Da das Thema Zeitpunkt des Zustandekommens eines „Kaufvertrag bei Onlinebestellung“ kürzlich in einem anderen Thread diskutiert, für mich allerdings noch keine abschließende Klarheit bestand, habe ich jetzt mal bei zwei Onlineshops nachgelesen, nach welcher „Philosophie“ man dort Geschäfte macht:
Beispiel 1: Tackle Deals mit seinem Sofort Versand vor 13 Uhr bei rechtzeitiger Bestellung
Nach Paragraph 2 Absatz 3 der AGB:
Anhang anzeigen 218431
Somit beginnt hier, nach meinem Verständnis, die angegebene Lieferzeit abzulaufen, nachdem ich die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gedrückt habe.
Beispiel 2: Askari mit dem vermeintlichen Verkauf nicht lagerhaltiger Ware
Nach den „Informationen zum Bestellprozess“ kommt der Kaufvertrag, wie ich es lese, mit dem Versand einer entsprechenden Mail von Askari zustande:
Anhang anzeigen 218435
Also geht auch hier die interne Bearbeitungsdauer, zumindest in meinem Fall, von der angegebenen Lieferzeit ab. Die Bestellung wurde in dem Fall am 7.4. getätigt, die Bestellbestätigung erhielt ich am gleichen Tag. Versand des „derzeit sehr gefragten Artikels“ nach wie vor ausstehend…
Mir geht es hier nicht darum Shop XYZ zu blamen, möchte als Kunde aber gerne, dass sich BEIDE Vetragsparteien an den Kaufvertrag und die zugesicherten Leistungen halten. Ich denke, das ist nicht Zuviel verlangt, schließlich zahle ich ja auch sofort und ohne Abzug.