Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Fisketegn, die mir eventuell hier jemand beantworten kann: Der Fisketegn gilt ja fürs Salzwasser und für einige staatliche Süßgewässer. Zu den meisten größeren Süßgewässern findet man online auch Infos, wenn diese mit dem Schein beangelbar sind. Es gibt aber außerdem noch den Zusatz:
- "Von Menschenhand geschaffene Kanäle, Gräben und dergleichen, die Teil eines natürlichen Wasserlaufs sind."
...wo ich es gerne mal versuchen würde. Online findet man zu diesem und ähnlichen Kanälen absolut nichts. Würdet ihr sagen, dass ich dort mit dem Fisketegn angeln darf? Natürlich nur, wenn es vor Ort nicht nochmal explizit durch Schilder o.ä. verboten ist. Ich finde die Formulierung etwas schwammig und bin mir daher unsicher.