Alles cool da kannst du bedenkenlos angeln.So sieht das bei mir auf dem Handy aus, siehe den Screenshot unten. Bei googlemaps in der Satellitenansicht sieht man, dass es sich bei den in der Visplanner App hellblau dargestellten Spitzen um Buhnen handelt.
Anhang anzeigen 200778
Also wenn du länger als 1std( war doch 1std.?) nach Sonnenuntergang unterwegs bist, ist es notwendig.Habt ihr eigentlich zum Zanderwobbeln die Navhtvistoestemming dazu gebucht?
Ich hatte das bisher immer - hadere aber jedes Jahr ob das wirklich notwendig ist oder ausschließlich zum Ansitzen notwendig ist.
Also wenn du länger als 1std( war doch 1std.?) nach Sonnenuntergang unterwegs bist, ist es notwendig.
Mache ich ja auch Jahr um Jahr. Ich war mir nur nicht sicher ob sich das ausschließlich aufs Ansitzen bezieht. Die 10,- sind mir egal - darf der Verband gerne für seine gute Arbeit bekommen.Reiß eine Köder weniger ab und kauf den fürn 10er, worüber ihr euch immer wieder gedanken macht.
Wichtig finde ich auch einfach was du schon sagst seine s…. mitnehmen und man bricht sich auch keinen Zacken aus der Krone ander Leute s…. mitzunehmen bevor man wieder fährt. Ist schon hart wenn man auf 10qm Gebüsch ca 25 Mais Dosen von Rewe findet + diverse madendosen, Schnur, Haken etc….ich werds nie begreifen wie reudig manche Menschen sindEs gibt in NL kein generelles Uferbetretungsrecht für Fischereirechtsinhaber wie in Deutschland.
Bei manchen Gewässern ist in den weiteren Regeln im Visplanner aufgeführt, wie es sich mit dem Betretungsrecht verhält. An der Ijssel wird teilweise darauf hingewiesen, das in manchen Bereichen nur das Angeln vom Boot zulässig ist. An anderen Gewässern ist der Zugang zum Gewässer nur durch einen schmalen Korridor / Zugang gestattet, während man dann am Gewässer kilometerweit laufen darf.
Es gibt Gewässer, da braucht man die schriftliche Genehmigung des Besitzers. Kann aber auch passieren, wenn man dann den Besitzer ausmacht, das der fragt, was der Blödsinn soll. Man solle einfach Angeln gehen und keinen Müll hinterlassen. Oder andere Variante, man fragt den Bauern, ob man über seine Weiden zum Wasser laufen darf........die einen sagen ja, die anderen sagen nein oder er will Geld dafür haben.
Weiden mit Tieren dürfen nach holländischen Recht generell nicht betreten werden. Man erinnere sich an das eine oder andere Video bei Youtube. Es gibt aber Ausnahmen, wenn z.B. öffentliche Wanderwege die Weide durchqueren oder der hiesige Angelverein oder die Federatie mit dem Besitzer eine Sonderregelung vereinbart hat. Es gibt sogar sowas wie private Wanderwege, die öffentlich zugänglich sind, solange es hell ist. Nein, Golfplätze sind in der Regel keine öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten.
Übersteigt man einen Zaun oder ein geschlossenes Tor, so begeht man rechtlich einen Hausfriedensbruch. Hängt an dem Tor / dem Zaun / dem Weg noch ein Schild "Verboten Toegang" oder "Egen Terrein" dann sollte man sich einen anderen Angelplatz suchen. Das Misachten könnte Ärger bedeuten und teuer werden.
In sehr vielen Poldergebieten ist nur das Angeln von öffentlichen Wegen und Straßen erlaubt. Das Gebiet ist eigentlich riesig, die Wasserfläche würde für Wochen reichen, die wenigen vorhandenen Straßen sorgen dann aber dafür, daß man vielleicht nicht mal 2% der Fläche befischen kann. Das gilt auch für viele kleine Flüsschen oder Weteringen. Man darf zwar die ganze Wetering befischen, praktisch kann man aber nur an den Stellen Fischen wo eine Brücke das Gewässer kreuzt. Ein Fall für ein Kajak. Es gibt Poldergebiete in denen richtet sich die Angelerlaubnis nach dem Wochentag. Es kann sein, das Sonntags Angeln verboten ist oder man Sonntags erst nach 13 Uhr angeln darf. Steht im Visplanner. Das sind dann in der Regel Gewässer die der Kirche gehören. Leider kann man in vielen Poldergebieten nicht mehr so wie früher Angeln. Früher gab es oft Planken über die kleinen Seitengräben. Leider wurden sehr viele dieser Planken in den letzten Jahren nicht mehr erneuert, Eichenholz ist teuer geworden. So ist oft beim ersten Seitengraben Schluß mit dem Angeln. .....und dann gibt es da noch so ein kleine Benimmregel in manchen Ecken. In vielen Poldergbieten haben die Leute ihr Wohnzimmer quasi am Polder. Man erwartet dann eigentlich, da man nicht direkt vor dem Wohnzimmerfenster angelt und den Leuten in die gute Stube schaut. Ähnlich verhält es sich manchmal bei Hausbooten. Man darf zwar im Gewässer angeln, muß sich aber von Hausbooten fern halten.
