischerei beschränkt oder gänzlich verboten werden kann.
Nach den Vorgaben der Verordnung 1380/2013 könnte also bei akuter Bedrohung des Bestands einer bestimmten Art entweder die Fischerei in einem begrenzten Gebiet komplett oder nur für diese bedrohte Art verboten werden. Also wiederholen wir unsere Frage- ist der Dorsch in der westlichen Ostsee bedroht? Nein! Unterstützt wird unsere Aussage durch den ICES Advice für 2019. Eine Erhöhung der Dorschfänge um 137% für die Industriefischerei zeigt doch deutlich, dass der Dorsch sich erholt. Der Bestand an Elterntieren liegt 2019 bei gut 50.000 Tonnen, der sichere Bestand (SSB) liegt bei gut 28.000 Tonnen.

Dorschschutz nicht in der Zuständigkeit des BMUB

Weiter darf und muss die Frage erlaubt sein, ob ein Verbot der Freizeitfischerei in diesem Gebieten – bei gleichzeitiger Erlaubnis der Schleppnetzfischerei – dem Dorschbestand entscheidend helfen wird. Hätte man dazu nicht erst einmal die Fänge der Freizeitfischerei in den betroffenen Gebieten untersuchen müssen? Oder müssen wir Angler gar zukünftig ein vollständiges Angelverbot auf Dorsch fürchten? Nimmt diese Veröffentlichung sogar Einfluss auf das Baglimit für 2019? Fakt ist auf jeden Fall, dass das BMUB keine Zuständigkeit hat, ein Angelverbot auszusprechen, denn der Dorsch wird bereits über die CFP quotiert, bei uns Anglern speziell über die EU- Verordnung 2017/1970 (Baglimit) und der Dorsch keine bedrohte Art ist.

So sieht es dann abschließend auch der wissenschaftliche Dienst, denn Schutzmaßnahmen, insbesondere die mengen- und ortsmäßige Begrenzung des Fischfangs, sollen langfristig den Erhalt des Bestands der geschützten und bedrohten Fischarten sichern. Besonders schwerwiegende Maßnahmen, wie ein komplettes Verbot des Fischfangs in Bezug auf ein bestimmtes Gebiet oder einzelne Fischarten sollen nur dann ergriffen werden, wenn dies zur Erhaltung der Art nötig ist. Ja, und das können wir jetzt wirklich nicht erkennen.
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Unterstützt uns im Kampf gegen die Angelverbote!
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- Boris -

BA Guru
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Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich in einer Ausarbeitung zu den Nutzungsverboten in den FFH/Natura 2000 Gebieten geäußert.
Darin kommt u.a. auch zum Ausdruck, das die diversen Verbote welche gerne mit der Begründung " das waren wir nicht, das hat die EU so bestimmt " so nicht zu begründen sind.

Fantastisch :) - deren Expertise habe ich zuletzt am 27. Juli 2017 zu genau diesem Thema im Parallelthread erbeten... :D
 
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Ick wollte mal wieder auf die Arbeit von Anglerdemo aufmerksam machen, die Jungs haben ein neues Filmchen gedreht.

Hallo liebe Angelfreunde,
wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit dem Baglimit 2019 beschäftigt. In Kürze wird die EU- Kommission die Vorschläge für die Fangmengen für das kommende Jahr veröffentlichen. Im Herbst wird dann der EU-Agrar- und Fischereirat die Fangquoten festlegen. Wir hoffen dieses Jahr auf Fairness und Gerechtigkeit für uns Angler! Die Fischereiminister müssen Wort halten und das Baglimit für den Dorsch ab 2019 wieder abschaffen. Die Bestände haben sich erholt, somit sind Fangbeschränkungen für Angler nicht mehr erforderlich. Schaut Euch das Video an und seht selbst, wie es sich aktuell um den Dorsch in der westlichen Ostsee verhält.



Wenn Ihr unsere Arbeit finanziell unterstützen möchtet, so könnt Ihr das gerne unter

https://paypal.me/LarsWernicke

Vielen Dank!
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Mit freundlicher Genehmigung von Anglerdemo


Ick bin gespannt was der EU-Agrar- und Fischereirat da im Herbst so aus dem Ärmel schüttelt.
Die Heringsfischer sehen auch mit Sorge auf ein Fangverbot in der Ostsee für ihren Brotfisch entgegen und weil es mit dem Dorsch geklappt hat, müssen die Angler vielleicht auch wieder ihren "Beitrag" leisten.

