Früher waren es Döner, aber inzwischen rechne ich Kosten auch sehr gern in Hardbaits umabbestellen & neu bestellen? "nur" 65€ sind 5-10 hardbaits
Der da wäre?!
Da war doch bestimmt der Angebotspreis auf der Seite nur falsch angezeigt. 4€ wären doch einfach zu günstig von der Überlegung her.Der da wäre?!
Ich komme im Warenkorb nicht auf einen Artikelpreis von 4€.
Dann hast Du wahrscheinlich bestellt bevor der Fehler aufgefallen ist. Glück gehabt.Konnte für 4€ welche bestellen, bin gespannt.
Also genau im Bereich der Super Steed habe ich eine Kyorim, ist so eine teurere Aliexpress Rute, aber die ist top. Dann nutze ich im Bereich der Super Steed und etwas weiter hoch 3-18g meist die BR extrem rs für searchbaits, die super steed performt im unteren Bereich sicherlich nochmal deutlich besser aber für dir paar Gramm sind die 700€ dann für mich doch abschreckend. Zumal ich da auch einfach die Kyorim nehmen kann.Welche denn? Bin immer auf der Suche nach Alternativen?
Nichts mit Glück gehabt. Ich habe gerade eine Mail bekommen, dass es ein Fehler war und ich den Restbetrag doch bitte noch bezahlen soll. Ich bekomme auch eine Packung Jigs gratis als Entschuldigung. Finde es... Etwas unglücklich gewählt.Dann hast Du wahrscheinlich bestellt bevor der Fehler aufgefallen ist. Glück gehabt.
Doof gelaufen, hättest du die fast zum Einkaufspreis bekommen. Wenn du die für 10€ jetzt nicht möchtest, kannst du ja einfach vom Kauf zurücktreten. Nicht dass du dich nun genötigt fühlst denen Geld zu überweisen.Nichts mit Glück gehabt. Ich habe gerade eine Mail bekommen, dass es ein Fehler war und ich den Restbetrag doch bitte noch bezahlen soll. Ich bekomme auch eine Packung Jigs gratis als Entschuldigung. Finde es... Etwas unglücklich gewählt.
Mal so grundsätzlich… ist es nach Verbraucherrecht nicht so das ausgepriesene Waren auch zum entsprechenden Preis verkauft werden müssen? Und gilt das, wenn ja, auch bei Online-Geschäften?
Bist du Jurist oder wasNein. Der Kaufvertrag kommt erst mit Annahme durch den Shop zustande, meistens Versandbestätigung (nicht Bestellbestätigung). Daher ist auch gar kein Rücktritt notwendig, da die Nachricht vom Shop ein neues Angebot war, was man einfach ablehnen kann. Mag im Einzelfall für den Käufer ärgerlich sein, ist aber richtig so (wir hatten die Diskussion hier schon mal bei einem Fehler von JDT).
Ergänzend muss ein Händler nach der Preisabgabenverordnung natürlich den Preis korrekt angeben. Einen Anspruch auf den Artikel zum „falschen Preis“ begründet das aber noch nich. Ich gehe mal von einem Versehen aus, weshalb auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach § 10 PAngV im Sande verlaufen wird - wenn der eine oder andere sich überhaupt die Blöße geben will
Sowas lernt man auch schon während ner kaufmännischen Ausbildung. Muss man kein Jurist für sein.Bist du Jurist oder was