Also, Kanäle dürfen grundsätzlich befahren werden, solange man sich an die Regeln/Vorschriften hält. Längeres Festmachen ist m. W. nur an ausgewiesenen Stellen (v. a. Häfen) erlaubt, und dafür braucht man dann auch eine Genehmigung. Aber da dürft ihr mich gerne verbessern. Im Zweifelsfall ist es aber nicht erlaubt >>> Auszug aus einer Broschüre des Wasserschifffahrtsamts: "Ein grundsätzliches Stillliege-, Anker- und Festmachverbot besteht auf Schifffahrts- und Schleusenkanälen."
Angeln vom Boot aus ist definitiv nicht erlaubt >>> Auszug aus den Angelregelungen des Landesfischereiverbands Westfalen-Lippe, der hier u. a. für sämtliche Kanäle zuständig ist:
"Beim Fischfang in den Verbandsgewässern dürfen keine Boote, Modellboote (z. B. Futterboote) oder Schwimmhilfen (z. B. Bellyboats) verwendet werden. Eine Ausnahme ist der Schieder See, wo das Angeln vom Boot erlaubt ist. Hier können auch Boote mit Elektromotoren eingesetzt werden, sofern dafür eine gesonderte Erlaubnis erworben wird. [...] Zudem ist aktuell auf dem Offlumer See die Nutzung von Belly-Booten (ohne Motorantrieb) zugelassen."
Interessant ist hier auch, dass Futterboote verboten sind. Das wissen die Wenigsten oder sie ignorieren es einfach.