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Reno

Schusshecht-Dompteur
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Nee, dann doch lieber hier mit Schonzeit :D:D:D
Und ab 01.05. kann man in NRW schon wieder los legen.
In NRW kann man am Rhein mit Kukö durchangeln. Gibt kein Verbot des Spinnfischens während der Hecht- und Zanderschonzeit. Ich wechsel nur eine Etage höher und gehe auf Rapfen, sobald die aktiv werden...
 

porbeagle

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Nee, dann doch lieber hier mit Schonzeit :D:D:D
Und ab 01.05. kann man in NRW schon wieder los legen.
Jetzt wird es interessant o_O es gibt in RLP etliche Vereine und Gewässer die den Hecht nur bis 15.4 schonen. Da ist am 16 dann immer die Bude voll Watangler, Ansitzer, Kahnangler.
Ich Fische an einem Gewässer wo der Eigentümer die Karten selbst ausgibt parallel dazu hat er den see an einen Angelverein verpachtet.
Jetzt kommt:
Mit der Karte vom Besitzer darf ich ab dem 16.4 mit kukös wieder auf Hecht die Mitglieder des Angelvereines aufgrund ihrer Vereins Bestimmungen erst ab 1.6 :eek::p
 

Herki

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ich hoffe das hilft dir weiter - die Infoas sind aktuell:

Vielleicht sollte der Loriso mal dir Karten durchlesen die er verkauft und nicht so einen alten Quatsch auf seine HP verbreiten. Lügenpresse...
Jetzt wird es interessant o_O es gibt in RLP etliche Vereine und Gewässer die den Hecht nur bis 15.4 schonen. Da ist am 16 dann immer die Bude voll Watangler, Ansitzer, Kahnangler.
Ich Fische an einem Gewässer wo der Eigentümer die Karten selbst ausgibt parallel dazu hat er den see an einen Angelverein verpachtet.
Jetzt kommt:
Mit der Karte vom Besitzer darf ich ab dem 16.4 mit kukös wieder auf Hecht die Mitglieder des Angelvereines aufgrund ihrer Vereins Bestimmungen erst ab 1.6 :eek::p
Wir reden aber immer noch vom Rhein RLP?
 

porbeagle

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Vielleicht sollte der Loriso mal dir Karten durchlesen die er verkauft und nicht so einen alten Quatsch auf seine HP verbreiten. Lügenpresse...

Wir reden aber immer noch vom Rhein RLP?
Bei der Sache bis 15.4, ja.
Das mit dem Eigentümer und seiner Karte ist an einem Vereinssee und sollte dazu dienen den Schonzeiten Irrsinn bei uns in rlp aufzuzeigen.
 

Herki

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Bei der Sache bis 15.4, ja.
Das mit dem Eigentümer und seiner Karte ist an einem Vereinssee und sollte dazu dienen den Schonzeiten Irrsinn bei uns in rlp aufzuzeigen.
Ja gut, dass der Eigentümer / Pächter immer noch in gewissem Masse Schonzeiten anpassen kann, macht ja auch Sinn. Er sollte ja sein Gewässer am Besten kennen und wenn er beobachten, dass die Hechte immer 2 Wochen früher dran sind mit der Laich, dann sollte man da reagieren.
 

Herki

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Angler9999

Gummipapst
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Soweit ich es gelernt habe gilt immer die Gewässerordnung. Das ist die Bibel die jeder kennen muss und sich nicht rausreden kann. Die Gewässerordnung wird immer mit ausgehändigt, bzw. gefragt ob die vorhanden ist.
Zweitens die Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer.

Was auf Dritt-Webseiten steht kann als Hilfe genutzt werden. Ist jedoch rechtlich nicht relevant.
Der Rest ist ich habe mal gehört das jemand gesagt hat. Oder bei uns ist es so und so.... Alles Grütze...
 

