Moin,
Aaalso..In den Gewässerkarten ist meist nur von Verbot der Spinnangelei in der Frühjahrsschonzeit mit Ausnahme der künstlichen Fliege die Rede.
Das sind aber althergebrachte Formulierungen die einfach beibehalten wurden.
In der aktuellen Regelung (man ist verpflichtet sich über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren..auch wenn das kaum einer macht), nachzulesen bei der StG-Süd (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) wurde das vor, ich meine 2 Jahren, geändert bzw. ergänzt.
Dort heißt es jetzt künstliche Fliege an einer Fliegenrute oder so ähnlich. Zudem wird explizit darauf hin gewiesen daß unter Spinnfischen auch geführte Systeme fallen.
Also Streamer am DS, wie früher, ist nicht mehr erlaubt. DS mit Tauwurm ist erlaubt, aber nur abgelegt, nicht geführt, auch wenn da im Regelfall keiner was sagt, es sei denn man zoppelt die ganze Zeit rum und legt die Rute nie ab...dünnes Eis.