Onlineshop-Erfahrungen Sammelfred

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YaPh

Master-Caster
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Bezüglich des Service kann ich Tackle-deals wirklich lobend erwähnen:
Bei allen bisher auftretenden Problemen wurde mir sehr schnell und zu meiner Zufriedenheit geholfen.
Transportschaden an einer Rute trotz eigentlich ausreichender Verpackung - nach meiner Schadensmeldung mit Bild wurde am folgenden Tag das beschädigte Rutensegment als Ersatz erneut versendet.
Bei einer für mich schlecht laufenden Rolle (ich bin penibel) wurde mir nach meiner Meldung sofort ein Rücksendeetikett geschickt und nach der Retour ein neues Exemplar versendet. Nachdem mir das zweite Exemplar ebenfalls aufgrund der Laufqualität nicht zusagte und ich diesel Mal um eine Erstattung gebeten habe, wurde mir anstandslos erneut ein Rückendeetikett geschickt und nach Retoureneingang der Kaufbetrag zügig erstattet.
Kontakt lief jeweils per e-mail. Reaktion erfolgte stets zügig am folgenden Werktag.
Auch wenn ich mich bezüglich Tackle Deals wiederhole.. Aber dem kann ich uneingeschränkt zustimmen. Was Kundenservice angeht oberste Liga. Ich hoffe das bleibt so;-)
 

Lord_Finesse

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Wenn Du via PayPal gekauft hast, eröffne doch dort einen Fall.
Dann müssen die sich mit Frist drum kümmern.
 

El-Cattivo

Bigfish-Magnet
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Soeben rief mich tatsächlich ein MA von Bullseye Fishing an. Netter Typ. Mein Paket wäre aufgetaucht (ich wusste garnicht, dass es vermisst wurde) und er könnte es jetzt neu versenden. NEIN!!! Ich wies auf meine Mails hin.

Ich bat, wie in eben diese Mails zuvor, um eine Rückzahlung.

Ok, ja das kann jetzt etwas dauern weil der Chef, der die Rückzahlungen freigibt, in Holland angeln ist. Er wird ihn aber kontaktieren und bitten dies möglichst schnell zu tun.
 

PM500X

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Hab beim Bergedorfer Angel-Centrum eine Bestellung aufgegeben, aber dann bemerkt, dass ich einen Artikel vergessen habe. Angerufen, sofort jemanden am Telefon gehabt und 1min später war das Teil hinzugefügt. Nachzahlung war 4min später ganz unkompliziert per Paypal erledigt. So mag ich das :)
 

Lorem ipsum

Bigfish-Magnet
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Da das Thema Zeitpunkt des Zustandekommens eines „Kaufvertrag bei Onlinebestellung“ kürzlich in einem anderen Thread diskutiert, für mich allerdings noch keine abschließende Klarheit bestand, habe ich jetzt mal bei zwei Onlineshops nachgelesen, nach welcher „Philosophie“ man dort Geschäfte macht:
Beispiel 1: Tackle Deals mit seinem Sofort Versand vor 13 Uhr bei rechtzeitiger Bestellung
Nach Paragraph 2 Absatz 3 der AGB:
9CA1F400-EF8D-4929-B6EC-E3DC9FD3B909.jpeg
Somit beginnt hier, nach meinem Verständnis, die angegebene Lieferzeit abzulaufen, nachdem ich die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gedrückt habe.