Dann gibt es noch Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Vogelbrutgebiete, Wildtieraufzuchtgebiete.........in denen ein Beteten in der Regel nicht erlaubt ist. Sollte man sich dran halten, denn es gibt mehr Vogelgucker mit Fernglas und Handy als einem lieb ist.
Es gibt z.B. Naturschutzgebiete die einer Stiftung (Stichting) gehören. Es kann zwar sein, daß das Gewässer nachts mit einer Nachtangelgenhmigung befischt werden darf, oft dürfen diese Naturschutzgebiete jedoch nur bei Tageslicht betreten werden. Ist also nichts mit nachts Angeln.
In den letzten Jahren hat der Betrieb auf dem Wasser und am Wasser stark zugenommen. Damit gab es auch einen Anstieg an Ärger am Wasser. Wenn man z.B. weiss, daß eine Kuh an einem verschluckten Kronkorken stirbt, nein, sie merkt nicht was sie da frisst, kann man den einen oder anderen Bauern verstehen. Pferdebesitzer und Vogelliebhaber reagieren auch nicht positiv, wenn sie ihre Lieblinge mit Angelschnur und Angelhaken verziert vorfinden. Leider wird die Zahl an hirnlosen Anglern, die ihren Müll an Ort und Stelle zurück lassen, nicht weniger. Vieles was früher stillschweigend geduldet wurde, wird heute anders gesehen. Man sollte auch bedenken, daß in der einen oder andere Situation ein Holländer anders behandelt wird als ein Deutscher.
Übrigens sollte man sich nicht wundern, wenn man als Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen auf dem Dorf argwöhnisch beäugt wird. Es gibt zahlreiche Einbrüche für die meistens Täter aus D vermutet werden. Die Holländer knacken unsere Geldautomaten und wir deren Häuser. Es kann also schon mal passieren, das zwei Polizeifahrzeuge vor und hinter einem die Straße versperren und ein paar Uniformierte mit Maschinenpistole im Anschlag aussteigen. Wenn die aber merken, daß man nur angelt, entspannt sich die Situation recht schnell.
Es gibt in NL kein generelles Uferbetretungsrecht für Fischereirechtsinhaber wie in Deutschland.
Bei manchen Gewässern ist in den weiteren Regeln im Visplanner aufgeführt, wie es sich mit dem Betretungsrecht verhält. An der Ijssel wird teilweise darauf hingewiesen, das in manchen Bereichen nur das Angeln vom Boot zulässig ist. An anderen Gewässern ist der Zugang zum Gewässer nur durch einen schmalen Korridor / Zugang gestattet, während man dann am Gewässer kilometerweit laufen darf.
Es gibt Gewässer, da braucht man die schriftliche Genehmigung des Besitzers. Kann aber auch passieren, wenn man dann den Besitzer ausmacht, das der fragt, was der Blödsinn soll. Man solle einfach Angeln gehen und keinen Müll hinterlassen. Oder andere Variante, man fragt den Bauern, ob man über seine Weiden zum Wasser laufen darf........die einen sagen ja, die anderen sagen nein oder er will Geld dafür haben.
Weiden mit Tieren dürfen nach holländischen Recht generell nicht betreten werden. Man erinnere sich an das eine oder andere Video bei Youtube. Es gibt aber Ausnahmen, wenn z.B. öffentliche Wanderwege die Weide durchqueren oder der hiesige Angelverein oder die Federatie mit dem Besitzer eine Sonderregelung vereinbart hat. Es gibt sogar sowas wie private Wanderwege, die öffentlich zugänglich sind, solange es hell ist. Nein, Golfplätze sind in der Regel keine öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten.