Hey und da möchte ick doch gleich noch unser neues Mitglied begrüßen.


Allerdings weeß ick nich ob die 69er blaue Meise drollig oder nur trollig ist.


Es wird auch mal Zeit, dass das Landesverwaltungsamt mal klar Stellung bezieht:
Elbe wird von April bis Juli gesperrt
Hoffentlich bleibt man jetzt standhaft und zieht die Regelung durch, auch dem Fischbestand zuliebe.

Den geposteten Link würde ick mir an Euerer Stelle mal ernsthaft zu Gemüte ziehen. Hier passiert nämlich genau das, wovor ick und viele andere schon lange warnen. Es geht jetzt auch in's Binnenland mit den Verboten und die gemeinsame Zusammenarbeit mit den Anglern ist wohl wieder eine leere Worthülse.
Zitat :
„Unsere bei vielen Gesprächen vorgetragenen Einwände wurden beim neuen Natura-2000-Entwurf überhaupt nicht mit berücksichtigt – ganz im Gegenteil wurden die Vorschriften für uns sogar noch verschärft“, ist Bernd Witt, der Vorsitzende des Schönhauser Angelvereins, stinksauer.
Zitat Ende

Noch besser "gefällt" mir der folgende Passus :

Zitat:
Zum Krisentreffen gekommen war auch Hartmut Glock, der Präsident des Landesverbandes Deutscher Sportfischer (VDSF). Er war erst im Frühjahr in Brüssel beim EU-Parlament gewesen und hatte dort gesehen, dass die Vorgaben der EU für Natura-2000-Gebiete auf einem DIN-A 4-Blatt Platz fanden. Die Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt nehmen hingegen 800 Seiten in Anspruch.
Zitat Ende
Quelle : https://www.volksstimme.de/lokal/havelberg/natura-2000-elbe-wird-von-april-bis-juli-gesperrt


Also nüscht is mit : "Die EU ist Schuld, die wollen das so !"
Unsere
Politiker (nach dem Motto: also viel Ahnung hab ick nich aber ick hab hier wat zu sagen) und ihre Einflüsterer der lobbystarken Schützerverbände drehen die Sache so wie sie von ihnen gebraucht wird. Deutscheland als Vorreiter im Naturschutz und dem üblichen vorauseilendem Gehorsam.

Bei den in Folge der Sommerhitze umgekippten Gewässern und der damit verbundenen zu beseitigenden "Schweinerei" habe ick bis jetzt noch nichts von den allgegenwärtigen Schützern gehört. Die Angler und Hilfskräfte der Feuerwehr und des THW durften da ran.
Den kleinen Wentowsee bei mir umme Ecke hat's leider auch erwischt.
 

BlueMoon

Barsch Simpson
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:)

Also ich spende nix.

Auch freue ich mich auf die Zeit danach, also wenn die Sperrzonen ihre Früchte tragen und ich endlich wieder paar kapitale Zander in der Elbe fischen kann, denn dies ist seit Jahren nicht mehr möglich, da einfach nicht mehr vorhanden.
Logisch bei dem permanenten Befischungsdruck und der rigorosen Entnahme.
In der Zeit wo dort gesperrt ist, gehe ich halt an andere Gewässer, denn es ist ja nicht so, dass es hier nichts anderes geben würde.

Zu den umgekippten Gewässern habe ich meine eigene Meinung, denn auch bei uns ist dies geschehen. Allerdings sind einzig jene Cappuccinobraunen Stinketümpel gekippt, in denen unsachgemäße Besatzpolitik, sich mit unsachgemäßer Anfütterungstechnik gepaart hat und bei beiden das Stichwort KARPFEN als Leitwort fungiert.
Warum da ein Schützerverband aktiv werden muss um den Dreck der anderen zu beseitigen, ist mir nicht schlüssig.
Auch nicht daß in einem Artikel auf die Arschkrampen und ihre negative Arbeit hingewiesen wird und 3 Zeilen später über das angebliche Ausbleiben ihrer Tätigkeit geblubbert wird.
Egal wie man dazu steht, aber das ist reinstes Bashing und weit weg von sachlich und selbstkritisch Kollege.
 

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