Verstoß gegen Fischereirecht - (zu) mildes Urteil

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Sixpack77

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Danke für den Link Meridian,

ob das erste Urteil zu mild war, kann ich nicht beurteilen.
Dass das Gericht aber den sehr glaubwürdigen Aussagen der Fischereiaufsehern im 2. Fall nicht gefolgt ist finde ich merkwürdig.
Und das Urteil ist ja ein Witz. Wie deutlich sollen Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt bzw. Fischereigesetze denn sein, wenn nicht so?

TL,
6-77
 
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NorbertF

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Danke für den Link Meridian,

ob das erste Urteil zu mild war, kann ich nicht beurteilen.
Dass das Gericht aber den sehr glaubwürdigen Aussagen der Fischereiaufsehern im 2. Fall nicht gefolgt ist finde ich merkwürdig.
Und das Urteil ist ja ein Witz. Wie deutlich sollen Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt bzw. Fischereigesetze denn sein, wenn nicht so?

TL,
6-77

Vielleicht war aber der Richter auch der Meinung (so wie ich), dass eher diese Auslegung des Tierschutzgesetzes ein Witz ist und hat daher das Urteil sehr milde ausfallen lassen?

Was der kommerzielle Fischfang macht ist in Ordnung, aber Angler sollen wegen nem Köderfich verknackt werden? Die beiden Aufseher Pfosten schleichen sich per Boot an ihre Kameraden an und verlangen die Welstötung? Mir fallen da ein paar andere Dinge auf die schieflaufen, der Köderfisch ists nicht.
Just my 2 Cents.

Bin aber halt französische Verhältnisse gewohnt, da läuft das alles ein wenig anders (sinnvolle Regeln und richtige Strafen bei Nichteinhaltung statt blödsinnige Regeln).

P.S.: Natürlich finde ich es auch unnötig und blöd Welse anzuleinen.
 
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PM500X

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Das Verfahren wurde gegen die Auflage eingestellt, dass das Angelgerät einbehalten wird. Ich gehe jetzt mal nur von Rute/Rolle/Schnur aus statt gleich von kompletten Tackle. Jetzt rechnest einfach mal 2 Wels-Kombos pro Kopf. Ich kenne mich mit Wels-Angeln nicht großartig aus, aber so eine Kombo dürfte bestimmt auch schnell bei 500€ pro Stück liegen. Und 2.000€ finde ich persönlich weder über- noch untertrieben. Wer weiß, was für finanzielle Verhältnisse die Angeklagten haben. Für jemand der eh kaum Kohle hat aber lange Zeit für die heißbeliebte Wels-Kombo sparen musste, wird das aus finanzieller Sicht trotzdem schmerzhafte Verfahrensausgang sein. Ein AMG-fahrender Unternehmer findet es vielleicht nicht so schlimm. Wie Norbert sagt, das Anleinen des Welses ist dämlich und unnötig, ebenso das fischen mit lebendem Köderfisch. Aber was für ein Verfahrensurteil fändet ihr denn angemessen? 10.000€ wegen sowas? Haftstrafen? Es geht ja nicht nur um die Strafe selbst, für viele (insbesondere bisher strafrechtlich unbescholtene Leute) reicht es schon aus, dass ein Strafverfahren gegen sie läuft, um solchen Unfug nicht nochmal zu machen. Unabhängig vom Verfahrensausgang.
 
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johannabeetle

Gast
Das Verfahren wurde - soweit erkennbar - nicht gegen Auflage eingestellt, sondern "normal", gem. § 153 StPO. Der Einbehalt des Tackles ist dann meist nur ein Verzicht auf die Rückgabe der beschlagnahmten Dinge. Hat mit der Strafe nichts zu tun. Die haben also gar keine Strafe erhalten.
 
