Verbietet dieses Schild das Angeln?

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Spooner

Gast
Für mich bedeutet " Benutzung des Betriebsgeländes verboten" eindeutig, daß man dort nicht angeln darf, da man damit das Betriebsgelände nutzt. Verstehe eine andere Auslegung nicht wirklich.
Fahrräder und Fußgänger dürfen durch - vermutlich Wegerecht im öffentlichen Interesse. Das heißt aber nicht, daß sie das Gelände anders nutzen dürfen als zum Überqueren.

Was man an dieser Stelle dann wirklich macht, ist ja Jedem selbst überlassen - aber gesetzeskonform ist es definitiv nicht.
 

lipgrip

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Sehe ich genau anders herum. ;)
Als Angler bin ich grundsätzlich ein Fußgänger und damit ist mir das Betreten des Geländes ja nun laut Schild eindeutig erlaubt (Frei für Fußgänger...). Da du eine Angelberechtigung für dieses Gewässer hast und nicht gezielt auf das Betreten der Uferzone / Böschung hingewiesen wird, würde ich da ohne schlechtes Gewissen angeln. Den bei uns meistens geltenden Mindestabstand zu wassertechnischen Anlagen (sehe ich auf dem Bild nicht) habe ich mal außen vor gelassen.
 

AaBoy

Belly Burner
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Vielen Dank für all eure Antworten. Ich hätte nicht gedacht, dass das so aufflammen würde :D

Es gibt noch eine Sache, die ich hier hinzufügen möchte. Es gibt auch zwei zusätzliche Straßen, die zum Kanalufer führen, und keine von ihnen hat dieses Zeichen. Man würde es also nur sehen, wenn man aus einer bestimmten Richtung kommt.

Ich habe auch den FSV kontaktiert und mal sehen, ob sie auf meine Frage antworten.
 
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Spooner

Gast
Sehe ich genau anders herum. ;)
Als Angler bin ich grundsätzlich ein Fußgänger und damit ist mir das Betreten des Geländes ja nun laut Schild eindeutig erlaubt (Frei für Fußgänger...). Da du eine Angelberechtigung für dieses Gewässer hast und nicht gezielt auf das Betreten der Uferzone / Böschung hingewiesen wird, würde ich da ohne schlechtes Gewissen angeln. Den bei uns meistens geltenden Mindestabstand zu wassertechnischen Anlagen (sehe ich auf dem Bild nicht) habe ich mal außen vor gelassen.
Selten so eine Dummheit gelesen :rolleyes:
 
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Spooner

Gast
Vielen Dank für all eure Antworten. Ich hätte nicht gedacht, dass das so aufflammen würde :D

Es gibt noch eine Sache, die ich hier hinzufügen möchte. Es gibt auch zwei zusätzliche Straßen, die zum Kanalufer führen, und keine von ihnen hat dieses Zeichen. Man würde es also nur sehen, wenn man aus einer bestimmten Richtung kommt.

Ich habe auch den FSV kontaktiert und mal sehen, ob sie auf meine Frage antworten.
Ich glaube es geht hier schon gar nicht mehr um deine anfangs gestellte Frage sondern eher um Interpretation und Umgang mit eindeutigen oder nicht eindeutigen verboten.
 

Angler9999

Finesse-Fux
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Der Angler hat ein Uferbetretungsrecht. Das Gelände ist nicht komplett eingefriedet. Zusätzlich erlaubt für Fußgänger hindurch zu gehen.
Das heißt deutlich für mich, das dass Angeln am Ufer erlaubt ist. Ein Betreten des Betriebsgeländes hingegen ist verboten. Das Betriebsgelände geht auf dem Papier vermutlich bis zu Wasser. Die Betriebsanlagen jedoch nicht. (Annahme) Nicht jedoch der Wasser/Uferbereich um sein „Recht“ auszuführen.
Ich habe so etwas ein paar mal durch. Vom bissigen „Wart“ bis zum iss schon ok, gab es alles.
Gerade letzte Woche mit angeblichen Privatbesitz bis zum Wassser. Jedoch der DAV-Steg nur über die Fläche erreichbar.
Ein nettes Hallo mit Gespräch. Ich nehm auch Müll von anderen mit, hilft ungemein.

