Machete
BA Guru
Nicht. Schon mal bissl angehört was zB der Anton Hofreiter so von sich gibt?
Gott bewahre! Mehr als 30 Sekunden führen schon zu irreparablen Schädigungen.
Nicht. Schon mal bissl angehört was zB der Anton Hofreiter so von sich gibt?
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Zum Zanderbestand: daran ist sicherlich auch die "Verbesserung der Wasserqualität" Schuld. Ich denke die Havel war vor der Beeinflussung durch den Menschen auch kein Zandergewässer.
... denn die natur ist immer üppig und reichhaltig.
istn Schreihals. Garnicht ernstnehmen..Anton Hofreiter ...
istn Schreihals. Garnicht ernstnehmen
Welcher Politiker schreit nicht? Schreien ist deren Job.
Nicht ganz. Ich habe das Beispiel schon im Nachbarthread gebracht.@GregKeilof
Das bedeutet, dass man genau wie jetzt entnehmen muss innerhalb des Fensters, darunter und darüber aber releasen muss. Quasi wie heute beim Mindesmaß, nur dabei eben mit Maximalmaß.
Das würde an meinem Vereinsgewässer überhaupt nix bringen, da wird leider viel zu oft geknüppelt. Eine solche Regelung setzt voraus, dass ohnehin überwiegend Releaser im Verein sind"sollen" -nicht müssen- unmittelbar * und schonend in das Gewässer zurückgesetzt werden.
Ja.Ok. Und die im Fenster musst Du mitnehmen!?
Ja, es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.Find ich dann insgesamt zwar fortschrittlich
Ein Höchstmaß halte ich auch für sinnvoll, aber das haben wir hier in der Form nicht, sowas kenne ich nur aus Kanada.Ich bin eigentlich der Auffassung, dass man Fische über dem Höchstmaß dann nicht mehr entnehmen darf, oder liege ich da falsch. Sonst ist das doch unnötig.
Weiß jemand ausm Kopf wie das bei den müritzfischern geregelt ist? Sonst gucke ich zuhause mal. Ich dachte, dort ist ein Entnahmefenster das, was ich drunter verstehe.. .ein Verbot, Fische außerhalb des Fensters mitzunehmenEin Höchstmaß halte ich auch für sinnvoll, aber das haben wir hier in der Form nicht, sowas kenne ich nur aus Kanada.
Nicht ganz. Ich habe das Beispiel schon im Nachbarthread gebracht.
Bisher musste ich den Meterhecht, welchen ich nie gefangen habe, ja verwerten.
Nun kann ich ihn aufgrund der Regelung zurücksetzen, muss ich aber nicht.
Grundsätzlich bleiben die Mindest- bzw Schonmaße ja erhalten, aber Fische, welche bedingt durch Alter, Größe, Artzugehörigkeit und/oder Laichreife wertvoll für die Bestandserhaltung sind "sollen" -nicht müssen- unmittelbar * und schonend in das Gewässer zurückgesetzt werden.
* bedeutet keine Fotosessions etc, aber da kann ich eh nicht drauf.
Ja.
Alles was unterhalb ist muss eh zurück, alles was oberhalb ist darf zurück, unmittelbar und schonend.
Im alten Verein hatten wir eine Regelung für Fische > 1 Meter, das betraf dort aber nur Welse, Störe und Hechte, darauf habe ich eh nie gefischt.
Ja, es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Ein Höchstmaß halte ich auch für sinnvoll, aber das haben wir hier in der Form nicht, sowas kenne ich nur aus Kanada.