michaZ schrieb:
hallo ihr,
ein paar anmerkungen noch zu brandenburg.
schön das der DAV solche kommentare herausgibt. anderseits und das ist wichtig für alle releaser, steht in der GWO des DAV Brandenburg sinngemäß, das es verboten ist ausschlieslich auf (kapitale ) fische zu angeln um gewicht und maße aufzunehmen und diese dann anschließend zurückzusetzen. das heißt, fische die zurück sollen und eindeutig maßig sind, dürfen weder gemessen, gewogen noch fotographiert werden. dieser passus richtig sich eigentlich gegen die karpfenangler, betrifft aber alle anderen auch.
ich weiß von karpfenanglern die deswegen schon stress hatten. also vorsicht beim wiegen und messen vor dem zürcksetzen.
mfg
micha
Also, keiner sollte hier willentlich (wie wissentlich) 'beleidigt' werden, das möchte ich auch gern noch einmal klarstellen....
Zum anderen sind die gesetzlichen Regelungen für uns unentbehrliches Rüstzeug, daher noch ein paar Worte dazu....
1) Gesetzeslage
Die Annahme, es sei prinzipiell verboten, einen maßigen Fang zurückzusetzen, ist irrig.
Generelles C&R...also: das ausschließliche Angeln zum Zwecke des Fangens unter anschließendem Zurücksetzen ist verboten. Das ist durch das Tierschutzgesetz geregelt, über ein paar Karpfen-Trophäenjäger sind da schon Gerichtsurteile ergangen.
Meines Erachtens zurecht: eine mögliche Verwertungsabsicht muss bereits bei der Ausübung des Angelns unterstellt werden können...ansonsten ist es tatsächlich Tierquälerei.
Bei Überhandnehmen bestimmter Fischarten ('Weißfisch' und/oder Barsch z.B.) kann (meist) von der unteren Fischereibehörde die Auflage erteilt werden, einen solchen Fang nicht zurücksetzen zu dürfen. Das geschieht meist nur über einen begrenzten Zeitraum und bedeutet so etwas wie ein 'gemeinschaftliches Hegefischen über einen längeren Zeitraum' (mit dem wirklichen Zweck der Hege).
Zum Ende können noch einschränkende Bestimmungen des Pächters oder verpachtenden Verbandes (Angelkarte) zum Tragen kommen. Innerhalb dieser kann das Rücksetzen bestimmter Fischarten verboten werden.
Somit gibt es folgende Ebenen:
1 - Fischereigesetz und Tierschutzgesetz als übergeordnete Bundesgesetze
2 - Landesfischereigesetze, erlassen durch die Obere Fischereibehörde
3 - Landesfischereiverordnungen, erlassen durch die untere Fischereibehörde
4 - einschränkende Bestimmungen der Angelkarte (also pächterseits)
Keine untergeordnete Ebene darf dabei erlauben, was eine übergeordnete verbietet....Beispiel: weder 2, 3 oder 4 dürften z.B. den lebenden Köderfisch zulassen.
Keine untergeordnete Ebene darf Mindestmaße oder Schonzeiten unterschreiten, wenn eine übergeordnete diese bereits minimal vorgibt.
2) Meine Meinung zum Begriff C&R
Die Begriffswahl Catch&Release aus der anglerischen Fachsprache ist mehr als unglücklich, impliziert sie doch das Zurücksetzen jedes gefangenen Fisches....was das Tierschutzgesetz untersagt.
Am entgegengesetzten Ende der Skala steht der ebenfalls gewissenlose Kollege, der bedenkenlos alle Fänge abknüppelt, oft sogar unter Nicht-Beachtung von Mindestmaßen und Schonzeiten...meinetwegen begrifflich der Kochtopfangler. Für diese gewissenlose Ausplünderung hört man dann als Rechtfertigung oft 'schließlich habe ich dafür bezahlt'.
Beide Begriffe sind für mich ausgesprochen negativ belegt...wie (fast) immer liegt die 'Wahrheit' also in der Mitte.
Seit und nach 'Snakehead' kennen wir den Begriff 'selective harvest'....der ist tatsächlich optimal.
Weil er die Stellung eines für mich verantwortungsbewussten Kollegen genau herausstellt: er kann mitnehmen, will auch prinzipiell....aber wählt vernünftig aus.
3) Bekannte Argumente aus der C&R-Diskussion
Kapitale müssen zurückgesetzt werden, weil sie viel für die Fortpflanzung der Art tun: das stimmt leider nicht, da der Laich qualitativ mit zunehmendem Lebensalter abnimmt. Außerdem ist zu bedenken, dass sich die Gene der Kapitalen im Genpool der Population bereits durchgesetzt haben, es schwimmen sowieso viele Nachkommen von ihm/ihr herum. Das vergisst die C&R-Fraktion leider regelmäßig...
Und auch der DAV, wie kurz vorher von Robert zitiert.....
@michaz
Ich stehe einigen Bestrebungen des DAV und seiner Funktionäre ebenfalls sehr kritisch gegenüber, siehe Artikel v. Dr. Plaus Piesker 'Jeder gefangene Fisch sollte verwertet werden'.....(Märkischer Angler).
Biomasseentnahme ohne Sinn und Verstand.....verbunden mit der Forderung, jedes auch noch so kleine Gewässer solle von einem Berufsfischer bewirtschaftet werden......pffffff.
Gruiß, Thomas