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Barschlars

Echo-Orakel
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Hallo

ich war am Wochenende endlich mal wieder unterwegs um ein bischen zu Barscheln.
Nach ca 20. min kam ein anderer Angler bei uns rum und hat uns auf etwas angesprochen.
Der Angelverien der den Gewässerabschnitt "bewirtschaftet" hat ein Schreiben herausgebracht, welches ein komplettes Raubschfischverbot für den Gewässerabschnitt beinhaltet. Hecht und Zander hat dort ab dem 01.01 Schonzeit.
Nun die Frage:Darf der Verein mir das komplette Raubfischangeln untersagen? Sprich Barsch-, Rapfen-, Döbelangeln verbieten?
 

bassproshops

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hi,
ja dürfen die. Regelt aber jeder anders.
Es kann lohnend sein Satzungen exakt zu lesen, ob es sich um ein Entnahmeverbot für die geschonten Arten, ein komplettes Raubfischverbot, Spinnfischverbot o. Kunstköderverbot handelt.
Je nach dem lassen sich Regelungen dann umgehen. Bspl.: Kuköverbot - Würmer an diversen Rigs fischen fängt auch...allerdings wie immer mit Beifanggefahr.
Daher sollte man dann enzscheiden, ob man die Räuber in der Schonzeit lieber ganz in Ruhe lässt, komplett selektieren ist nicht möglich.
Vor diesen Konflikt werd ich gar nicht gestellt, unser Verein verbietet den Junganglern das Angeln zwischen 1.1 und 1.4 komplett, für die Hauptvereismitgliedern wird nicht mal mehr das Spinnfischen verboten -.-
 

Meridian

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LaNd Of SaNd
Ja, darf er. Wenn in den Regeln die Formulierung KUNSTERKÖDERVERBOT steh.
Generell steht Dir damit also die Möglichkeit offen, mit Wurm zu fischen.
Ob dann aber Barsch oder Döbel oder Rapfen einer Schonfrist unterliegen, steht wiederrum auf einem anderen Blatt und ist natürlich zuvor zu überprüfen ;)
 

Barschlars

Echo-Orakel
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Und genau darum gehts mir.
Es besteht KEIN Kunstköderverbot. Der Wortlaut war in etwa:"Das benutzen einer Raubfischangel ist gänzlich untersagt.".
Ich finde das überhaupt nich aussagekräftig und wer hat denn im Ernstfall recht???
Barsch,Rapfen,Döbel haben bei uns keine Schonzeit und das Kunstköderverbot gibt es in MV eben nicht so oft.
 

Zanderlui

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30419 im Herzen 17207
Recht hat der schlauere....und der lässt während der schonzeit die fische in Ruhe... :wink:
Das dieses Zander hechtschonzeit aber auf barsche gehe ich trotzdem mit kunstköder angeln bring ja wie man sieht nur Ärger beispiel in Hamburg da eben bei solchen Sachen die Angler sich meist denken wo ist das Problem, aber kontrolleure komme eben in wirkliche Probleme bei Kontrollen dann, und um sowas zu umgehen wird eben immer mehr geregelt....
Oder komplett verboten...
Denke da liegt das Problem oft nicht mal beim Angler der fischen möchte sondern bei denen die solche regeln erlassen ohne die weiteren Folgen(wie in deinem Fall Verunsicherung) zu bedenken, und eben nicht direkt regeln so formulieren das sie nicht auslegbar oder unverständlich sind....

Ich kann aus Erfahrung sagen das ich selbst in der schonzeit (hecht und zander)unterwegs war mit der spinnrute und tauwurmer aktiv angeboten habe....
Kontrolle und dann ging der Ärger los was ist das nun spinnangeln was verboten war oder normales grundangeln wo der Wurm immer bewegt wird....
Seither lasse ich es in der schonzeit wenn nix genau ausgeklammert oder untersagt oder erlaubt ist ganz bleiben, denn es bringt einem und der anderen kontrollseite keine Punkte....
 

Mr.D

Echo-Orakel
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@Barschlars,

ich weiß nicht ob ich richtig liege, aber ich denke du meinst den Abschnitt der Elde-Müritz-Wasserstraße im Bereich zwischen Brücke Dömitz und Brücke Hohe Wisch. Dieses Schreiben hat mich auch ein wenig verwirrt. Es steht zwar kein Kunstköderverbot darin, aber halt das mit der Raubfischangel. Ich habe dann rausfinden können das es möglich ist, so wie Meridian es beschreibt mit Wurm an ner Montage zu angeln, denn damit lassen sich ja auch Friedfische angeln. :wink: . Grund für diesen Erlass soll übrigens die Kontrolle eines Anglers mit 80 Hechten im Kofferraum sein. 8O
 

Tillamook

Finesse-Fux
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So eine Festlegung des Vereins beruht wahrscheinlich nicht nur auf diesem Ereignis, das wäre sonst ein bissl kurzsichtig. Regelungen Treffen kann der Verein übers Gesetzt hinaus wie er will. Wenn man an einem solchen Gewässerabschnitt solche Probleme hat, sollte man den aber einfach für 3 Monate bis sperren und gut.
 