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PM500X

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Doch, steht doch da. Ganz unten. "Ihr Angelgerät sehen die beiden jedoch nicht wieder. Diesen Kompromiss gingen die Angler gegen Einstellung des Verfahrens eins". Sie haben darauf "verzichtet", damit das Verfahren eingestellt wird. So haben sie letztendlich trotzdem den Geldschaden, weil das Tackle weg ist. Sie könnten genau so gut das 1.000€ Tackle zurück bekommen und 1.000€ Geldstrafe zahlen. Letztendlich ist die Kohle weg, egal auf welchem Weg.
 
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johannabeetle

Gast
Ne, juristisch ist das ein großer Unterschied - eine Auflage bedeuted meist die Zahlung eines Geldbetrages an eine wohltätige Einrichtung. Der Verzicht auf Rückgabe von Beweismitteln ist was ganz anderes. Man einigt sich im Strafprozess da zwar auch drauf, das hat aber nur den Sinn das Verfahren, inbesondere für die StA, abzukürzen. Die müssen sich dann nicht mehr darum kümmern.
 

PM500X

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Mag sein. Ich wiederhole mich jetzt zwar, aber ändert trotzdem nichts am Ergebnis, das die Kohle weg ist. Egal auf welchem juristischen Weg.
 
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johannabeetle

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Ging aber hier doch um die Frage, ob das Urteil (zu) mild ist. Dafür ist das dann schon relevant.
 

PM500X

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Wenn Du jetzt unbedingt zwischen "Urteil" und "Ergebnis" unterscheiden möchtest, bitte.
 

Dominik1980

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Servus,
aus meiner Sicht war das erste Urteil gerecht, auch wenn ich davon ausgehe, das der Kamerad wissentlich ohne Erlaubnisschein geangelt hat.
Auch bei uns ist es schon vorgekommen, das sich Personen damit entschuldigt haben, dass sie gesagt haben sie wussten es nicht. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Beim zweiten Fall sehe ich das etwas anders.
Hier finde ich das Urteil viel zu milde.
Für mich ist es kein Problem, das man seien Fang wieder schwimmen lässt. Und es muss einfach nicht sein, das der Fang angeleint wird. Das dient nur dazu bessere Fotos (im hellen) zu bekommen.
Dafür hab ich kein Verständnis. Außerdem haben die beiden mit lebendem Köderfisch gezielt auf Wels geangelt was verboten (aus gutem Grund) ist.
Ich hab schon oft bei uns im Verein von "Welsprofis" gehört, die immer noch der Meinung sind, das man mit anderen Ködern als lebendem Köderfisch keine Welse fangen kann.


Gruß Dominik
 

Zanderlui

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Servus,
aus meiner Sicht war das erste Urteil gerecht, auch wenn ich davon ausgehe, das der Kamerad wissentlich ohne Erlaubnisschein geangelt hat.
Auch bei uns ist es schon vorgekommen, das sich Personen damit entschuldigt haben, dass sie gesagt haben sie wussten es nicht. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Beim zweiten Fall sehe ich das etwas anders.
Hier finde ich das Urteil viel zu milde.
Für mich ist es kein Problem, das man seien Fang wieder schwimmen lässt. Und es muss einfach nicht sein, das der Fang angeleint wird. Das dient nur dazu bessere Fotos (im hellen) zu bekommen.
Dafür hab ich kein Verständnis. Außerdem haben die beiden mit lebendem Köderfisch gezielt auf Wels geangelt was verboten (aus gutem Grund) ist.
Ich hab schon oft bei uns im Verein von "Welsprofis" gehört, die immer noch der Meinung sind, das man mit anderen Ködern als lebendem Köderfisch keine Welse fangen kann.


Gruß Dominik

Also wenn ich noch alle Jubeljahre mal mit Köfi angel, geht der wieder schwimmen womöglich, ein toter Köfi ist tot, egal ob was beißt oder nicht.
Ob ich nun einen Fisch angel und ihn wieder schwimmen lasse, oder ihn an die Angel hänge und dann wieder schwimmen lasse, ist für mich das egal, alles andere ist Doppelmoral, auf der einen Seite ok auf der anderen nicht?
 

Meridian

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@Norbert...hier geht's überhaupt nicht um den Vergleich Angler-ind. Fischerei.

