Diese Regelung ist Bestandteil des holländischen Fischreirechts und betrifft Brücken und Bauwerke. Früher wurde es auch mal in den Regeln der generellen Regeln für die jeweilige Federatie aufgeführt. Mir ist nicht bekannt, das das Fischereirecht geändert wurde. Nur weil es im Büchchen nicht mehr aufgeführt wird, ist die Regelung nicht verschwunden.
Das Fischen an Wehren und Fischtreppen ist definitiv verboten (staatliches Fischereirecht). War es schon immer. Außer an den großen Wehren der Maas durch die Waschpo wurde es aber kaum gemaßregelt. In einigen Federatien ist sogar das Fischen in der Nähe von Kunstwerken verboten.
Genau diese falschen Aussagen höre ich nun schon seitdem ich in den Niederlanden angel. Das Thema mit dem Bauwerk hat mir unter anderem auch einmal ein Kontrolleur erzählt. Ein anderer Deutscher wollte mir weismachen, man dürfe nicht an oder in der Nähe von Wehren angeln und hat mich, wo es nur ging, diesbezüglich denunziert und selbst bei Sponsoren behauptet, ich würde nur Regeln brechen...
Darauf hin habe ich Kontakt zur Sportvisserij aufgenommen und konnte anschließend diverse Themen und unklare Fragen mit zwei der Juristen klären. Das Thema mit dem Bauwerken ist ein Mythos bzw. Gerücht, genauso wie die Tatsache, man dürfe nicht an oder in der Nähe von Wehren angeln. Letzteres Gerücht ergibt wenigstens Sinn, denn um sehr viele Wehre in den Niederlanden führen Fischtreppen, um die Wanderung der Fische zu gewährleisten. Und in der Nähe dieser darf nicht geangelt werden, was auch im Buch beschrieben ist.
Diese Fischtreppen gibt es zum Beispiel in meiner Region und an dessen Poldern kaum oder gar nicht, da dies keine Gewässer sind, an denen Fische wandern (müssen).
Das Thema mit den Bauwerken habe ich dem Kontrolleur übrigens auch mitgeteilt, der mittlerweile (und ich glaube auch vorher) an besagter Stelle selbst angelt.
Bei den Bauwerken hängt so etwas auch immer von den jeweiligen Bauwerk ab. Viele dieser Bauwerke, zum Beispiel Pumpwerke(Gemaal), haben Umzäunungen die nicht übertreten werden dürfen. Und es gibt dort auch Schilder dafür, wo diese Bauwerke nicht betreten werden dürfen. Dort darf man dann selbstredend nicht angeln und hat sich daran zu halten. Genauso darf man auch nicht die Schiffsfahrt (Binnenvaartpoliti) behindern, dessen Regeln brechen und muss dann auf Weisung der jeweiligen Mitarbeiter hören. Wenn dich also ein Schleusenwärter (die für ganze Strecken zuständig sind, auf denen sie Schiffe an Brücken und Schleusen vorbei lassen) dazu auffordert, dort nicht zu angeln, dann hat man der Weisung zu folgen. Eben weil aufgrund der Bauwerken gefahren entstehen.
Aber ganz ehrlich: Es macht doch auch keinen Sinn ein Buch mit ausführlichen Regeln zu veröffentlichen, in denen manche Regeln erklärt werden aber andere nicht. Sei mir nicht böse: Aber da glaube ich eher den Juristen der Sportvisserij Nederland als dir. Gerade der Punkt mit den Wehren ist ein wiederkehrendes Thema, genauso mit den Brücken und Bauwerken und es würde dann auch dort als Verbot stehen.
Ich wurde übrigens an der Overijssel auch schon von zwei Boas kontrolliert, während ich auf einem Bauwerk stand und im und vor einem Wehr geangelt habe. Während der Kontrolle habe ich mit 3 Würfen 3 Hechte gefangen. Es gab keine Probleme und die BOAs sind eben genau die Personen, welche die Regeln wirklich gut kennen, während Kontrolleure und Polizisten oft kaum Ahnung davon haben (wurde mir auch von der Sportvisserij bestätigt).
Ich habe gerade noch einmal den Schriftverkehr und eine Word Datei der Sportvisserij Nederland vom Juristen raus gesucht...
Um auf das Thema mit dem Kunstwerk zurückzukommen.
Laut dem Pramphlet, welches ich von einem der Juristen bekommen habe, ist es einem Land laut Artikel 42 der Schiffsverkehrsordnung gestattet, Fischereiverbote nahe eines Kunstwerks (wie du bereits sagst) zu erlassen. Das wären aber Sonderreglungen, die nicht allgemein gelten. Dieser hat aber damals auch erwähnt, dass dieses und ein anderes mögliches Verbot zum Glück (O-Ton) nirgends durchgesetzt werden.
Zum Thema Wehre schrieb er noch explizit folgendes.
- An den Flüssen Neder-Rijn, Maas, Lek und Overijsselsche Vecht muss man stromabwärts(!) des Wehres 75m Abstand halten.
- Wenn die Fischtreppen oder Passagen in der Nähe eines Wehres installiert worden sind, darf dort nicht geangelt werden.
Und es steht sogar noch zusätzlich dabei, dass diese Verbote nicht gelten, wenn das Wehr außer Betrieb ist. Das schließt natürlich nicht das Verbot aus, in der Nähe der Fischtreppe zu angeln.