Hallo Wolf,
da hast Du meine Texte aber ganz schön auseineander gepflückt
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Ich bekomme langsam das Gefühl, dass es hier um mehr geht als darum Freiheiten zu genießen wie sie z.B. in Skandinavien selbstverständlich sind. Ich hätte im Leben nicht gedacht, dass man in einem solchen Thema grundsätzlich verschiedener Meinung sein kann. Liegt vielleicht auch einer meiner Ostsozialisierung
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Ich habe nur wenig Zeit. Will Dir aber auf Deine Fragen versuchen zu antworten. Zum besseren Verständnis habe ich meine Anmerkungen fett gemacht.
@Tomasz: ich vermute, dass Du es für normal hälst, dass man eine Kaffemaschine kaufen kann, die man mit dem gekauften Auto zum gekauften (und in schon 35 Jahren abbezahlten) Haus fährt, das auf ebenfalls gekauftem Grund und Boden steht. Aus dem Fenster sieht man andere von anderen gekaufte Häuser auf ebenfalls in Privateigentum befindlichen Grundstücken. Und vielleicht reicht der Blick weiter bis zu Wäldern, Wiesen und Äckern, die sich auch wieder im Besitz von Bauern und anderen Leuten befinden. Alles ganz normal und kaum Gegenstand einer Diskussion.
Ja dass halte ich für fast normal, da es sich bei materiellen Dingen wie einer Kaffeemaschine um eine sagen wir mal Wertschöpfung handelt. Will sagen, jemand hat mit seinen Händen oder seinem Gehirn etwas geschaffen und will dafür Geld. Normal. Bei Grund und Boden musst Du schon differenzierter herangehen. Alles was sich unterhalb des Bodens befindet gehört der Allgemeinheit. Damit meine ich z.B. Erzlagerstätten oder Öl. Nur weil dir das Grundstück gehört, heißt das noch nicht, dass du dort Rohstoffe abbauen kannst wie Du willst. Diese wurden durch geologische Prozesse über Jahrmillionen von der Natur geschaffen. So ist es meines Wissens auch in Deutschland geregelt.
Aber ein See soll nun kein Privateigentum sein dürfen? Mit welcher Begründung? Damit der DAV das pachten kann? Der DAV hat sehr viele Gewässer von Privateigentümern in Pacht, gerade kleinere Gewässer. Gewässer im Besitz des Landes, der Kommune oder des Bundes werden nebebei bemerkt vorzugsweise an Berufsfischer verpachtet und landen dann höchstens indirekt im Gewässerfonds. Dass die Berufsfischer bei diesen Gewässern eine erheblich geringere Pacht pro ha zahlen als der DAV sei nur am Rande bemerkt. Gleiches gilt auch für Gewässer, die sich im Eigentum des NABU oder anderen ähnlichen Organisationen befinden. Auch hier sind Berufsfischer die erste Wahl, einfach weil das weniger kompliziert ist und nicht unkontrolliert Angler am Ufer durchs Gehölz krauchen, campen etc.
Wie schon gesagt, bin ich nicht der Meinung, dass ein Gewässer vom DAV oder sonst wem gekauft werden kann. Ich bin außer Angler auch Mensch mit Familie, die gerne in der Natur und am und auf dem Wasser ist. Die Diskussion nur über das Angeln und die Fische geht daher an der Sache vorbei. Und was das Privateigentum an einem durch die Eiszeit geschaffenen See angeht, siehe meine Begründung oben.
Wenn Du an einem Gewässer nicht mehr ans Ufer kommst, hat das zudem weniger mit dem Gewässer- als mit dem Grundstückeigentümer des Ufergrundstückes zu tun. Dass aber Grund Boden Privateigentum sein darf, willst Du vermutlich nicht verbieten?
Ich bin froh dass es in den neuen Bundesländern noch genug Gewässer gibt, an die ich problemlos rankomme und ich will das es so bleibt. Ich will auch niemanden enteignen aber Uferstreifen, die noch frei sind, sollten es auch bleiben. Sonst kommt irgendwann nur noch der ans Wasser, der es sich leisten kann. Dem Rest bleibt Google Earths.