Übersteigt man einen Zaun oder ein geschlossenes Tor, so begeht man rechtlich einen Hausfriedensbruch. Hängt an dem Tor / dem Zaun / dem Weg noch ein Schild "Verboten Toegang" oder "Egen Terrein" dann sollte man sich einen anderen Angelplatz suchen. Das Missachten könnte Ärger bedeuten und teuer werden.
In sehr vielen Poldergebieten ist nur das Angeln von öffentlichen Wegen und Straßen erlaubt. Das Gebiet ist eigentlich riesig, die Wasserfläche würde für Wochen reichen, die wenigen vorhandenen Straßen sorgen dann aber dafür, daß man vielleicht nicht mal 2% der Fläche befischen kann. Das gilt auch für viele kleine Flüsschen oder Weteringen. Man darf zwar die ganze Wetering befischen, praktisch kann man aber nur an den Stellen fischen, wo eine Brücke das Gewässer kreuzt. Ein Fall für ein Kajak. Es gibt Poldergebiete in denen richtet sich die Angelerlaubnis nach dem Wochentag. Es kann sein, das Sonntags Angeln verboten ist oder man Sonntags erst nach 13 Uhr angeln darf. Steht im Visplanner. Das sind dann in der Regel Gewässer die der Kirche gehören. Leider kann man in vielen Poldergebieten nicht mehr so wie früher Angeln. Früher gab es oft Planken über die kleinen Seitengräben. Leider wurden sehr viele dieser Planken in den letzten Jahren nicht mehr erneuert, die alten Planken sind verrottet, Eichenholz ist teuer geworden. So ist oft beim ersten Seitengraben Schluß mit dem Angeln. .....und dann gibt es da noch so eine kleine Benimmregel in manchen Ecken. In vielen Poldergebieten haben die Leute ihr Wohnzimmer am Polder. Man erwartet dann eigentlich, daß man nicht direkt vor dem Wohnzimmerfenster angelt und den Leuten in die gute Stube schaut. Ähnlich verhält es sich manchmal bei Hausbooten. Man darf zwar im Gewässer angeln, muß sich aber von Hausbooten fern halten. Es gilt die Privatsphäre zu wahren.
Dann gibt es noch Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Vogelbrutgebiete, Wildtieraufzuchtgebiete.........in denen ein Beteten in der Regel nicht erlaubt ist. Sollte man sich dran halten, denn es gibt mehr Vogelgucker mit Fernglas und Handy als einem lieb ist.
Es gibt z.B. Naturschutzgebiete die einer Stiftung (Stichting) gehören. Es kann zwar sein, daß das Gewässer nachts mit einer zusätzlichen Nachtangelgenhmigung befischt werden darf, oft dürfen diese Naturschutzgebiete jedoch nur bei Tageslicht betreten werden. Ist also nichts mit nachts Angeln.
In den letzten Jahren hat der Betrieb auf dem Wasser und am Wasser stark zugenommen. Damit gab es auch einen Anstieg an Ärger am Wasser. Wenn man z.B. weiss, daß eine Kuh an einem verschluckten Kronkorken stirbt, nein, sie merkt nicht was sie da frisst, kann man den einen oder anderen Bauern verstehen. Pferdebesitzer und Vogelliebhaber reagieren auch nicht positiv, wenn sie ihre Lieblinge mit Angelschnur und Angelhaken verziert vorfinden. Leider wird die Zahl an hirnlosen Anglern, die ihren Müll an Ort und Stelle zurück lassen, nicht weniger. Vieles was früher stillschweigend geduldet wurde, wird heute anders gesehen. Man sollte auch bedenken, daß in der einen oder andere Situation ein Holländer anders behandelt wird als ein Deutscher.
Übrigens sollte man sich nicht wundern, wenn man als Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen auf dem Dorf argwöhnisch beäugt wird. Es gibt zahlreiche Einbrüche für die meistens Täter aus D vermutet werden. Die Holländer knacken unsere Geldautomaten und wir deren Häuser. Es kann also schon mal passieren, das zwei Polizeifahrzeuge vor und hinter einem die Straße versperren und ein paar Uniformierte mit Maschinenpistole im Anschlag aussteigen. Wenn die aber merken, daß man nur angelt, entspannt sich die Situation recht schnell.
Sorry, das ich das so sagen muss aber nach dem Bearbeiten deines Textes klingt es wie so ein typischer „Da will noch ein Deutscher in den NL fischen, dem erzähl ich jetzt mal paar Geschichten“. Und das ist keineswegs böse gemeint.