Ich glaube dass das anders läuft Matze.
LAV zahlst Du Deinen Beitrag durch Deinen Ortsverein o.ä.
Ich bin halt im DAV Verein so und so....übergeordnet ist es der LAV auf Landesebene.
Du bekommst Deine Marke eingeklebt nachdem Du den Jahresbeitrag entrichtet hast und fertig.
Es gibt natürlich für MV ein Gewässerverzeichnis sowohl in Papier- als auch Digitalform im Netz.
Dort muss man sich über die geltenden Regeln informieren, da dies von Gewässer zu Gewässer, wie Monkeymann auch sagte, sehr differenzieren kann.
Nun wurde auch gesagt, dass es bei schnellen Änderungen, gerade zum Jahresende, nunmal passieren kann, dass die gedruckten Gewässerverzeichnisse schon fertig gestellt wurden, ohne die neuen Änderungen zu enthalten. Im Netz wirds vermutlich schneller geändert.(?)
Somit kann es sein, dass Du ein Heft hast, in welchem die Bedingungen des Vorjahres enthalten sind. Was ich auch nicht wirklich verwerflich finde in Anbetracht der Entstehungsursache.
Allerdings ist es zumindest beim Salmonidenschein für MV so, dass dieser nur als Gültig erachtet wird, wenn Du gleichzeitig das GZ mit vorweisen kannst. Damit wird für den LAV, bzw. für mich, oben genanntes Problem schon einmal ausgeschlossen, bzw. gibt es keine Diskussionsgrundlage. Ich habe das Heft dabei und dort steht DIESES UND JENES und man könnte mir nun zwangsläufig nichts Vorwerfen können.
Ist aber offen, wie oder wo ich mich informieren MUSS, kann ich mich NICHT aufs GZ in Papierform berufen. Damit wird die Sachlage sicherlich schwieriger.
Eventuell gibt es aber auch Kontrolleure, die etwas Verständnis mitbringen.
Zumindest kenne ich solche Menschen. Meist ergibt sich ein Bild des Gegenüber ja während eines Gespräches und man kann abwägen, ob ein mutwilliger Vorsatz vorliegt, oder aber wirklich eine unabsichtliche Informationslücke.
Übrigens bin ich mir da auch fast sicher, dass Dir der Schein nicht gleich entzogen worden wäre, als Inhaber eines gültigen F-Scheines, ohne tote mindergroße Fische neben Dir, bzw. zappelnden Köfis an der Rute..
Da gehört etwas mehr dazu.