S
Spooner
Gast
Für mich bedeutet " Benutzung des Betriebsgeländes verboten" eindeutig, daß man dort nicht angeln darf, da man damit das Betriebsgelände nutzt. Verstehe eine andere Auslegung nicht wirklich.
Fahrräder und Fußgänger dürfen durch - vermutlich Wegerecht im öffentlichen Interesse. Das heißt aber nicht, daß sie das Gelände anders nutzen dürfen als zum Überqueren.
Was man an dieser Stelle dann wirklich macht, ist ja Jedem selbst überlassen - aber gesetzeskonform ist es definitiv nicht.
Fahrräder und Fußgänger dürfen durch - vermutlich Wegerecht im öffentlichen Interesse. Das heißt aber nicht, daß sie das Gelände anders nutzen dürfen als zum Überqueren.
Was man an dieser Stelle dann wirklich macht, ist ja Jedem selbst überlassen - aber gesetzeskonform ist es definitiv nicht.