Onlineshop-Erfahrungen Sammelfred

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dietmar

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Das ist das wichtige Wort. Es wird argumentiert, du hast ja dein Geld zurückbekommen, es ist nichts passiert. Doch es ist eine Menge passiert. Ich habe für die Recherche im Netz Zeit und Mühe aufgewendet. Am Ende dieses Zeitaufwandes stand die Bestellung im Shop, übrigens mit der Angabe der Stückzahlen (Warenwirtschaftssystem) die angeblich auf Lager sind. Danach hatte der Shop quasi sofort sein Geld. Die Rückzahlung hat 12 Tage in Anspruch genommen. Ja ich hatte einen Aufwand und wenn ich jetzt keine Ware bekomme, habe ich einen Verlust erlitten, denn meine Zeit ist nicht umsonst.
 

Mescalero

Echo-Orakel
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Meines Wissens kommt ein rechtsgültiger Vertrag erst zustande, wenn der Händler ausliefert u./o. die Rechnung ausstellt. Den Anwalt möchte ich sehen, der wegen Nichtlieferbarkeit eine Schadensersatzforderung geltend machen kann.

Die Ansprüche sind aber auch überzogen. Natürlich muss jeder Laden immer (!) jede der 15 Varianten von 98 verschiedenen Ruten lagernd haben und 150 Rollen auch....
 
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Tief im Westen...
Die Ansprüche sind aber auch überzogen. Natürlich muss jeder Laden immer (!) jede der 15 Varianten von 98 verschiedenen Ruten lagernd haben und 150 Rollen auch....

Hast du auch nur im Ansatz verstanden worum es geht? Und JA, der Laden sollte zumindest das auf Lager haben, was sein „Online-System“ suggeriert. Damit wäre bereits vielen Kunden geholfen.
 

DurtyPerch

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Muss er nicht und hat auch niemand behauptet. Es wird lediglich erwartet, dass verfügbar ist, was als verfügbar angegeben ist. Und ich bestelle doch auch kostenpflichtig.
Hat sonst was von unlauterem Wettbewerb (Angabe falscher Preise, um Kunden anzulocken). Geht tendenziell in die gleiche Richtung
 

Mescalero

Echo-Orakel
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Hast du auch nur im Ansatz verstanden worum es geht? Und JA, der Laden sollte zumindest das auf Lager haben, was sein „Online-System“ suggeriert. Damit wäre bereits vielen Kunden geholfen.
Jedenfalls geht es nicht (nur) darum, der werten Kundschaft zu helfen. Der Laden muss sich auch rechnen und das wird schwer mit einem Lager, in dem Hunderttausende €€ gebunden sind.

Natürlich sollte die Shopsoftware den tatsächlichen Bestand abbilden und dem Kunden deutlich anzeigen, ob ein Artikel auf Lager ist oder nicht.
 

PM500X

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Das ist das wichtige Wort. Es wird argumentiert, du hast ja dein Geld zurückbekommen, es ist nichts passiert. Doch es ist eine Menge passiert. Ich habe für die Recherche im Netz Zeit und Mühe aufgewendet. Am Ende dieses Zeitaufwandes stand die Bestellung im Shop, übrigens mit der Angabe der Stückzahlen (Warenwirtschaftssystem) die angeblich auf Lager sind. Danach hatte der Shop quasi sofort sein Geld. Die Rückzahlung hat 12 Tage in Anspruch genommen. Ja ich hatte einen Aufwand und wenn ich jetzt keine Ware bekomme, habe ich einen Verlust erlitten, denn meine Zeit ist nicht umsonst.

Naja, aber wie viel Zeit hast du denn für die Bestellung und Rückabwicklung gebraucht? 10 Minuten? 20 Minuten? Oder acht Stunden? Kannst gerne versuchen, deine verlorenen 10 Minuten einzuklagen. Da bist viel länger mit dem Anwalt beschäftigt. Nicht falsch verstehen, ich bin beim Grundsachverhalt absolut bei dir. Aber ob man deshalb so ein Fass aufmachen muss, sei mal dahingestellt. Bin mal gespannt, wie der "Fall" weiter geht... :)
 

Lutscho

Gummipapst
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Jedenfalls geht es nicht (nur) darum, der werten Kundschaft zu helfen. Der Laden muss sich auch rechnen und das wird schwer mit einem Lager, in dem Hunderttausende €€ gebunden sind.

Natürlich sollte die Shopsoftware den tatsächlichen Bestand abbilden und dem Kunden deutlich anzeigen, ob ein Artikel auf Lager ist oder nicht.
Weisst du warum es einige Läden schon teils mehrere Jahrzehnte gibt?
Die binden sich nämlich tatsächlich mehrere Hunderttausende ans Lager. Und die rechnen sich sogar, weil sie die Kundschaft nicht verarschen.
 

StefanK.

Finesse-Fux
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Da ich momentan nicht daheim bin hat mir meine "Zustelladresse" gemeldet das meine vor 12 Tagen bestellte Rute gestern gut und sicher Verpackt angekommen ist.

