C&R bzw. Entnahmefenster

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GregKeilof

Gast
Das wäre sonst ja auch echt ärgerlich. Sonst hätt ich ja die ganzen ü90ger vom kölpi mitnehmen können ;)
 

Angelspass

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.ein Verbot, Fische außerhalb des Fensters mitzunehmen
Würde Sinn machen, ja.

Doch !!! Musst Du ! ;)
In unserem Falle nicht => SOLL/KANN-Bestimmung, so zumindest ist es formuliert. Dort steht eindeutig "sollen", nicht "müssen".

Hechte 45-80
Zander 40-80
Karpfen 35-70
Schleie 25-50
Barsch >40

Zitat:
Gefangene Fische der benannten Arten mit Längen außerhalb der bestimmten Entnahmefenster sollen in die Vereinsgewässer zur Bestandserhaltung zurückgesetzt werden.

Mit >40 beim Barsch ist gemeint, das Barsche >40 cm zurückgesetzt werden sollen.

Hier ist NRW, nicht Brandenburg oder Mecklenburg Vorpommern, für uns bzw für mich ist das ein Riesenfortschritt gegenüber der vorherigen Situation wo es diese Regelung bzw das Entnahmefenster noch nicht gab.

In allen Vereinen in denen ich vorher war hatten wir solche Regelungen für die Vereinsgewässer nicht, da haben sich die Vorstände immer gegen gewehrt bzw es wurde durch die Mitglieder (von denen viele eh nur zum saufen ans Wasser gekommen sind) per Abstimmung abgelehnt.

Ick freu mir!
 
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dudie

Zander-King 2019
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Ich habe schon mehrfach versucht in meinem Verein (Bayern) ein Fangfenster/Entnahmefenster zumindest zur Diskussion zu bringen.
Das wurde innerhalb kürzester Zeit mit Worten wie "Ja genau. Nur weilst du keine großen Fische fängst, soll ich einen Hecht über einen Meter wieder zurückwerfen? Zander über 80? Dem hau i schneller eine am Deckel als er schauen kann!"

Ja, ich habe schon mehrfach Hechte Ü1m gefangen und auch zurückgesetzt. Selbiges gilt auch bei Zandern. Eigentlich bei allem. Gebe jedes Jahr leere Fangbücher ab.

"Die Alten" kann hier niemand bekehren. Vorallem denen vorzuschreiben welche Fische sie entnehmen dürfen und welche nicht.
Denen ist das so und so egal. Die hauen erstmal drauf... :-(


Ich habe festgestellt, dass die Jugend die einzigen "zu bekehrenden" sind.
War im vergangenen Herbst zweimal mit der Jugendgruppe am Kanal beim Barscheln. Die wollten auch erst alles Knüppeln. Macht der Vater ja auch so.

Als ich denen aber jedesmal ein schickes Fangfoto per Whatsapp geschickt habe und ihnen beigebracht habe, dass ein 30er Barsch langsam am Bauch ins Wasser zurückgesetzt (nicht geworfen) und der Fisch langsam aus den eigenen Händen wegschwimmt, nicht als "Verlust" zu zählen ist. Das soll viel mehr der Freude dienen das der Fisch noch munter lebt, er ihn wieder fangen kann und obendrauf noch ein schönes Bild hat.
Tote Fische interessieren die Jungs eigentlich so und so nicht. Paar waren dabei, die die Fische einfach gerne abgeschlagen hätten. Aber denen gings von vornherein eher mehr ums Töten als um´s Angeln!
 

MorrisL

Barsch Vader
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Janz kurz: Fensterfisch muss auf n´ Tisch ?
 
