Macht was ihr wollt, für 2 Wochen bis zum Beginn der Schonzeit kann man auch aufs Angeln verzichten, die Holländer haben ähnliche Maßnahmen wie wir.
Was meinst du denn warum dieser Rat ausgesprochen wurde, damit die Grenzen nicht geschlossen werden weil wir kein Personal haben um dies durchzusetzen.
Das mit dem schlechten Gewissen machen war etwas übertrieben. Sorry dafür.Niemand macht hier einem anderen ein schlechtes Gewissen.
Ich gebe dir recht. Ich bin aber der Meinung man sollte ruhig jede Ablenkung von diesem Sch*** nutzen sofern das Risiko überschaubar ist.(und es natürlich legal ist) Vom Auto über Feldwege zum Spot und wieder zurück finde ich überschaubar.Man muss ja nicht immer warten bis ein "Verbot" erfolgt. Die Reisewarnung des auswärtigen Amtes für "alle touristischen Reisen ins Ausland" kann doch mal genügen.
Ja, habe mich auch dagegen entschiedenHatte ja auch schon überlegt mal für ein paar Stunden rüber zu fahren um zu barscheln.
Aber habe mich dagegen entschieden, auch wenn der Entzug sich schon bemerkbar macht
Wenn ich schon höre wenn man in Richtung DE kontrolliert wird. Da erspare ich den Beamten lieber die Arbeit mich kontrollieren zu müssen.
Die Niederlande haben zunächst ein völlig anderes Konzept zur Durchseuchung (wers googlen will : Herdenimmunität) mit Sars-cov-2 diskutiert, haben aber von der WHO eine Ansage bekommen.
Mehr dazu:
Corona-Ansatz in den Niederlanden: Herdenimmunität statt Lockdown
Die niederländische Regierung will, dass rasch 60 Prozent der Menschen den Coronavirus einmal hatten und so immun werden. Das stößt auf Kritik.taz.de
Ich rechne nicht damit, dass sie das durchziehen und dass die Grenze nach Holland in den nächsten Tagen für Spaßtouren dicht ist bzw ein Grenzüberschreitungsverbot erteilt wird - wer die Holländer kennt weiß: Wenn sie was nicht wollen, ziehen sie es konsequent und effektiv durch, und es wird im Zweifelsfall richtig teuer ...
Gruß
BM
PS: Corona-Debatte bitte nicht in diesem Thread
hallo.
es kann gut sein das du an der grenze nach nl gefragt wirst was der grund der reise ist. ist sie zum vergnügen kann die einreise verwehrt werden.
kommt halt drauf an ob du 250km fahren musst oder um die ecke wohnst.
Sind aber zu viert und haben schon bedenken dass wir da zu viert aufs Boot dürfe. Habe aber auch
Gehen Sie immer alleine aus - auch wenn Sie zum Angelplatz reisen oder mit einem Boot ans Wasser gehen.
Ist für mich aber nicht klar ersichtlich dass die Bestimmung bis 1.6. gültig ist. Sondern bis Ende April...Steht doch da: