Verstoß gegen Fischereirecht - (zu) mildes Urteil

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Zanderlui

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Glücklicherweise muss das jeder für sich selbst entscheiden. Für mich macht es jedenfalls einen großen Unterschied, ob ich den Fisch an der Angel fange und ihn ans Ufer drille und wieder schwimmen lasse oder ob ich ihm beispielsweise einen Haken vom Drilling in den Rücken drücke und ihn am ner Pose 2-3 Stunden auf Hecht raus lege..



Keine Sorge, ich versteh es nicht falsch.
Für mich ist der Hauptgrund die Zeit die der Fisch leidet.
Das es Ausnahmen gibt kann sein. Da es im Artikel ausdrücklich erwähnt wurde gehe ich von einem Verbot aus.

Davon war nicht die Rede, in meinem Fall passiert nix anderes als würde er an einer Angel beißen.
 

darkbearded

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@Norbert
Nur aus Interesse. Die vielen Angler in Frankreich, die mit Köfi angeln, releasen die dann ihren Fang trotzdem?


Ansonsten. Das Anbinden des Fisches muss aus meiner Sicht auch nicht sein, die Alternative, den abzuschlagen (bzw. das zu Verlangen) ist genauso schwachsinnig. Den Entzug der Ausrüstung empfinden die beiden Angler sicher als Strafe (ob das juristisch so heißt, weiß ich nicht), dass kann 100 oder 1000 bedeuten. Wie hart das dann für die beiden wirklich ist, hängt von deren finanziellen Situation ab. Aber wenn man bestrafen will, ist das vlt nicht die schlechteste Methode. Das ist in Spanien übrigens durchaus üblich, bei Verstößen gg das Fischereirecht, die Ausrüstung einzuziehen. Da brauchen die nicht mal nen Richter für.
Geht man davon aus, dass Menschen mit eher mehr Geld teuere Kombis haben, als Menschen mit weniger ist die Strafe im Durchschnitt in Relation in etwa gleich mild oder hart.
 

Chiemseebarsch

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Meine Meinung zum ersten Urteil:

Irgendwie ist das komisch und seltsam recherchiert.

Das zu nah am Ufer - wenn das so stimmt, keine Diskussion. Ist bei uns am Vereinssee (auch NSG) genau so.
Würde dann aber auch im Erlaubnisschein so drin stehen. Sofern man einen hätte.

Das der Angler in einer Naturschutzzone angelt ist kein Aufreger. Sondern ganz normal.
Die gesamte Eggstätter Seenplatte ist ein großes und Bayerns ältestes NSG. Da sind viele Seen und ein paar davon werden fischereilich genutzt.
Der genannte Hartsee und der benachbarte Langbürgner See gehören beide dem KVR (Kreisfischereiverein Rosenheim). Das ist hier in der Gegend der größte und wahrscheinlich reichste Verein.

Das der Gute zwar den staatlichen hat, aber keinen Erlaubnisschein ist nicht Unwissenheit. Jeder, absolut jeder der hier angelt weiß das er für jedes Wasser hier einen extra Erlaubnisschein benötigt.
Und den bekommt er nur wenn er den staatlichen herzeigt. Und den hat der Bootsverleiher (Gaststätte am See) mit Sicherheit nicht verlangt. Die geben auch keine Karten mehr für den Hartsee aus.
Das ist für mich nur frech dahergelogen. Hier im Süden Bayerns sind die alle so streng und es gibt so viele Auflagen. Das das einer nicht weiß geht nicht.


Für mich ist das Schwarzfischen/Fischwilderei und stellt in Bayern eine Straftat dar. Und das war auch kein dummer Jungenstreich. Der ist 40 Jahre alt. Somit weiß er was er tut.
 

blankmaster

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Vor Gericht wiesen die Angler die Schuld von sich und behaupteten, dass die Köderfische und der Wels waidgerecht getötet wurden. Laut ihren Aussagen haben sie den Urian zehn Meter entfernt von ihrer Angelstelle ins Wasser gehängt, weil sie befürchteten, dass ein umherschleichender Fuchs sich am Fang vergreifen könnte und sie aber den Fisch selbst essen wollten.

.. ein umherschleichender Fuchs. Soso. Hat man ja oft, dass sich Füchse unbemerkt nähern und einem den schönen- für die Pfanne bestimmten Fang wegfressen.

So ein toter, im Wasser vor sich hin gammelnder Fisch hält sich da natürlich um ein vielfaches länger.

Die Sportsfreunde müsste man schon wegen der "dämlichsten Ausrede aller Zeiten" richtig stramm stehen lassen.

Diese Aussage grenzt an schlecht gemachter Verarschung.

Die ganze Geschichte hört sich für mich nach "Regeln interessieren uns nicht, die des Vereins schon mal gar nicht. Selbst Schuld, wenn sich die anderen Deppen dran halten".

Wer so gezielt auf Wels angelt und weiß, wie (und dass man das kann) man einen Wels anleint weiß ganz genau, was er da tut.

Gruß
BM
 

emceeee

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.. ein umherschleichender Fuchs. Soso. Hat man ja oft, dass sich Füchse unbemerkt nähern und einem den schönen- für die Pfanne bestimmten Fang wegfressen.

So ein toter, im Wasser vor sich hin gammelnder Fisch hält sich da natürlich um ein vielfaches länger.

Ich habe es eher so verstanden, das er noch lebend im Wasser angeleint war. Sonst hätte mal bis auf den KöFi es doch "keine" Beanstandung gegeben? Denke auch mal ein angeleinter größerer Wels wird sich gegen nen kleinen Fuchs verteidigen können? :)

Aber wie heisst es so schön : "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"
 

NorbertF

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@Norbert
Nur aus Interesse. Die vielen Angler in Frankreich, die mit Köfi angeln, releasen die dann ihren Fang trotzdem?

Das ist durchwachsen. Ich habe eine Menge Angelfreunde wo ich das mit Ja beantworten kann.
Aber die Mehrheit eher nicht.

@nobo: ja eben :) Genau das wollte ich ja auch zum Ausdruck bringen :)
 

Camaro

Barsch Vader
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Ist ja auch egal in England wird zu 80% nur mit totem Köder Fisch auf Hecht geangelt und fast 100% releast.
 

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