@sebsonic ... Im Grunde unterstreichen Jene die schlimmeres befürchten ja deine positiven Erfahrungen , allzudeutlich wird manchem präsent , daß es gehörig was zu verlieren geben könnte. Und ich möchte auch mal in gewisser Weise die "Schwarzmalereien" als Begriff zu dem machen , was sie für die meisten hier sind , nämlich schlichtweg schlechte Erfahrungen mit effizienzgeschwängerten Fusionen , Übernahmen und sonstwie gearteten "Hochzeiten" . Historisch betrachtet bedeutete bisher , den Amtssitz nach Berlin zu verlegen immer eine gewisse "Gleichschaltung " und Zentralisierung. Im Bildungssektor wird auch schon lange über "Anpassungsmöglichkeiten" diskutiert. Warum nicht beim Angeln ? Das die Länder heute noch mit den Landesfischereigesetzen recht separiert walten dürfen muß nicht gleichlautend in Zukunft so weiterlaufen. Ich halte es nicht nur für denkbar , sondern sehr wahrscheinlich , daß Angler und Fischer ohnehin nicht mehr lange juristisch einwandfrei von einem Gestzeserlass hinsichtlich ihrer Motive einwandfrei zu vergleichen und beschrieben sind. Die logische Konsequenz wird auch Aufgrund der wirtschaftlichen Verschiebung der Lukrativität von Fischern zu Anglern hin sein müssen , daß Angler im Grunde nach moderneren Maßstäben Normativa erhalten , als es mit den bestehenden zum Teil uralten Fischereigesetzen auf Länderebene möglich ist. Angeln hat sich substantiell in einigen Parametern ganz erheblich vom klassischen Fischfang autonomisiert. Nun haben einige Bundesländer schon jetzt recht zeitgemäße Regelungen , einige hingegen steinzeitliche. Mein Ansatz ist daher , daß bei Trennung des Angelsports vom Fischereigesetz sowohl die Cance für eine Verbesserung aller Angler möglich ist , wie auch die einer massiven Verschlimmbesserung , denkt man beispielsweise an Entnahmereglements . Fakt ist , die gesellschaftliche Akzeptanz damit zu erkaufen , man müsse jeden geangelten Fisch der Maß hat abschlagen und im Nu verspeisen , daß ist nicht der Königsweg. Eben den gehen aber die meisten. Mir ist bei alledem immer noch nicht klar , wie , zwischen dem Tierschutzgesetz auf Bundesebene und den Landesfischereigesetzen auf entsprechender Ebene währenden Disputen , auf Dauer der nichtangelnden Majorität die Angelei als sinnvolle Freizeitbeschäftigung dargestellt werden kann , ohne einheitlichen gesetzlichen und zeitgemäßen Rahmen , länderübergreifend. Man kann nur hoffen , daß bald alle Angler mindestens zu den Reglements der Brandenburger Gesetzgebung ihrer Passion nachgehen dürfen , gehts in die andere Richtung , weiß ich nicht ob das der Ausübung zuträglich wird. Eher nicht.
Wenn der Angler sich als das nachhaltigere Konzept gegenüber der sich selbst beinahe dementgefischten Binnenfischerei , durchsetzen kann , weil der Rest der Gesellschaft sein Tun eher duldet als kilometerlange Stellnetze , dann brauch niemand auch nur etwas Schwarzmalerei.
Was nun vom DAV inhaltlich übrigbleibt , bleibt tatsächlich abzuwarten.
Ich hoffe , auch aus mentaler Sicht , das so einiges gesund mit hineinwächst.
Grüße Morris
Wenn der Angler sich als das nachhaltigere Konzept gegenüber der sich selbst beinahe dementgefischten Binnenfischerei , durchsetzen kann , weil der Rest der Gesellschaft sein Tun eher duldet als kilometerlange Stellnetze , dann brauch niemand auch nur etwas Schwarzmalerei.
Was nun vom DAV inhaltlich übrigbleibt , bleibt tatsächlich abzuwarten.
Ich hoffe , auch aus mentaler Sicht , das so einiges gesund mit hineinwächst.
Grüße Morris