DS Fuzzy

Echo-Orakel
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Bezüglich Rhein/RLP:
Aufpassen, in einigen Karten für Rheinseitengewässer sind die Schonzeiten für Zander (2 Wochen nach vorne gerutscht im Verhältnis zu früher) und Hecht (nach vorne + hinten ausgedehnt) auf den Karten noch nicht aktualisiert, aber trotzdem in der neuen Form gültig. Die Kartenausgabestellen sind verpflichtet dies dazu zu sagen bei Kartenausgabe, was aber anscheinend hin- und wieder untergeht, nicht wahrgenommen wird,..wie auch immer.
Die neuen Schonzeiten sind in allen finanzstaatlichen Rhein- und Rheinseitengewässern, zumindest im Bereich der Struktur und Verwaltungsdirektion Süd, gültig.
 
F

Frank.Wagner

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Gilt das noch in NL oder muss man in bestimmten Bereichen von NL mit anderen Schonzeiten rechnen ?

HechtVom 1. März bis zum letzten Samstag im Mai
Barsch, ZanderVom 1. April bis zum letzten Samstag im Mai
 

Onkel Pauli

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Frank.Wagner

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Sperrzeit Ködersorten
In der Periode vom 1. April bis zum letzten Samstag im Monat Mai dürfen Sie nicht mit Schlachterzeugnissen, einem Köderfisch, einem Fischfetzen (ungeachtet der Größe), Kunstködern aller Art, mit Ausnahme der Kunstfliege, insofern sie nicht größer ist als 2,5 cm angeln.
Fällt der (kleine Kunstfliege ist ja erlaubt) Wurm und die Bienenmade auch unter das Köderverbot in der Schonzeit ?
 
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Cybister

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Künstlicher Wurm und künstliche Made schon. Als Naturköder aber kein Problem. Wenn man sich die Begrifflichkeit von früher, die „Raubfischangel“ als Richtlinie merkt, kann man sicher gehen, in der Frühjahrsschonzeit alles richtig zu machen.
 

christophm

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Künstlicher Wurm und künstliche Made schon. Als Naturköder aber kein Problem. Wenn man sich die Begrifflichkeit von früher, die „Raubfischangel“ als Richtlinie merkt, kann man sicher gehen, in der Frühjahrsschonzeit alles richtig zu machen.
Da ich "früher" nicht so kenne. Wie kann man die Raubfischangel genau definieren? Bei uns in den Statuten steht nämlich, dass man während der Hechtschonzeit nur mit der Friedfischangel angeln darf.
 

Cybister

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Da ich "früher" nicht so kenne. Wie kann man die Raubfischangel genau definieren? Bei uns in den Statuten steht nämlich, dass man während der Hechtschonzeit nur mit der Friedfischangel angeln darf.
Das war auch eher an den Kollegen @Frank.Wagner gerichtet, der ja vom Alter her zur erfahrenen Fraktion gehören dürfte. Raubfischangel ist alles das, mit dem man *gezielt* auf Raubfisch angelt. Also quasi das Gegenteil der Friedfischangel.
 

raubfischer2

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Zum raubfischangeln zählt für mich alles mit kunstködern , köderfisch oder fischfetzen.
Wird hier ein alibi gesucht um trotzdem noch oder möglichst bald wieder auf die räuber zu angel ?
Nicht falsch verstehen ich bin auch zu 99% raubfischangler aber ich bin der meinung mann sollte den fischen ihre ruhezeiten lassen.
Am besten wäre es die schonzeiten der raubfische zusammenzulegen und es gibt keine probleme mehr.
 

Bravissimo

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Bei uns wurde jegliches aktives Angeln während der Schonzeit verboten, weil es die Leute einfach übertrieben haben.
Dropshot mit Wurm auf Barsch, und damit wurden die Zander von den Nestern gepflückt. Jetzt ist es verboten.
Es geht doch eigentlich nur um den Schutz der Zander die Brutpflege betreiben. Ein Hecht kannst du fangen, setzt ihn zurück und gut. Ist dem relativ egal. Aber der Zander zerschlägt sein Nest oder findet nicht mehr zurück, bzw. das Nest wurde schon ausgeraubt.

Wir schaden uns doch nur selbst wenn wir alles ausreizen.
 

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