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Zitat Angelspass :
Hier ist NRW, nicht Brandenburg oder Mecklenburg Vorpommern,
Zitat Ende

Verzeih, ick vergaß das jedes Bundesland ja seine eigene Suppe kocht.:oops:

Aber hier ist extra eine Betrachtung über Entnahmefenster in NRW.
https://www.connection.fishing/8353-2
Da wird u.a. auch über die Holländer gesprochen, ick zitiere mal :
Zitat:
Da bei unseren Nachbarn, den Niederlanden ein hoher Angeldruck auf Zander vorherrscht, hat die Provinz Friesland, als erste der 12 niederländischen Provinzen ein Entnahmefenster provinzweit eingeführt.
Das Mindestmaß von 42 cm wurde hier als Untergrenze übernommen und ein Maximalmaß von 70 cm eingeführt. Die Provinz Friesland erhofft sich durch die Zurücksetzpflicht von Großzandern eine Erholung des Bestands, da auch in den Niederlanden der wissenschaftliche Geist der fruchtbaren Großfische nach und nach an Popularität und Zuspruch gewinnt.
Zitat Ende

Das macht Sinn aber Eure jetzt getroffene Regelung sollte "Entnahmefenster mit nach oben gelegentlich geöffneter Luke" heißen.
Was nicht verboten ist, ist erlaubt und daher könnte man sich das ganze Theater sparen. Statt das als Begründung zu nehmen (als Rechtfertigung vor dem Tierschutzgesetz natürlich und nur darum geht's) wenn man einen großen Fisch wieder "legal" zurücksetzt, sollte man endlich Sturm gegen den bescheuerten Satz vom "Angeln nur zum Nahrungserwerb" laufen.
Dem Angler sollte (wie in Brandenburg) selbst überlassen sein ob er einen Fisch mitnimmt oder eben nicht !
 
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donak

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@Angelspass : Du verwirrst mich! Wenn bei dem Höchstmaß eine „Kannbestimmung“ greift und man den Meterhecht nicht zurücksetzen muss, ist das doch alles Quatsch.
 
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@Angelspass : Du verwirrst mich! Wenn bei dem Höchstmaß eine „Kannbestimmung“ greift und man den Meterhecht nicht zurücksetzen muss, ist das doch alles Quatsch.

Warum? MMn. ist der Vorteil, dass der Fisch „früher“ entnommen werden MUSSTE und nun in dem Bereich zumindest eine Selbstbestimmung einzug erhalten hat. Zwar nen Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin besser sls nix. Oder habe ich da was falsch verstanden?
 

donak

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Warum? MMn. ist der Vorteil, dass der Fisch „früher“ entnommen werden MUSSTE und nun in dem Bereich zumindest eine Selbstbestimmung einzug erhalten hat. Zwar nen Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin besser sls nix. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Aus der Sicht der Anzeige von komischen Leuten gegen Angler vielleicht. Für den Fisch der an den Kochtopfangler kommt, eher nicht. Ich habe hier im Verein schon genug große Fische in der Küche fotografiert gesehen.
 

Angelspass

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Warum? MMn. ist der Vorteil, dass der Fisch „früher“ entnommen werden MUSSTE und nun in dem Bereich zumindest eine Selbstbestimmung einzug erhalten hat. Zwar nen Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin besser sls nix. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Genau so ist es!

Du verwirrst mich! Wenn bei dem Höchstmaß eine „Kannbestimmung“ greift und man den Meterhecht nicht zurücksetzen muss, ist das doch alles Quatsch.
Ne, überhaupt nicht, denn bis gestern gab es keine "legale" Möglichkeit den zurückzusetzen, seit heute sehrwohl.
 
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Aus der Sicht der Anzeige von komischen Leuten gegen Angler vielleicht. Für den Fisch der an den Kochtopfangler kommt, eher nicht. Ich habe hier im Verein schon genug große Fische in der Küche fotografiert gesehen.

Aber etwas selbst bestimmen zu können ist doch erstmal besser als wenn ein ü75 Vorstand VORSCHREIBT, dass jeder maßige Fisch entnommen werden MUSS. Ich sag ja, nicht viel aber erstmal besser als nix...

Wenn der (fiktive) dicke Waldemar den Meterhecht auf seiner mit Drillingen gespickten Rotfeder nach ner Zigarettenlänge gelandet hat, wird dem Fisch diese Selbstbestimmung aber auch nicht helfen. ;) Dessen bin ich mir bewusst, würde mich aber trotzdem freuen, dass ICH diesen Fisch zurücksetzen darf und deswegen nicht aus dem Verein geworfen werde. ;)
 

Angelspass

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Ich sag ja, nicht viel aber erstmal besser als nix...
Stimmt. Ein erster Schritt. Aber jeder Weg beginnt mit dem.

