Standpunkt des DAV zur Thematik " catch & release".

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CatchAndReleaseIt

Barsch Vader
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... ihr könnt Euch mal alle echt heisss machen *lol* ... wenn ich hier überall diesen ängstlichen Unterton höre, staune ich, dass ihr Euch überhaupt ans einsame Wasser (womöglich sogar noch nachts) traut ... :wink:
 

michaZ

Gummipapst
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@c&r

sollte nur die die andere seite des DAV zeigen, der zwar nette postings herausgibt aber auf der anderen seite das c&r immer noch verteufelt. da müssen wohl wir warten bis die herren durch eine andere generation ersetzt wird.

bin zwar DAV Mitglied und unterstütze ein groß teil seiner tätigkeiten , aber es gibt noch viele dinge die schwer im argen liegen: z.B. besatzstrategien, standpunkt c&r etc. .

bis denne

micha

ach ja, besser als draussen am einsamen see schlaf ich nirgends.
 

Uruviel

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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CatchAndReleaseIt schrieb:
... ihr könnt Euch mal alle echt heisss machen *lol* ... wenn ich hier überall diesen ängstlichen Unterton höre, staune ich, dass ihr Euch überhaupt ans einsame Wasser (womöglich sogar noch nachts) traut ... :wink:
naja, ganz so schlimm ist es ja nun auch wieder nicht :)

ich hab nur wenig bock, wegen einer eigentlich so sinnvollen sache auch noch ärger zu kriegen
wie gesagt, ich machs trotzdem und seh dabei zu daß mich keiner anp***en kann.
würde mich ja mal interessieren, was passiert wenn es einer drauf anlegt, die regelung gerichtlich überprüfen zu lassen... aber andererseits - ich würde mich nicht gerne auf einen jahrelangen rechtsstreit einlassen wollen

cu mike
 

Thomsen

Gummipapst
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michaZ schrieb:
hallo ihr,

ein paar anmerkungen noch zu brandenburg.
schön das der DAV solche kommentare herausgibt. anderseits und das ist wichtig für alle releaser, steht in der GWO des DAV Brandenburg sinngemäß, das es verboten ist ausschlieslich auf (kapitale ) fische zu angeln um gewicht und maße aufzunehmen und diese dann anschließend zurückzusetzen. das heißt, fische die zurück sollen und eindeutig maßig sind, dürfen weder gemessen, gewogen noch fotographiert werden. dieser passus richtig sich eigentlich gegen die karpfenangler, betrifft aber alle anderen auch.
ich weiß von karpfenanglern die deswegen schon stress hatten. also vorsicht beim wiegen und messen vor dem zürcksetzen.

mfg
micha

Also, keiner sollte hier willentlich (wie wissentlich) 'beleidigt' werden, das möchte ich auch gern noch einmal klarstellen....

Zum anderen sind die gesetzlichen Regelungen für uns unentbehrliches Rüstzeug, daher noch ein paar Worte dazu....

1) Gesetzeslage

Die Annahme, es sei prinzipiell verboten, einen maßigen Fang zurückzusetzen, ist irrig.
Generelles C&R...also: das ausschließliche Angeln zum Zwecke des Fangens unter anschließendem Zurücksetzen ist verboten. Das ist durch das Tierschutzgesetz geregelt, über ein paar Karpfen-Trophäenjäger sind da schon Gerichtsurteile ergangen.

Meines Erachtens zurecht: eine mögliche Verwertungsabsicht muss bereits bei der Ausübung des Angelns unterstellt werden können...ansonsten ist es tatsächlich Tierquälerei.

Bei Überhandnehmen bestimmter Fischarten ('Weißfisch' und/oder Barsch z.B.) kann (meist) von der unteren Fischereibehörde die Auflage erteilt werden, einen solchen Fang nicht zurücksetzen zu dürfen. Das geschieht meist nur über einen begrenzten Zeitraum und bedeutet so etwas wie ein 'gemeinschaftliches Hegefischen über einen längeren Zeitraum' (mit dem wirklichen Zweck der Hege).

Zum Ende können noch einschränkende Bestimmungen des Pächters oder verpachtenden Verbandes (Angelkarte) zum Tragen kommen. Innerhalb dieser kann das Rücksetzen bestimmter Fischarten verboten werden.

Somit gibt es folgende Ebenen:

1 - Fischereigesetz und Tierschutzgesetz als übergeordnete Bundesgesetze
2 - Landesfischereigesetze, erlassen durch die Obere Fischereibehörde
3 - Landesfischereiverordnungen, erlassen durch die untere Fischereibehörde
4 - einschränkende Bestimmungen der Angelkarte (also pächterseits)

Keine untergeordnete Ebene darf dabei erlauben, was eine übergeordnete verbietet....Beispiel: weder 2, 3 oder 4 dürften z.B. den lebenden Köderfisch zulassen.
Keine untergeordnete Ebene darf Mindestmaße oder Schonzeiten unterschreiten, wenn eine übergeordnete diese bereits minimal vorgibt.