Dass sich ein Gewässer rechnen muss, ist auch eine sehr grobe Behauptung. Ein Gewässer mit einem Zaun drum - und davor fürchtest Du Dich ja scheinbar - rechnet sich dann wodurch? Die lukrativste fischereiliche Nutzung ist die Verpachtung an Angler. Die meisten Gewässer werden allerdings gar nicht von Privatpersonen gekauft, sondern von Naturschutzverbänden (NABU, Sielmann-Stiftung). Ein Grund dafür ist, dass Gewässer in aller Regel eben nicht als Renditeobjekt taugen. Ein Gewässer muss laut Fischereigesetz bewirtschaftet werden, und zwar von Personen mit nachgewiesener Fachkenntnis. Also bleiben nur Fischer, der DAV und eine Hand voll anderer Personen.
Das Gewässer rechnet sich dadurch, dass die Seen dicht gemacht werden und ich Eintrittsgelder und Lizenzen fürs Angeln, Tauchen, Segeln kassiere. Die Angelei steht hier für mich nicht im Vordergrund der Diskussion sondern sit nur der Aufhänger, da es sich hier um ein Anglerforum handelt und nicht um ein Taucherforum
Der Einwand mit den verantwortungsvollen Alteigentümern und den rücksichtslosen Neuerwerbern beeindruckt durch seine Pauschalität. So sehr, dass man darauf gar nicht eingehen kann....
So pauschal hatte ich das nicht geschrieben, bzw. verstanden wissen wollen. Aber es entspricht meinen bescheiden Erfahrungen als Angler und ein Mensch, der gerne am und im Wasser ist.
Der Begriff Allgemeingut ist auch etwas schwammig. Zunächst sollte man sich bewusst machen, dass letztlich alles irgendjemandem gehört, egal ob nun Privatpersonen, juristischen Personen, den Gemeinden, dem Land oder dem Bund. Jedes Gewässer hat bereits einen Eigentümer. Bei der Diskussion kann es also nur um die sich in der öffentlichen Hand befindlichen Gewässer gehen. Die meisten dieser Gewässer stehen gar nicht zur Disposition, weil kein Interesse des Verkaufs besteht. In den neuen Bundesländern geht es um Gewässer, die der BVVG zur Verwertung übergeben worden sind. Die BVVG hat die Aufgabe, Grundstücke (und dazu gehören auch Gewässer) zu privatisieren, die zwischen 1945 und 1949 enteignet und in Volkseigentum überführt wurden. Ich bin kein Jurist (und froh darüber), aber grob gesagt handelt es sich dabei um Enteignungen der russischen Besatzer, die nach der Wende nicht rückgängig gemacht wurden. Diese Grundstücke sind nun tatsächlich ohne Eigentümer, sie gehören auch nicht dem Bund! Das wird geändert. Wie bereits von Vorpostern gesagt wurde: auch die Gemeinden können die Gewässer kaufen.
Allgemeingut ist für mich auch die Luft zum Atmen. Soll die auch verkauft werden, nur weil der Staat Geld für das Staatssäckel braucht. Ja jedes Gewässer hat einen Eigentümer. Warum sollten wir nicht alle Eigentümer bleiben dürfen von Sachen die niemanden gehören.
Dass dies z.B. am Wandlitzsee unterblieben ist, lag daran, dass ein Großteil des Sees wegen der vielen Anlieger nicht öffentlich zugänglich ist und die Gemeinde nur schwerlich erklären konnte, warum sie über 400000 € ausgibt, damit 130 Anlieger weiter kostenfrei vergleichsweise exklusiv einen See nutzen können, der den anderen Bewohnern nur sehr eingeschränkt zugänglich ist. Die dauerhafte Nutzung des Sees für den durch die Gemeinde geführten Badebetrieb ist mit einer Einmalzahlung von 50000 € gewährleistet und war damit erheblich günstiger, als den Teich zu kaufen. Dass das am Ende für die Seeanlieger sehr teuer geworden ist, mag für diese bedauerlich sein. Dass sie aber fremdes Eigentum genutzt haben, nämlich bis zu 30 m tiefe Grundstücksflächen zwischen See und ihren eigentlichen Grundstücksgrenzen, ist auch Tatsache. Wer dieses Beispiel anführt, kann jedenfalls nicht die Verhinderung der allgemeinen Zugänglichkeit beweisen. Diese gab es auch schon vorher nicht.
Den Wandlitzsee habe ich persönlich nicht als Beispiel angeführt. Dazu kenne ich mich dort zu wenig aus. Aber meines Wissens gab es dort im Kaufvertrag Klauseln, die die Rechte und Pflichten regeln sollten aber nach dem Kauf einfach missachtet wurden. Wenn ein Gewässer erstmal verkauft ist, gibt es in der Regel kein zurück mehr
Gruß
Tomasz