Beispiel 2: Askari mit dem vermeintlichen Verkauf nicht lagerhaltiger Ware
Nach den „Informationen zum Bestellprozess“ kommt der Kaufvertrag, wie ich es lese, mit dem Versand einer entsprechenden Mail von Askari zustande:
F8137736-E722-4E33-90C6-5151EF16473A.jpeg
Also geht auch hier die interne Bearbeitungsdauer, zumindest in meinem Fall, von der angegebenen Lieferzeit ab. Die Bestellung wurde in dem Fall am 7.4. getätigt, die Bestellbestätigung erhielt ich am gleichen Tag. Versand des „derzeit sehr gefragten Artikels“ nach wie vor ausstehend…

Mir geht es hier nicht darum Shop XYZ zu blamen, möchte als Kunde aber gerne, dass sich BEIDE Vetragsparteien an den Kaufvertrag und die zugesicherten Leistungen halten. Ich denke, das ist nicht Zuviel verlangt, schließlich zahle ich ja auch sofort und ohne Abzug.
 
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Lord_Finesse

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Tackle Deals is einer der besten Shops out there was Produkte,Preise usw angeht.
Askari ohne Frage auch ein Big Player.Ich selber hatte da noch mie Probleme mit Leiferzeiten oder Rückgabe usw.
Aber wer da wirklich ein Problem mit hat,einfach stornieren und Cash back würde ich sagen.
 

Lorem ipsum

Bigfish-Magnet
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Die Option hat man natürlich idR schon.
Ist aber nicht das originäre Ziel eines Einkaufs. Bei mir zumindest nicht.
 

Lord_Finesse

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Die Option hat man natürlich idR schon.
Ist aber nicht das originäre Ziel eines Einkaufs. Bei mir zumindest nicht.
Is es doch bei niemand.Aber warum wählt man z.B. Askari als Shop aus ?
Meistens wegen dem guten Preis.
Und bei der Menge an Artikeln die die verkaufen,kann es halt auch immer wieder zu logistischen Engpässen kommen.
Das Risiko muss man dann halt eingehen.
 

Lorem ipsum

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Is es doch bei niemand.Aber warum wählt man z.B. Askari als Shop aus ?
Meistens wegen dem guten Preis.
Und bei der Menge an Artikeln die die verkaufen,kann es halt auch immer wieder zu logistischen Engpässen kommen.
Das Risiko muss man dann halt eingehen.
Hmm,
In der Tat hatte ich bei einem Angebot zugeschlagen, das sehr verlockend war.
Der Artikel wurde bei der Bestellung allerdings mit einer Lieferzeit vom 1-3 Werktagen angegeben. Wenn das so angegeben ist, woran sollte ich als Kunde erkennen können, dass das Ding gar nicht auf Lager ist?
Warum „muss ich das Risiko eingehen“?
Verstehe ich nicht.
 

Lord_Finesse

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Du "musst" gar nix,aber Du möchtest halt das Angebot wahrnehmen :emoji_smile:
Heutzutage ist das halt oftmals so,nicht nur bei Shops aus dem Bereich Angeln.Wie exakt die Logistik von Askari ausschaut kann ich auch nicht sagen.
Aber in jedem Fall sollte man da finde ich ein wenig kulanter sein.
Du wirst ja nicht abgezogen,sondern bekommst im worst case halt Dein Geld zurück,wenn es Dir zu lange dauert.
 

Lorem ipsum

Bigfish-Magnet
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Ein wenig kulanter, ist niedlich.
Nach ü2 Monaten. Ob überhaupt noch etwas kommt, keine Ahnung.
Nachdem die per Mail zu Anfang noch aktualisierte neueneueneue Lieferzeit auch verstrichen ist, bleiben weitere Infos nun mittlerweile aus.

Klar, sind jetzt keine lebensnotwendigen Organe die hier bestellt wurden und auch keine Herztabletten.
Ist von der Vorgehensweise eben ein absolutes Unding von dem Shop.
 

der Kai

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Da das Thema Zeitpunkt des Zustandekommens eines „Kaufvertrag bei Onlinebestellung“ kürzlich in einem anderen Thread diskutiert, für mich allerdings noch keine abschließende Klarheit bestand, habe ich jetzt mal bei zwei Onlineshops nachgelesen, nach welcher „Philosophie“ man dort Geschäfte macht:
Beispiel 1: Tackle Deals mit seinem Sofort Versand vor 13 Uhr bei rechtzeitiger Bestellung
Nach Paragraph 2 Absatz 3 der AGB:
Anhang anzeigen 218431
Somit beginnt hier, nach meinem Verständnis, die angegebene Lieferzeit abzulaufen, nachdem ich die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gedrückt habe.