2) Meine Meinung zum Begriff C&R

Die Begriffswahl Catch&Release aus der anglerischen Fachsprache ist mehr als unglücklich, impliziert sie doch das Zurücksetzen jedes gefangenen Fisches....was das Tierschutzgesetz untersagt.
Am entgegengesetzten Ende der Skala steht der ebenfalls gewissenlose Kollege, der bedenkenlos alle Fänge abknüppelt, oft sogar unter Nicht-Beachtung von Mindestmaßen und Schonzeiten...meinetwegen begrifflich der Kochtopfangler. Für diese gewissenlose Ausplünderung hört man dann als Rechtfertigung oft 'schließlich habe ich dafür bezahlt'.

Beide Begriffe sind für mich ausgesprochen negativ belegt...wie (fast) immer liegt die 'Wahrheit' also in der Mitte.

Seit und nach 'Snakehead' kennen wir den Begriff 'selective harvest'....der ist tatsächlich optimal.

Weil er die Stellung eines für mich verantwortungsbewussten Kollegen genau herausstellt: er kann mitnehmen, will auch prinzipiell....aber wählt vernünftig aus.


3) Bekannte Argumente aus der C&R-Diskussion

Kapitale müssen zurückgesetzt werden, weil sie viel für die Fortpflanzung der Art tun: das stimmt leider nicht, da der Laich qualitativ mit zunehmendem Lebensalter abnimmt. Außerdem ist zu bedenken, dass sich die Gene der Kapitalen im Genpool der Population bereits durchgesetzt haben, es schwimmen sowieso viele Nachkommen von ihm/ihr herum. Das vergisst die C&R-Fraktion leider regelmäßig...

Und auch der DAV, wie kurz vorher von Robert zitiert.....


@michaz

Ich stehe einigen Bestrebungen des DAV und seiner Funktionäre ebenfalls sehr kritisch gegenüber, siehe Artikel v. Dr. Plaus Piesker 'Jeder gefangene Fisch sollte verwertet werden'.....(Märkischer Angler).

Biomasseentnahme ohne Sinn und Verstand.....verbunden mit der Forderung, jedes auch noch so kleine Gewässer solle von einem Berufsfischer bewirtschaftet werden......pffffff.


Gruiß, Thomas
 

RobertB

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Nochmal zurück zum eigentlichen Thema!

Laut telefonischer Auskunft vom Fischereiamt Berlin hat niemand vom LAV-Berlin ein Problem mit dem Zurücksetzen der gefangen Fische außer diese wurden zuvor in Setzkeschern etc. über längere Zeit gehältert.

Diese Handlungsweise verstößt auch in keinster Weise gegen geltendes Recht der Landesfischereiordnung für Berlin.

Es gibt hier nur einen Konflikt hinsichtlich des übergeordneten Tierschutzgesetzes, wozu kein Fisch des reinen Sportangelns wegen gefangen darf sondern die Angelei schon zur Verwertung des Fanges führen sollte.

Was im einzelnen dann aber der Angler mit dem Fang macht ist seine Sache, keiner kann einem Vorschreiben, was man dem Fang zu machen hat, denn übergeordnet gilt nebenbei auch noch das BGB und dort gibt es noch einen Passus, welcher die Habhaftwerdung einer Sache regelt. Das möchte ich hier allerdings nicht weiter ausführen.

Wie man sich allerdings an einer Formulierung wieder einmal so hochspielen kann ist mir völlig unklar. Wir sind alle (hoffentlich) erwachsene Menschen und ich dachte die Ausrede mit dem Gesetzeshintergrund zum Thema C&R ist aus den Köpfen bereits gestrichen worden.
Allerdings scheinen sich viele immer noch dahinter zu verstecken.

Was man nun mit dem Fisch machen sollte ist jedem selbst überlassen nur möchte ich in diesem Sinne an den gesunden Menschenverstand appelieren.

So und jetzt könnt Ihr wieder :lol: :wink: .
 

Thomsen

Gummipapst
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RobertB schrieb:
Nochmal zurück zum eigentlichen Thema!

???.....???

Ich war wohl glashart am Thema.....und die übergeordnete Instanz 'Tierschutzgesetz' als Bundesgesetz, die ein reines, wortwörtliches C&R verbietet, habe ich wohl auch klargemacht, oder?

Dazu bedurfte es durchaus keines Anrufs beim Fischereiamt....

Aber egal, jetzt sind wieder 'die anderen' dran, die Zweifler, die Vorsichtigen :wink: .... Hauptsache ist, dass sich die Erkenntnis langsam mal flächendeckend durchsetzt.


Thomas
 

Thomsen

Gummipapst
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Jenau....