BarschGuido

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Ich war am Sonntag mit Barschlars zusammen angeln und war genauso verwundert.

Was mich an der ganzen Sache stöhrt ist, dass wir überhaupt nichts von dieser Regelung gewusst haben. Wäre jetzt wirklich ein Kontrolleur gekommen und es drauf angelegt hätte, wären wir ziemlich am A... gewesen. Diese Regelung das Hechtschonzeit ab 1.1. ist und das Raubfischangeln in der Zeit verboten ist besteht ja erst seit 1.1. Jeder weiß ja Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber wer schaut jedes mal aufs neue nach, ob ein gewisser Gewässerabschnitt irgendwelche beschränkungen hat. Vor allem wenn das Gewässer zu seinen "Stammgewässern" gehört.

Genauso verwundert war ich das Vereine einfach Schonzeiten ändern darf. Allgemein hat Hecht in MV Schonzeit vom 1.3-30.4 und bei den Abschnitt schon ab 1.1. Ich seh das schon als Kostenfalle weil viele davon nichts wissen.

Ansich find ich die änderungen Positiv. Laut Aussage haben die Vereine die Regelung deshalb gemacht, weil sie 500 Hechte und paar Zander besetzt haben und diese jetzt erstmal in Ruhe gelassen werden sollen. Bin ich absolut dafür. Nur die Informationsverbreitung ist unter aller Sau und total undursichtig.
 

Meridian

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LaNd Of SaNd
BarschGuido schrieb:
Genauso verwundert war ich das Vereine einfach Schonzeiten ändern darf. Allgemein hat Hecht in MV Schonzeit vom 1.3-30.4 und bei den Abschnitt schon ab 1.1. Ich seh das schon als Kostenfalle weil viele davon nichts wissen.
Verschärfen geht immer ! Verringern hingegen nicht !

BarschGuido schrieb:
Nur die Informationsverbreitung ist unter aller Sau und total undursichtig.
Mhhhh.....ok, aber das ist keine Ausrede. Jeder muss sich vor Beginn über geltende Vorschriften informieren.
Wo es die gibt o.ä. steht auf einem anderen Blatt. ;)
 

BarschGuido

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Klar mir als Angler ist es bewusst das ich mich immer Informieren muss bevor ich irgendwo meine Angel reinwerfe. Mach ich auch immer. Zumindest wenn ich mir unsicher bin bzw ich an einen Fremden Gewässer fische.

Aber sein wir mal ehrlich. Wer schaut nach, ob bei einen Abschnitt an den man über 10 Jahre angelt, sich irgend etwas an den Regelungen geändert haben könnte. Normal ist es ja so "joar Wetter passt, lass ma paar Stunden an den Fluss". Wie gesagt ich finds nich weiter wild. 5km weiter darf man ja wie gewohnt fischen. Ich finds halt nur unfair wenn wirklich jemand da zur Kasse gebeten wird.
 

Meridian

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Ich verstehe Deine Intention...ohne Frage.
Aber im Falle des Zweifels ziehst Du damit den Kürzeren...auch wenn jeder andere verstehen täte, was Du meinst. ;)

Verstehst Du auch, was ich meine ?
 

Rossko

Belly Burner
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Bei uns ist das mittlerweile sehr genau geregelt:
Richtlinien Sachsen
Seite: 22

Aber selbst da gibt's immer noch Leute die sich rumstreiten. Daraufhin gab es auch nochmal ein anderes Schreiben, da wurde noch genau auf spezielle Montagen, z.B. T/C-Rig usw. und Köder: z.B. ab wann man von einem Streamer redet, eingegangen. Das finde ich aber leider nicht im Internet, da hatte sich jemand wirklich Mühe gegeben.

Ich hatte mich damals einfach für die Schonzeit entschieden und die Fische in Frieden gelassen. Und nu geh ich sowieso nur noch mit der Fliege los.
 