Beispiel 2: Askari mit dem vermeintlichen Verkauf nicht lagerhaltiger Ware
Nach den „Informationen zum Bestellprozess“ kommt der Kaufvertrag, wie ich es lese, mit dem Versand einer entsprechenden Mail von Askari zustande:
Anhang anzeigen 218435
Also geht auch hier die interne Bearbeitungsdauer, zumindest in meinem Fall, von der angegebenen Lieferzeit ab. Die Bestellung wurde in dem Fall am 7.4. getätigt, die Bestellbestätigung erhielt ich am gleichen Tag. Versand des „derzeit sehr gefragten Artikels“ nach wie vor ausstehend…

Mir geht es hier nicht darum Shop XYZ zu blamen, möchte als Kunde aber gerne, dass sich BEIDE Vetragsparteien an den Kaufvertrag und die zugesicherten Leistungen halten. Ich denke, das ist nicht Zuviel verlangt, schließlich zahle ich ja auch sofort und ohne Abzug.
Also eigentlich ist deren "Angebot" nur eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein verbindliches Kaufgebot abzugeben, das erst im Moment des Warenversands bzw der Warenübergabe angenommen wird.
Deshalb ziehen die z.B. den Rechnungsbetrag auch erst mit Versand bei PayPal ein (darauf weist sogar PayPal hin).
Wer Vorauskasse wählt, macht das ja freiwillig als Teil seines Kaufgebots.

So ist das bei geschätzt 99.5% aller Händler. Und absolut rechtssicher.

Siehe auch invitatio ad offerendum
 

Lorem ipsum

Bigfish-Magnet
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Also eigentlich ist deren "Angebot" nur eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein verbindliches Kaufgebot abzugeben, das erst im Moment des Warenversands bzw der Warenübergabe angenommen wird.
Deshalb ziehen die z.B. den Rechnungsbetrag auch erst mit Versand bei PayPal ein (darauf weist sogar PayPal hin).
Wer Vorauskasse wählt, macht das ja freiwillig als Teil seines Kaufgebots.

So ist das bei geschätzt 99.5% aller Händler. Und absolut rechtssicher.

Siehe auch invitatio ad offerendum
Interessant.
Und wie kriegen wir das zusammen, wenn durch den Händler falsche Angaben bezüglich der Verfügbarkeit eines Artikels gemacht wurden?
Anders gefragt: Welche Angaben sind denn konkret Bestandteil des Kaufvertrages? Sollten dies nicht alle Informationen sein, die einem potentiellen Kunden zum Zeitpunkt der Abgabe des verbindlichen Kaufgebots zur Verfügung gestellt wurden?
Oder sucht sich der Händler das aus, wie es gerade am besten in die persönliche Weltsicht passt?
 
L

Locke_der_Boss

Gast
Interessant.
Und wie kriegen wir das zusammen, wenn durch den Händler falsche Angaben bezüglich der Verfügbarkeit eines Artikels gemacht wurden?
Anders gefragt: Welche Angaben sind denn konkret Bestandteil des Kaufvertrages? Sollten dies nicht alle Informationen sein, die einem potentiellen Kunden zum Zeitpunkt der Abgabe des verbindlichen Kaufgebots zur Verfügung gestellt wurden?
Oder sucht sich der Händler das aus, wie es gerade am besten in die persönliche Weltsicht passt?
Hast du dir überhaupt durchgelesen was der Kollege geschrieben hat? Du hast keinen verbindlichen Kaufvertrag mit Askari, der kommt erst mit Versendung der Ware durch Askari zustande.
 

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