Und lasst euch nicht von zwielichtigen Gestalten in's Handwerk reden, die meinen, ein Zurücksetzen maßiger Fische sei gesetzlich ausgeschlossen oder gar unehrenhaft.... :wink:


Thomas
 

RobertB

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Sorry Thomas,
habe Dein Statement dazu aus Zeitmangel nur oberflächlich :oops: überflogen, aber macht ja nix!
Hoffe Du siehst es mir nach! :wink:
 

spinnfischer1

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man oh man
was ich hier teilweise lese,ist ja zum Haare raufen.Ihr müßt alle noch viel mehr in diesem Topf rum rühren das es ordentlich stinkt!!Denn nur so weckt man
schlafende Hunde.Solange noch Tiere in Versuchslaboren für Kosmetika
gequält werden,bleibt mir vom Acker mit dem Tierschutzgesetz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Denn vergesst nicht!Wir Angler sind ALLE Tierheger und Tierpfleger Tiernützer
und Tierschützer!!
Diesem Leitsatz sollten wir alle folgen.Dann würden sich Diskusionen dieser Art erübrigen.
Axel
 

Thomsen

Gummipapst
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Freilich, Robert, das versteht sich geradezu von selbst.....denn ich weiß persönlich, dass Du aus dem richtigen Holz geschnitzt bist (s. Treffen Motzener...).


@Axel

Deinen Beitrag verstehe ich nicht auf Anhieb....sei doch mit uns froh, dass eine bisher verbliebene Rechtsunsicherheit beseitigt wurde....es nutzt uns allen....Dir jenauso, Alter.

Bringt auch nüscht, auf gröbere Misstände hinzuweisen oder sich selbst ungefragt als Fischheger, - pfleger, -nützer oder -schützer darzustellen zu wollen...ohne entsprechend nachgewiesene Aktivitäten.


Thomas
 

bundyman

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michaZ schrieb:
ich weiß von karpfenanglern die deswegen schon stress hatten. also vorsicht beim wiegen und messen vor dem zürcksetzen.

Die GWO ist doch voellig klar geregelt dahingehend.
...Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.


Wat hast du denn fuer ein Problem mit fangen und zuruecksetzen?
Du kannst soviel du willst auf Kapitale angeln, auch messen, auch wiegen, nur eben nicht Masse und Maße dokumentieren...
Wie kann man da Stress bekommen und vor allem mit wem?
Nun bekommt man schon eine der fortschrittlichsten Gewaesserordnungen und dann sind da immer noch welche bei, die damit nicht klarkommen?
Was soll da denn noch drinstehen? Das Karpfenangler zur besseren Widererkennung die Flossen markieren duerfen?
Herrje... :roll:
 

michaZ

Gummipapst
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zur besseren wiedererkennung mache ich eigentlich ein foto vom fisch und es wurde bekannten genau das als dokument ausgelegt. sprich man hat sie beim fotografieren, wiegen und zurücksetzen gesehen. ich glaub hier im board handhaben dies viele nicht wirklich anders. (ein 20cm+ wobbler kann einem auch als gezieltes angeln auf ...ausgelegt werden....)


nun zurück, mich stört es einfach das hier auf umwegen erfolgreiche angler in ecken gedrängt werden, auch wenn diese nicht jeden fisch zurücksetzen(wie ich, der auch karpfen angelt aber auch mal einen brauchbaren 8 pfünder in die pfanne wandern lässt). interessiert aber in der realität einer kontrolle keine s...

p.s.:übrigens sollten jedem angler der fische durch flossen beschneiden u.ä. gleich eins übergez.... werden.
 

Wolf

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Moinsen,

das Thema war zwar wieder tief im Archiv verschwunden aber ich muss es nun nochmal hervorholen. Auf der Seite meines Vereins findet sich folgender Artikle:

Erfolg von Mindestmaßen und Überlegungen zu sinnvoller Entnahme

Der Autor ist Dr. Thomas Meinelt, Referent für Natur und Gewässer beim DAV.

Das zum Thema grosse Hechte entnehmen, Überbestand etc.. Ich hoffe es interessiert den einen oder anderen, am besten alle :wink:

Gruss,

Wolf
 

RobertB

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Interessante Aussagen und vor allem fundiert dargelegt!
Kann man auch nur hoffen, dass solche Artikel auch mal die richtigen Leute zu lesen bekommen.
Wir sprechen nicht umsonst immer öfter über "selective harvesting" :wink: .
 

Thomsen

Gummipapst
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Da isser wieder....der Meinelt.

Tut mir leid, Robert ... ich weiß nicht, was an dem Artikel fundiert sein soll.

Der Mann hat (leider) von Evolutionsbiologie und deren wirksamen Faktoren sowie Populationsgenetik keinerlei Ahnung ...
Daher auch der Unsinn, der dort zusammengeschrieben wird ...

Seht und mekt ihr immer noch nicht, dass der Mann B-Fischer (Dipl. Fischwirt, DDR-Studiengang) ist .... kein Biologe?

Der DAV hängt anscheinend sein Fähnchen in den am stärksten wehenden Wind ... auf dass es flattere.

Wolf, da haste uns ja wieder was aufgetischt .... :mrgreen: ... naja, is' ja bald Karneval.


Thomas
 

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