Hier geht's drum, dass die Kollegen gegen geltendes Recht verstoßen haben. Ganz einfach zu verstehen. Ob Gesetze immer sinnvoll sind, oder nicht...auch darum geht's hier nicht! Oder sollte man den permanenten Verstoß der beiden Kollegen als Protest titulieren?

Warum Du die Kontrolleure als PFOSTEN bezeichnest, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Reichlich unangemessene Wortwahl.
Warum das Anfahren per Boot unangemessen gewesen ist, entzieht sich ebenfalls meinem Verständnis. Sollten sie stattdessen lieber laut polternd mit Boot oder durch's Unterholz zur Kontrolle schreiten?

Ich bin froh, dass überhaupt Kontrollen stattfinden. In der Regel findet so etwas viel zu selten statt.

Du bist anerkennender C&R Fraktionist & findest korrekt, dass von den Kollegen Fisch per Maulschlinge gehältert wird....Sorry, aber heute Hü, Morgen Hopp.
 

ferol

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Für mich ist es kein Problem, das man seien Fang wieder schwimmen lässt. Und es muss einfach nicht sein, das der Fang angeleint wird. Das dient nur dazu bessere Fotos (im hellen) zu bekommen...

Wegen diesen Leuten steht unser Hobby doch so schlecht da vor der Gesellschaft.
Eigentlich sollten solche "Kameraden" aus den eigenen Reihen gemaßregelt werden.
 

Dominik1980

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Also wenn ich noch alle Jubeljahre mal mit Köfi angel, geht der wieder schwimmen womöglich, ein toter Köfi ist tot, egal ob was beißt oder nicht.
Ob ich nun einen Fisch angel und ihn wieder schwimmen lasse, oder ihn an die Angel hänge und dann wieder schwimmen lasse, ist für mich das egal, alles andere ist Doppelmoral, auf der einen Seite ok auf der anderen nicht?

Genau hier sehe ich das Problem. Für mich ist das unnötiges leid das ich dem Tier zufüge.
 
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joker

Gast
Bei solchen Verstößen werden Angler pauschal als Unruhestifter, Regelbrecher und Tierquäler diffamiert. Insofern empfinde ich die Strafe als zu milde, weil wegen wegen solcher "Angelkameraden" der Ruf der gesamten Anglerschaft leidet. Ob nun jedes Schongebiet sein muss (insbesonders Vogelschutzgebiete, welche nichtmal mit dem Ruderboot befahren werden dürfen/Angelverbot herrscht, aber jeder Ornithologe oder Fussgänger durchs Gebüsch trampeln darf) sei mal dahingestellt, aber von Vereinen bewirtschaftete Gewässer ohne Aufwandsentschädigung (Fischereiabgabe) zu benutzen oder Fische für ein Foto anzuleinen geht gar nicht.

Zum lebenden Köfi...ich pierce auch Fische zum Spaß (Maulbereich), insofern kann ich da grundsätzlich nichts moralisch verwerfliches daran finden. Sprich, wenn es in DE wieder erlaubt wäre, dann bekäme ich deswegen keine grauen Haare. Naturköder-Fallenstellerei ist nicht meins, das hat aber nichts mit den verwendeten Ködern oder den Zielfischen zu tun, insofern wäre es mir auch grundsätzlich egal. Aber: Wenn jemand aktuell in DE mit lebendem Köfi fischt, dann verschafft er sich dadurch unrechtmäßig einen riesigen Vorteil gegenüber allen anderen Anglern, die sich an bestehende Regeln halten. Und (sorry, meine Erfahrung!) es sind auch immer die Lebendköfiangler, die bei uns alles abschlagen. Dafür habe ich kein Verständnis und freue mich daher, wenn so jemand erwischt wird und um Lehrgeld erleichtert wird.
 

Zanderlui

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Genau hier sehe ich das Problem. Für mich ist das unnötiges leid das ich dem Tier zufüge.