Das Thema ist schon diskutiert worden.
Das ist ähnlich mit den Kuhwiesen anzusehen. RA Kolja Kreder, der bekannte Anglervertreter hatte sich dazu geäußert.
Es kann aber auch in einem benachbarten Forum AB gewesen sein.
 

essenerjung

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Kann, wie @Kanalbarschjäger von NRW berichten, dass das Angeln dort erlaubt ist.
Hab hier zig Stellen, wo solche Schilder stehen und sowohl Fischereiaufseher als auch die WaPo mich dort bereits kontrolliert haben und ich dort nicht weggescheucht wurde.
Das ganze Kanalnetz ist ja eigentlich Betriebsgelände.
 

Angler9999

Finesse-Fux
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Kann, wie @Kanalbarschjäger von NRW berichten, dass das Angeln dort erlaubt ist.
Hab hier zig Stellen, wo solche Schilder stehen und sowohl Fischereiaufseher als auch die WaPo mich dort bereits kontrolliert haben und ich dort nicht weggescheucht wurde.
Das ganze Kanalnetz ist ja eigentlich Betriebsgelände.
Was aber nicht zwangsläufig die Erlaubnis begründet. Aber zeigt, das es grundsätzlich möglich ist.
 

#barschig

Echo-Orakel
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Richtig und wie bereits erwähnt wurde entscheidet nicht das Schild darüber, ob da geangelt werden darf, sondern das ist im entsprechenden "Schein" für das Gewässer geregelt.
Ich bin im Grenzgebiet NDS/NRW Fischereiaufseher und zumindest an unseren Strecken haben die Schilder keine direkte Verbindung dazu, ob an der Stelle geangelt werden darf oder nicht.
Im entsprechenden Gewässerblatt sind die Sperrstrecken aufgelistet, plus allgemeine Sperrstrecken, wie x Meter von Schleusen oder Häfen etc.
 

Pabstat

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Mit "Betriebsgelände" ist zumindest hier an der Saar der Uferweg als solches gemeint und das wars. Vollkommener Humbug, hieraus ein Angelverbot abzuleiten. Wenn dem so wäre, dann würden die Pachtvereine an der Saar ihren Mitgliedern und Gastanglern Strecken zur Verfügung stellen, an denen man nicht fischen darf. Absurd.
 

Fr33

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Servus,

solche Schilder stehen hier oft am Rhein etc. Da gehts hauptsächlich um den Weg bzw die Wege ..... die darf ich per Rad und zu Fuß zum Wasser nutzen. Aber nicht mit dem Krad, Roller oder Auto.
 

seatrout61

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so lange Dich keiner spitz kriegt ist alles paletti, aber wenn die Dich aufm Kicker haben hast Ratzfatz nen Platzverweis und bei Wiederholung kriegst ne Anzeige. Paar Kumpels von mir haben auch schon mal nen Strafzettel bekommen, weil zufällig die Polizei vorbei kam.

Soll aber jeder Schlauberger machen wie ers für richtig hält.

Eine Angellizenz hebelt das Benutzungsverbot natürlich nicht aus.

Der Unterschied zwischen Schlaubergern und Dummköpfen ist der, das Dummköpfe den Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit (Owi) und einer Straftat nicht kennen und gerne mal Unsinn verbreiten!

Nur bei einer geringfügigen Owi, überwiegend Verkehrs-Owi die mit Verwarngeld statt Bußgeld belegt sind, sind "Strafzettel" durch die Polizei möglich, aber nicht bei Straftaten.

Hausfriedensbruch ist aber keine (Verkehrs-)Owi, sondern eine Straftat (§ 123 StGB), die auf UNbefriedetem Besitztum nur dann strafbar ist, wenn man sich nach Aufforderung durch den berechtigten Hausrechtinhabers nicht entfernt (= sog. 2. Alternative)...bedeutet für den hier zu diskutierenden Fall in der Praxis, solange sich dort niemand, der berechtigt wäre, am "angeln" stört und zum Entfernen auffordert, ist es erlaubt.
 

PM500X

BA Guru
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Es hat schon seine Gründe, warum Rechtsberatung in vielen Foren untersagt ist. @AaBoy > Bitte klär die rechtlichen Details mit der zuständigen Behörde und gib uns Mods kurz Bescheid, wenn du ein Ergebnis hast, dann machen wir hier auch wieder auf. Bevor es noch mehr Zankereien gibt.... *klick*
 
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