Aaalso, ich hab mal mein Vater gefragt, der kennt sich mit steuerlichen Sachen sehr gut aus. Wenn die Jahresimportsumme 500€ nicht übersteigt, zieht der Zoll/FA auch die UST/Zoll nicht nachwirkend ein. Eine Ausnahme ist der Fall, dass der deklarierte Wert nicht mit dem echten Wert übereinstimmt. BSP ein Produkt wird mit 50€ ausgewiesen, hat aber einen realen Wert von 5000€. Wenn der Zoll oder das FA das im Nachhinein rausbekommen, kann die Steuerschuld sogar mitunter bis zu 30 Jahre zurückgefordert werden.
Aber das ist ein Extremfall. Wenn wir als private Besteller einen Aufkleber mit dem Inhalt "von zollamtlicher Behandlung befreit" am Paket vorfinden, so haben wir das nicht infrage zu stellen. Da wurde vom Amts-Seiten eine Entscheidung getroffen, die wir nicht anzuzweifeln haben, zumindest nicht im rechtlichen Sinne. Es würde in einem Gerichtsprozess der Zoll alles andere als gut dastehen, wenn sie trotz ordnungsgemäßer Deklaration das Paket von der zollrechtlichen Behandlung befreien und dann im Nachhinein sagen, war ja doch falsch die Entscheidung. Da ist in erster Linie der Staat selbst in der Pflicht. Ich muss auch nicht dem Ordnungsamt mitteilen wann ich wo zu schnell mit dem KFZ gewesen bin. Ein "von zollamtlicher Behandlung befreit"-Aufkleber ist für mich sowas wie n Blitzer, der nicht geblitzt hat, obwohl ich womöglich zu schnell war.
Was anderes ist es wie gesagt, wenn betrogen wird. Die Schuldfrage dürfte aber auch da nur in wenigen Fällen klar dem Besteller zuzuordnen sein. Denn der unterschreibt schließlich nicht den Frachtbrief sondern der Versender.