Tja das tust du ihm auch an, wenn du ihn einfach fängst und schwimmen lässt, wo ist die Grenze?! Genau muss jeder selbst entscheiden.
So und mein Standpunkt ist, ein Köderfisch mit der Senke gefangen, entsprechend angeködert und fertig, angeln vorbei, nix gebissen kann der Fisch weiter schwimmen. Muss eben jeder mit sich selber ausmachen.
 

NorbertF

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Für mich ist es kein Problem, das man seien Fang wieder schwimmen lässt. Und es muss einfach nicht sein, das der Fang angeleint wird. Das dient nur dazu bessere Fotos (im hellen) zu bekommen.
Dafür hab ich kein Verständnis.

ich ja auch nicht. Keine Frage. Das kann man aber auch "intern" lösen das Problem.

Außerdem haben die beiden mit lebendem Köderfisch gezielt auf Wels geangelt was verboten (aus gutem Grund) ist.

Und welcher gute Grund wäre das? Nicht falsch verstehen, mein letzter lebender Köfi ist 31 Jahre her. Aber Grund für ein Verbot sehe ich keins. Wusste auch nicht dass es (da wo geschehen) tatsächlich verboten ist. Im Elsass fischt irgendwie jeder mit lebendem Köfi, von daher ist es für mich völlig normal (es zu sehen). Ist lebender Köfi in jedem Landesfischereigesetz verboten? Wusste ich nicht, da für mich eh nicht relevant.

Wie gesagt finde ich ja auch ok wie der Richter den Fall der Welsangler gehandhabt hat.
Sie haben Mist gebaut, scheinbar musste es unbedingt vor Gericht....und ich denke sie haben ihre Lektion gelernt. Die Frage war ja nach dem Strafmaß. Und ich sagte ich kann das Urteil so verstehen, weil die Verfehlungen jetzt so dramatisch auch wieder nicht sind. Nicht mehr und nicht weniger.
 
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Dominik1980

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Tja das tust du ihm auch an, wenn du ihn einfach fängst und schwimmen lässt, wo ist die Grenze?! Genau muss jeder selbst entscheiden.
So und mein Standpunkt ist, ein Köderfisch mit der Senke gefangen, entsprechend angeködert und fertig, angeln vorbei, nix gebissen kann der Fisch weiter schwimmen. Muss eben jeder mit sich selber ausmachen.

Glücklicherweise muss das jeder für sich selbst entscheiden. Für mich macht es jedenfalls einen großen Unterschied, ob ich den Fisch an der Angel fange und ihn ans Ufer drille und wieder schwimmen lasse oder ob ich ihm beispielsweise einen Haken vom Drilling in den Rücken drücke und ihn am ner Pose 2-3 Stunden auf Hecht raus lege..

ich ja auch nicht. Keine Frage. Das kann man aber auch "intern" lösen das Problem.


Und welcher gute Grund wäre das? Nicht falsch verstehen, mein letzter lebender Köfi ist 31 Jahre her. Aber Grund für ein Verbot sehe ich keins. Wusste auch nicht dass es (da wo geschehen) tatsächlich verboten ist. Im Elsass fischt irgendwie jeder mit lebendem Köfi, von daher ist es für mich völlig normal (es zu sehen). Ist lebender Köfi in jedem Landesfischereigesetz verboten? Wusste ich nicht, da für mich eh nicht relevant.

Wie gesagt finde ich ja auch ok wie der Richter den Fall der Welsangler gehandhabt hat.
Sie haben Mist gebaut, scheinbar musste es unbedingt vor Gericht....und ich denke sie haben ihre Lektion gelernt. Die Frage war ja nach dem Strafmaß. Und ich sagte ich kann das Urteil so verstehen, weil die Verfehlungen jetzt so dramatisch auch wieder nicht sind. Nicht mehr und nicht weniger.

Keine Sorge, ich versteh es nicht falsch.
Für mich ist der Hauptgrund die Zeit die der Fisch leidet.
Das es Ausnahmen gibt kann sein. Da es im Artikel ausdrücklich erwähnt wurde gehe ich von einem Verbot aus.
 

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