Vorsicht mit solchen pauschalen Aussagen:
Je nach Bundesland werden die Gesetze anders ausgelegt. Ich bin mir relativ sicher, dass du in einigen Gegenden einen Beifang-Hecht oder eine gehakte Brasse in "pfannengröße" nicht so einfach zurücksetzen kannst ohne in Schwierigkeiten zu kommen wenn ein Kontrolleur daneben steht...
Das Tierschutzgesetz ist erstmal Bundesrecht. Klar gibt es landesrechtliche oder örtliche Besonderheiten, Stichwort Entnahmefenster.
Aber nenn doch mal eine konkrete landesrechtliche Norm, die mich zwingt eine quer gehakte Brasse zu entnehmen. In NRW gibt es diese jedenfalls nicht.
Gesetze werden sogar je nach Richter anders ausgelegt, sogar am gleichen Gericht. Da muss ich gar nicht das Bundesland wechseln.
Und die meisten Kontrolleure praktizieren selbst C&R. Jedenfalls die, denen ich begegnet bin. Wenn das Ordnungsamt kontrolliert, kann es vermutlich kritischer werden. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ein übliches C&R, wenn keine erschwerende Besonderheit (Hältern, extrem lange aus dem Wasser, etc.) dazu kommt, recht schnell eingestellt wird, wenn man nicht zu viel auf dem Kerbholz hat.
Anderenfalls wären ja sämtliche deutschen Angelyoutuber bereits im Gefängnis…
Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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