Danke für den Link Meridian,
ob das erste Urteil zu mild war, kann ich nicht beurteilen.
Dass das Gericht aber den sehr glaubwürdigen Aussagen der Fischereiaufsehern im 2. Fall nicht gefolgt ist finde ich merkwürdig.
Und das Urteil ist ja ein Witz. Wie deutlich sollen Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt bzw. Fischereigesetze denn sein, wenn nicht so?
TL,
6-77
Aber was für ein Verfahrensurteil fändet ihr denn angemessen? 10.000€ wegen sowas? Haftstrafen?
Servus,
aus meiner Sicht war das erste Urteil gerecht, auch wenn ich davon ausgehe, das der Kamerad wissentlich ohne Erlaubnisschein geangelt hat.
Auch bei uns ist es schon vorgekommen, das sich Personen damit entschuldigt haben, dass sie gesagt haben sie wussten es nicht. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Beim zweiten Fall sehe ich das etwas anders.
Hier finde ich das Urteil viel zu milde.
Für mich ist es kein Problem, das man seien Fang wieder schwimmen lässt. Und es muss einfach nicht sein, das der Fang angeleint wird. Das dient nur dazu bessere Fotos (im hellen) zu bekommen.
Dafür hab ich kein Verständnis. Außerdem haben die beiden mit lebendem Köderfisch gezielt auf Wels geangelt was verboten (aus gutem Grund) ist.
Ich hab schon oft bei uns im Verein von "Welsprofis" gehört, die immer noch der Meinung sind, das man mit anderen Ködern als lebendem Köderfisch keine Welse fangen kann.
Gruß Dominik
Für mich ist es kein Problem, das man seien Fang wieder schwimmen lässt. Und es muss einfach nicht sein, das der Fang angeleint wird. Das dient nur dazu bessere Fotos (im hellen) zu bekommen...
Also wenn ich noch alle Jubeljahre mal mit Köfi angel, geht der wieder schwimmen womöglich, ein toter Köfi ist tot, egal ob was beißt oder nicht.
Ob ich nun einen Fisch angel und ihn wieder schwimmen lasse, oder ihn an die Angel hänge und dann wieder schwimmen lasse, ist für mich das egal, alles andere ist Doppelmoral, auf der einen Seite ok auf der anderen nicht?
Genau hier sehe ich das Problem. Für mich ist das unnötiges leid das ich dem Tier zufüge.
Für mich ist es kein Problem, das man seien Fang wieder schwimmen lässt. Und es muss einfach nicht sein, das der Fang angeleint wird. Das dient nur dazu bessere Fotos (im hellen) zu bekommen.
Dafür hab ich kein Verständnis.
Außerdem haben die beiden mit lebendem Köderfisch gezielt auf Wels geangelt was verboten (aus gutem Grund) ist.
Tja das tust du ihm auch an, wenn du ihn einfach fängst und schwimmen lässt, wo ist die Grenze?! Genau muss jeder selbst entscheiden.
So und mein Standpunkt ist, ein Köderfisch mit der Senke gefangen, entsprechend angeködert und fertig, angeln vorbei, nix gebissen kann der Fisch weiter schwimmen. Muss eben jeder mit sich selber ausmachen.
ich ja auch nicht. Keine Frage. Das kann man aber auch "intern" lösen das Problem.
Und welcher gute Grund wäre das? Nicht falsch verstehen, mein letzter lebender Köfi ist 31 Jahre her. Aber Grund für ein Verbot sehe ich keins. Wusste auch nicht dass es (da wo geschehen) tatsächlich verboten ist. Im Elsass fischt irgendwie jeder mit lebendem Köfi, von daher ist es für mich völlig normal (es zu sehen). Ist lebender Köfi in jedem Landesfischereigesetz verboten? Wusste ich nicht, da für mich eh nicht relevant.
Wie gesagt finde ich ja auch ok wie der Richter den Fall der Welsangler gehandhabt hat.
Sie haben Mist gebaut, scheinbar musste es unbedingt vor Gericht....und ich denke sie haben ihre Lektion gelernt. Die Frage war ja nach dem Strafmaß. Und ich sagte ich kann das Urteil so verstehen, weil die Verfehlungen jetzt so dramatisch auch wieder nicht sind. Nicht mehr und nicht weniger.