Der Zoll darf die Sendungen sehr wohl "zusammenfassen", wenn die am gleichen Tag und an den gleichen Empfänger eingeführt werden. Der Wert der an diesem Tag eingeführten Waren zählt dann. Wobei das wahrscheinlich nie vorkommt, da das wahrscheinlich nie nachvollziehbar wäre.
Ne ganz andere Sache ist dagegen das Vorgehen von DHL. Die treten hier als Vertreter bei der Zollanmeldung auf und müssten dazu eine Vertretungsvollmacht vom Empfänger haben. Wird von denen natürlich nicht eingeholt und einfach verzollt. Die werden sich wahrscheinlich auf die AGBs berufen, da dort bestimmt irgendwo was steht.
Bei einer Bestellung von Ali hast du diesen AGBs aber nie zugestimmt, außer du hast den DHL Versand gefordert.
Ich würde den Abgabenbescheid einfordern und der Gebührenerhebung der DHL widersprechen.
Das ist natürlich meine persönliche Sicht und keine Rechtsberatung!
Viel Erfolg an
@Wolli0308 , egal wie du es angehst!