Ich habe grad mal in unsere Gewässerordung (DAV) geschaut und eine Passage gefunden die ich nicht 100% deuten kann. Vielleicht könnt ihr mir ja mal helfen?! Sie lautet wie folgt:
"1.8. Geangelte maßige Fische,
die zum Verzehr bestimmt sind, müssen sofort, spätestens jedoch nach Ende des Angeltages nach sachgemäßer Hälterung waidgerecht getötet werden. ... blabla ;-) "
Klingt eigentlich so, dass ich maßige Fische, deren Bestimmung es meiner Meinung nach nicht ist von mir verzehrt zu werden, wieder schwimmen lassen darf, oder was meint ihr?
Egal was dabei raus kommt habe ich sowieso eine eigene Einstellung zu dem Thema. Ich sag nur soviel: Ich gehe auch mal bei Rot über die Ampel, wenn ich keinen Sinn darin sehe erst mich und dann auch noch die Autofahrer warten zu lassen... Das Risiko trägt man dann natürlich selbst. Ich denke aber schon, dass es in beiden Fällen ein abschätzbares Risiko ist. Außerdem, no risk no fun!
