Ja, ist richtig beschrieben. Berlin ist raubfischangelverschont vom 1.1. bis 30.4. In Brandenburg ist Raubfischangeln durchgängig erlaubt, zu beachten sind dort die artenspezifischen Schonzeiten (Hecht 1.2.-31.3., Zander 1.4.-31.5., etc.). Es gibt aber auch in Brandenburg Berufsfischer, die längere Schonzeiten oder weitergehende Methodenbeschränkungen an ihren Gewässern haben.