Daher klares :emoji_thumbsup:hoch für JDM Tackle Heaven
 

dietmar

BA Guru
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Meines Wissens kommt ein rechtsgültiger Vertrag erst zustande, wenn der Händler ausliefert u./o. die Rechnung ausstellt. Den Anwalt möchte ich sehen, der wegen Nichtlieferbarkeit eine Schadensersatzforderung geltend machen kann.

Die Ansprüche sind aber auch überzogen. Natürlich muss jeder Laden immer (!) jede der 15 Varianten von 98 verschiedenen Ruten lagernd haben und 150 Rollen auch....

Jedenfalls geht es nicht (nur) darum, der werten Kundschaft zu helfen. Der Laden muss sich auch rechnen und das wird schwer mit einem Lager, in dem Hunderttausende €€ gebunden sind.

Natürlich sollte die Shopsoftware den tatsächlichen Bestand abbilden und dem Kunden deutlich anzeigen, ob ein Artikel auf Lager ist oder nicht.

Hi,

sorry wenn ich das jetzt mal so "platt" ausdrücke, du redest ziemlichen Mist. Du brauchst dir nur die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Shops durchzulesen. Da steht es drin. Spätestens nach der Bezahlung bzw. dem Empfang des Geldes kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Der Käufer hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Ware damit bereits erfüllt, der Verkäufer muß die Ware noch liefern. Dieser ist ohne wenn und aber verpflichtet die Ware in dem Zustand, wie er beschrieben wurde (in der Regel neu ohne Mängel), zu liefern. Der Verkäufer hat nicht das Recht, diesen Kaufvertrag einseitig zu kündigen. Es gibt kein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht für Händler. Er kann den Käufer fragen, ob dieser vom Kauf zurück treten möchte oder ob er vielleicht einen anderen Artikel haben möchte. Er kann versuchen den Kunden auch irgendwie zu "überreden" vom Kauf zurück zu treten. Mehr kann und darf er nicht. Ist die Ware irgendwo für ihn aufzutreiben, dann hat er sie auch zu liefern. Es gibt kein Rüktrittsrecht für den Verkäufer, weil er plötzlich keinen Gewinn mehr machen kann. Punkt.

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Shops nicht lieferfähig sind, weil die Ware nicht auf Lager ist. Oft betrifft das nur einzelne Positionen einer Bestellung. Bei mir ist die gesamte Bestellung "ausgefallen". Man könnte da fast von einer Seuche sprechen. Die Ursache liegt wahrscheinlich darin, das man eine große Anzahl Produkte im Shop haben muß, um überhaupt für Kunden attraktiv zu sein. Erst gestern war ich auf der Seite eines Shops mit hunderten von Angeboten von denen aber nicht mal 10 % lieferbar waren. Man könnte da schon fast von einem Fake-Shop reden. Viele Kunden möchten eine Bestellung aufgeben und nicht drei in drei verschiedenen Shops mit dreimaligen Versandkosten. Eine andere Ursache sind Internet-Shops mit Ladengeschäft oder Messetätigkeit. Der Laden bzw. Verkaufsstand ist auch das Lager für den Internet-Shop. Leider verden beide Systeme nicht zeitgleich aktuell gehalten. Geht in der heutigen Zeit eigentlich nicht mehr. Da muß man eigentlich zwei getrennte Lager führen. Dieser Aufwand wird oft umgangen zu Lasten der Kunden.

Ein paar Geschichten aus letzter Zeit. Ein gekaufter Außenborder wurde nicht geliefert. Der Preis sei nicht zu halten und der Motor so zur Zeit nicht lieferbar. Der Kauf wurde anuliert nachdem der Verkäufer einen vierstelligen Betrag als Entschädigung zahlte.

Eine teure Outdoorjacke war nicht lieferbar. Nach längerer Zeit wurde ungefragt eine andere Farbe geliefert. Danach stellte sich der Shop-Betreiber tot. Wohl die übliche Vorgehensweise wie man an vielen Stellen im Internet nachlesen konnte. Erst nach Übersendung des Entwurfs der Klageschrift gab es die Jacke in der gewünschten Farbe. Die falsche Farbe blieb bei mir und mein Anwalt freute sich über etwas Geld in der Kasse, was nicht von mir kam.

Köderkauf im Internet. Ware nicht lieferbar. Ich erhielt dann nach einem Schreiben meines Rechtsanwaltes die Lieferung, allerdings von einem anderen Shop und ohne weiteren Kommentar des urprünglichen Verkäufers.

Es gibt noch ein paar weitere Fälle. Wenn die Kunden nicht aufhören, sich alles von den Shopbetreibern gefallen zu lassen und ungefragt freiwillig auf ihre Rechte verzichten, dann wird sich da so schnell nichts ändern. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und beide Seiten müssen sich an die Regeln halten.
 
