Walstipper
Bigfish-Magnet
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Totale Sicherheit gibt es nicht , auch nicht mit nem KG Rohr. Aber sowas sollte selbstverständlich sein als Händler.
Kann ich absolut nicht fassen oder nachvollziehen !
Vorallem gibt es bei den gängigen Versendern eine Verpackungsnorm, und die lautet für den Standardversand quaderförmig. Weicht es davon ab, muss der Versender meist den Sperr/Sonderversand löhnen. Andernfalls ist meines Wissens die Chance auf den versicherten Beitrag gleich Null.
Soll die Rute also versandkonform und bruchsicher versendet werden, darf der Shop jede Rute in ein Rohr und dann in den Karton basteln. Kann natürlich sein, dass der als gewerblicher bessere Bedingungen bekommt.
Jedenfalls war ich als Privatversender bereits in der Situation "Rohr oder Karton". Nach Blick in die Versandbedingungen kam dann versandkonform bei dem einem Spediteur nur der Karton in Frage, bei einem anderen das Rohr mit Aufpreis. Versendet wurde dann im Karton, die Rute komplett der länge nach in Polsterfolie und das ganze nochmal drumherum mit Pappe/Papier. Zusätzlich Damping an der Spitze der Rute. Ich denke, so ein Paket kann man flach aus dem dritten Stock werfen, ohne dass irgendwas muckt.
Doch wie siehts nun im Falle eines Bruchs aus ? DHL schreibt dazu:
"3.2 Sichere Verpackung
(1) Die Verpackung der Sendungen muss dem Inhalt entsprechen und so beschaffen sein, dass die Versandgegenstände vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und keine anderen Sendungen beschädigt werden. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen sie normalerweise während der Postbeförderung durch Druck, Stoß, Vibration und Temperatureinflüsse ausgesetzt ist, sicher schützen und hinreichend fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. Wenn erforderlich, ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern. Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigen.
......
(2) Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt werden. Er garantiert den Sendungszusammenhalt und dient gleichzeitig als Originalitätsnachweis.
......
(4) Werden mehrere Packstücke zu einem Paket vereinigt, so sind sie an den Berührungskanten mit Klebeband zu fixieren und über den Gesamtumfang mit weiteren Verschließmitteln zu sichern. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Einzelpackstücke während des gesamten Transportprozesses nicht gegeneinander verschieben. Eine derartige Gebindebildung ist nur bei Packstücken zulässig, die identische Grundflächen aufweisen und bei denen sich nach der Zusammenfassung wieder eine quaderförmige Sendung ergibt. Bei Abweichungen von der Quaderform, bei instabilen Gebinden, bei Überschreitung der Maßbegrenzungen für Standardpakete etc. ist der Service „Sperrgut“ zu nutzen."
Da eine Angelrute sehr leicht ist, wüsste ich nicht. wo nun eine gut gepufferte Kartonage den Versandbedingungen widersprechen sollte. Dass sich die Spediteure auf "Biegen und Brechen" quer stellen, ist aber auch klar.
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