Das macht Sinn aber Eure jetzt getroffene Regelung sollte "Entnahmefenster mit nach oben gelegentlich geöffneter Luke" heißen.
Ich werde es weitergeben...:kissingheart:

Ne, Quatsch, Du kannst das hier einfach nicht mit der Situation bei Euch vergleichen. Für hiesige Verhältnisse kommt das einer Revolution gleich. Und es gilt nicht flächendeckend für NRW, unsere Flüsse oder Kanäle sondern nur an den Seen bei denen der Verein Fischerreiausübungsberechtigter ist.

So wirklich direkt betreffen tut es mich allerdings eh nicht, einfach weil ich dort nicht auf Zander, Hecht oder Barsche fische. Ich kümmere mich ganz gezielt um die Besatzforellen, alles andere wäre Beifang für mich, den ich aber dort eh noch nicht hatte.
 

donak

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Aber etwas selbst bestimmen zu können ist doch erstmal besser als wenn ein ü75 Vorstand VORSCHREIBT, dass jeder maßige Fisch entnommen werden MUSS. Ich sag ja, nicht viel aber erstmal besser als nix...

Wenn der (fiktive) dicke Waldemar den Meterhecht auf seiner mit Drillingen gespickten Rotfeder nach ner Zigarettenlänge gelandet hat, wird dem Fisch diese Selbstbestimmung aber auch nicht helfen. ;) Dessen bin ich mir bewusst, würde mich aber trotzdem freuen, dass ICH diesen Fisch zurücksetzen darf und deswegen nicht aus dem Verein geworfen werde. ;)

Bin schon bei dir und @Angelspass allerdings ist es doch so, dass dem Angler der Catch and Release betreibt, schon die Möglichkeit gegeben ist zurückzusetzen in dem der Fisch nicht in das Beuteschema passt, oder halt zu klein war, wer will einem das Gegenteil beweisen, wenn man kein Foto gemacht hat oder damit hausieren geht?

Ich finde es müsste ein „richtiges“ Entnahmefenster geben und nicht: Alles kann, nichts muss.

P.S. Wir haben das im Verein schonmal angeschnitten und alles ü 60 hat gemeint, dass ginge alles nicht, wegen dem Gesetz. Aber Bullshit, die wollen das auch einfach alle nicht.
 

Angelspass

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Wir haben das im Verein schonmal angeschnitten und alles ü 60 hat gemeint, dass ginge alles nicht, wegen dem Gesetz. Aber Bullshit, die wollen das auch einfach alle nicht.
Dann verstehst Du nun sicher auch warum ich mich so darüber freue das wir dieses Entnahmefenster nun haben.
 

donak

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Dann verstehst Du nun sicher auch warum ich mich so darüber freue das wir dieses Entnahmefenster nun haben.

Jein, denn bei mir ist es so, dass wenn die meinen man muss dass alles entnehmen, ich das doch trotzdem nicht so machen muss, ohne dass sie mich anscheißen können, sind sind doch nicht neben mir.

Aber ja, sonst ist es trotzdem ein Fortschritt, denn vielleicht denken jetzt einige, sie machen sich nicht angreifbar und releasen jetzt, wobei ich denke der Anteil ist verschwindend gering, aber besser als nix.;)
 

FD2312

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Bei uns im Verein wurde auf der letzten Jahreshauptversammlung endlich auch ein Entnahmefenster eingeführt.Da in den Seen so gut wie keine Zander gefangen werden, gilt für Hechte über 90cm und Barsche über 40cm ein strenges Releasegebot. Alle anderen oberhalb des Mindestmaß dürfen innerhalb der Limits entnommen werden, müssen aber nicht.
Die Mehrheit war dafür, es tut sich also was.
Mfg Flo
 

Heiner

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Gut so, die Diskussionen der letzten zehn Jahre waren eben doch nicht umsonst, auch wenn's schleppend lang dauerte.
 

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