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BAssterix

Bigfish-Magnet
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Ich würde da evtl. mit ein wenig Fingerspitzengefühl rangehen. Wenn es sich um einen ansich ordentlichen Shop mit guter Kommunikation handelt, würde ich ihm nicht gleich mit dem Anwalt drohen. Auf der anderen Seite gibt es Shops, bei denen man den Eindruck hat sie listen einfach wahrlos diverse Artikel, welche nur zur Hälfte vorrätig sind bzw. sogar fälschlich als vorrätig deklariert werden. Da kann ich das Vorgehen, welches von @dietmar beschrieben wurde, durchaus verstehen.
 

dietmar

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Ich würde da evtl. mit ein wenig Fingerspitzengefühl rangehen. Wenn es sich um einen ansich ordentlichen Shop mit guter Kommunikation handelt, würde ich ihm nicht gleich mit dem Anwalt drohen....

Hi,

es ist keine Drohung. Ich habe dem Shop-Betreiber mitgeteilt, das ich nicht bereit bin, vom Kauf zurück zu treten. Mein Anwalt ist letzte Woche in den Urlaub geflogen. Bis zu seiner Rückkehr hat er jetzt Zeit, die Ware zu besorgen. Passiert dies nicht, gibt es Post vom Anwalt. Das ist keine Drohung, sondern nur eine Beschreibung was demnächst passieren wird. Ich bin es einfach leid von Shops immer wieder verarscht zu werden und sehe die Sache eher von der sportlichen Seite.
 

Fidde

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Kunden sind auch keine Bank!
Mit der Zahlung und der Rückabwicklung in ein paar Tagen lässt sich zur Not auch ein teurer Dispo vermeiden.
 

PM500X

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Köderkauf im Internet. Ware nicht lieferbar. Ich erhielt dann nach einem Schreiben meines Rechtsanwaltes die Lieferung, allerdings von einem anderen Shop und ohne weiteren Kommentar des urprünglichen Verkäufers.

Und der Rechtsanwalt arbeitet für dich kostenlos oder inwiefern hat sich diese Rechnung dann gelohnt?
 

Walki

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Du brauchst dir nur die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Shops durchzulesen. Da steht es drin. Spätestens nach der Bezahlung bzw. dem Empfang des Geldes kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande.
Habe ich gemacht. Eine entsprechende Klausel finde ich da nicht. Was jedoch drinsteht ist folgendes:
"Die Angebote von MBFishing sind unverbindlich, d. h. sie sind keine Angebote im Rechtssinne, sondern die Aufforderung, an den Kunden, ein entsprechendes Angebot seinerseits abzugeben. Dein Angebot zum Vertragsschluss nehmen wir per email an, die wir spätestens am 7. Tag nach deiner Bestellung an dich versenden."
Ein Vertrag kommt also erst nach der genannten email zustande. Und selbst, wenn du diese email erhalten hast, sichert sich der Shop ab:
"MBFishing behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen."
Mit deinem Kauf hast du den AGB zugestimmt, was es deinem Anwalt ziemlich schwer machen wird deine Belange durchzusetzen.
 

DurtyPerch

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Dir Frage ist dann aber auch, inwiefern die AGBs mit dem Gesetz vereinbar sind. Immerhin bieten sie Artikel offensichtlich mit einem Preis an. Dann zu sagen, man könne ja ein Angebot machen finde ich persönlich ziemlich dreist. Wenn der Kunde wirklich ein Angebot machen soll, müsste man es wie bei Ebay Kleinanzeigen machen und "verhandelbar" oder ähnliches hinschreiben ...
 

DurtyPerch

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Meines Wissens nach gilt immer der für den Käufer ersichtliche Preis. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn ich falsch liegen sollte.

Dennoch bin ich der Meinung, dass man es nicht nur in den Untiefen der AGBs vergraben sollte, wenn man möchte, dass der Kunde selbst ein Angebot macht. Zumindest fände ich das deutlich sinnvoller ...
 

LeipzigerMerlin

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Kommt natürlich drauf an ob ein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist. Wenn ja ist es lapidar gesagt auch "wurscht" was in den AGB steht, da kann man theoretisch viel reinschreiben :D
Spätestens nach der Bezahlung bzw. dem Empfang des Geldes kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande.
Das stimmt halt so leider nicht.
Das reine Bestellen (Angebot) und auch eine Bestellbestätig (KEINE Annahme) stellt jedoch noch keinen rechtskräftigen Kaufvertrag dar.
Du hast ein Angebot abgegeben zu der dich der Verkäufer "eingeladen" hat, sog. invitatio ad offerendum.
Danach muss der Verkäufer dein Angebot erst noch annehmen!
Eine Lieferung würde beispielsweise eine Annahme des Verkäufers darstellen. Solange nichts vom Verkäufer vorhanden ist, was eine Annahme des Kaufvertrags darstellt, kann er auf eine Lieferung "verzichten". Sonst würde er sich ja immer schadensersatzpflichtig machen, wenn etwas nicht lieferbar ist.
Ist natürlich immer ärgerlich, egal ob man jetzt Aussicht auf Erfolg hat oder nicht!


Lg Merlin
 

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