Meridian

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Das ist mal ne vorbildliche Definition ! Nicht schlecht...und die Abbildung des Gründlings bzgl. Köderfisch passt auch. Ihr dürft ja mit diesem noch Fischen. ;)
Hier ist's tabu...aber in Anbetracht der Tatsache, dass es kaum noch welche gibt, auch vollkommen OK ;)
 

BarschGuido

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So würd ich mir das auch wünschen. Aber wie gesagt. Es handelt sich hierbei nur um einen bestimmten Gewässerabschnitt bei den andere Schonzeiten zu beachten sind wie sonst in MV. Und im www findet man auch nur das hier Klick
 

monkeyman

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Nochmal: in MV gibt es in Binnengewässern keine gesetzlichen Schonzeiten für Hecht und Zander! Jeder Pächter kann aber eigene Regeln erlassen oder (so wie an unseren Gewässern, Fischerei Müritz-Plau GmbH und Salemer Fischerei und Handelsgesellschaft mbH - dort gibt es keine Hechtschonzeit!)
Und ja, wenn ich mir eine Karte kaufe, dann muss ich mich über die Regeln informieren! Im Normalfall weist der LAV (ich nehme stark an, dass Du die Karte über den LAV erworben hast) auf den jeweiligen Regelsetzer hin. In Einzelfällen kann es aber sein, dass der LAV die Infos zu spät bekommt und sie daher nicht mehr auf der Karte vermerken kann.
 

BarschGuido

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http://lav-mv.de/downloads/gwo_2013.pdf

Absatz 5.3 sind die Schonzeiten erwähnt.
Wie gesagt, ich seh es auch ein das man sich Informieren muss. Aber die Art und Weise ist trotzdem nicht schön. Niemand der nicht aus den Umliegenden Vereinen kommt, weiß von den veränderten Schonzeiten. Ich bin nur froh das wir nicht kontrolliert wurden an den besagten Tag.
 

monkeyman

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ja, das sind die Schonzeiten des LAV, diese gelten aber ausschließlich an den LAV-Gewässern (daher heißt das ja auch Gewässerordnung des LAV). Das gilt eben nicht an unseren Gewässern! Gesetzliche Schonzeiten für Binnengewässer findet man in der Binnenfischereiverordnung MV Binnenfischereiverordnung MV. Ich bin da dünnhäutig weil häufig die verschiedenen falsche Schonzeiten undifferenziert für das ganze Bundesland übernommen werden.
 

BarschGuido

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Es geht ja um den besagten Eldeabschnitt und das ist ja LAV-Gewässer. Wie gesagt, mich ärgert nur wie die Informationen verbreitet wurden. Nämlich so gut wie gar nicht. Lediglich auf den Digitalen-Gewässerverzeichnis ist da was zufinden. Und die Änderungen waren ja nicht lange angekündigt. Ist halt blöd als zahlendes LAV Mitglied, durch sponane Änderungen seitens Vereinen, seinen Fischereischein verlieren zukönnen.

Wie gesagt, mir ist bewusst das "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt". Aber man muss schon zugeben das man nur durch Zufall auf diese Änderungen treffen kann.
 

Meridian

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Hey Guido....aber in Deinem Link (http://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/13401) steht doch was drin.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass dies die neuen Regeln sind?

Sicherlich wäre RAUBFISCHANGEL noch etwas detaillierter erklärbar, aber wir wissen dann doch sicherlich alle, dass damit Fischen von Kunstködern, sowie Köderfischen tabu sind.
Nen Wurm kannste Dir an Deine Rute hängen.

Wie sollten denn nach Deinem Gesichtspunkt die Neuregelungen unters Volk gebracht werden? Jedem LAV-Mitglied die Änderungen per Briefpost senden? Auch auf die Gefahr hin, dass das Porto bei von mir aus 98% der Angler als umsonst ausgegeben wäre, da diese niemals an besagtem Abschnitt angeln werden? Ganz abgesehen von dem Arbeitsaufwand, den sowas machen würde?
Das Internet ist doch ne gute Basis. Nen Schild alle 500m hinstellen, dass es neue Regeln gibt, entfällt auch, da wir ja wissen wie einige Angler auf sowas reagieren. ;)
 

südberlinMatze

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Hm was ich nicht verstehe ... Wenn du an dem gewässer fischen wolltest wirst du dir ja sicherlich einen erlaubnisschein für dieses gekauft haben!!?? Da steht das doch alles drauf!!!?????? Hatte einen fall da ging es um den berliner teltowkanal!! Die guten strecken sind oft nur für anliegende vereine die dann dort fischen dürfen, das ist dann aber auf den karten angegeben!!! Doch dann gab es dieses eine jahr wo einer dieser abschnitte vergessen wurde einzutragen und schwup die wupp war ich dort angeln!! Aufstand des vereins inkl.kontrolle vor ort!! Alles hinter mich gebracht unterlagen vorgezeigt und siehe da ->aussage vom kontrolletti wenn das hier nicht auf der karte steht woher soll es der angler wissen!!!!!!!?????
Bißchen anderes thema aber auf der karte muß doch sowas eingetragen sein
 

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