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berkley schrieb:in hamburg darf man auch mit 2 ruten auf raubfisch angeln!
tröste dich! ich habe diese saison auh noch nichts gefangen...
petri heil!
gruss berkley
Jo , und in meinem Fischerschein bzw. dem Erlaubnisschein steht nur , ich zitiere: "Dem Scheininhaber wird hiermit die Erlaubnis erteilt , den Fischfang mit 3 Handangeln und einer Köderfischsenke von 1x1 Metern in der Zeit vom 1.1.2006 bis bla bla bla bla...
Und Verboten ist , ich zitiere wieder :"1Mit mehr als 2 Haken pro Angel zu
fischen.
2. Die Schleppangelei vom Boot zu
betreiben.
3. In den Schlpfwerksausläufen zu angeln
Also nichts von wegen nur eine Raubfischangel.
und in dem Schleswig-Holsteinischen Fischereischein steht ebenfalls nichts davon das man nur mit einer Rute auf Raubfisch angeln darf.
Achja und das mit dem fangen... Das kommt noch